Sexuelle Belästigung
Die Firmen haben es in der Hand
Eine Studie zeigt: Die Hälfte der Schweizer Erwerbstätigen wird am Arbeitsplatz irgendwann mit sexueller Belästigung konfrontiert. Höchste Zeit, dass Unternehmen angemessen reagieren.
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Vielleicht fängt es mit einem anzüglichen Spruch an, den der Kollege als Scherz verstanden haben will. Oder mit taxierenden Blicken auf die Figur einer Kollegin. Vielleicht kommt es aber auch zu Körperkontakten, die nur scheinbar beiläufig sind, zu zweideutigen Mails oder gar zu eindeutigeren Handlungen mit sexuellem Bezug - gegen den Willen der jeweils betroffenen Frauen und Männer.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Facetten. Und sie ist weiter verbreitet, als gemeinhin angenommen wird: 51 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung werden im Verlauf des Arbeitslebens direkt oder indirekt mit ihr konfrontiert. Urheber sind in rund zwei Dritteln der Fälle Männer, umgekehrt sind - wenig überraschend - die Frauen im Verhältnis von drei zu eins deutlich häufiger betroffen als männliche Beschäftigte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EGB) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), die dieser Tage veröffentlicht wurde. Die erste gesamtschweizerische Erhebung zu diesem Thema mündet in die - mit einem Informationspaket untermauerte - Aufforderung an die Unternehmen, die innerbetriebliche Prävention zu verstärken (siehe unten: «Was müssen Firmen tun?»).
Das gilt auch und gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Denn oft steht dort die kleinräumige, gar familiäre Atmosphäre einem tabufreien Umgang mit dem Problem der sexuellen Belästigung im Weg: Man arbeitet Tür an Tür, kennt einander gut, Täter und Opfer können sich nicht aus dem Weg gehen. Auch fehlt es häufig an einer neutralen Anlaufstelle, an die sich Betroffene wenden könnten. All das fördert eine fatale Laisser-faire-Haltung: Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.
So weit wollte es die im Immobilienbereich tätige Alfred Müller AG nicht kommen lassen. Der Baarer Betrieb beschäftigt 150 Angestellte, zwei Drittel davon Männer - ein typisches KMU. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz war nie ein Thema. Bis ein Verwaltungsratsmitglied einen Zeitungsartikel mitbrachte, in dem es um die Präventionspflicht der Firmen ging. «Da war uns schnell klar, dass wir etwas unternehmen mussten», sagt Joe Schmalz, Vizedirektor und Personalchef.
Scham, Schuld und Beschwerden
Im Gleichstellungsgesetz steht unmissverständlich, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Massnahmen zur Verhinderung sexueller Belästigung zu ergreifen, «die nach Erfahrung notwendig und angemessen sind». Eine Umfrage aus dem Jahr 2005, die das Büro Bass, ein Berner Forschungsinstitut für arbeits- und sozialpolitische Studien, bei 2000 Firmen durchführte, zeigt aber: 76 Prozent der Unternehmen mit weniger als 20 Angestellten kennen keine Präventionsmassnahmen, bei Firmen mit 20 bis 50 Mitarbeitern sind 57 Prozent untätig, bei solchen mit 50 bis 500 Leuten immer noch 45 Prozent.
Dabei sind die Auswirkungen von ungeahndeten Vorfällen beträchtlich. So isolieren sich Betroffene von sexueller Belästigung von ihren Kollegen, klagen über Scham- und Schuldgefühle und in der Folge über körperliche und psychische Beschwerden, was zu einem Leistungsabfall führt. Viele sehen dann nur noch den Ausweg, ihre Stelle zu kündigen. Auf der anderen Seite entstehen den Firmen beträchtliche indirekte und direkte Kosten durch Arbeitsausfälle oder allfällige Entschädigungszahlungen.
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Als konkretes Ergebnis des Anlasses ist nun in einem Merkblatt der Firma genau aufgelistet, wie sich Betroffene wehren können, wie sich Kollegen, die etwas bemerken, verhalten sollen und wie man selber einschätzen kann, ob das eigene Verhalten möglicherweise belästigend wirkt. Und das Wichtigste: an wen sich Mitarbeitende wenden können. Sämtliche Angestellte erhielten die Unterlagen persönlich ausgehändigt und mussten deren Empfang mit Unterschrift quittieren. Ein halbes Jahr später erinnerte die Betriebsleitung mit einem Aushang am Anschlagbrett nochmals in aller Deutlichkeit an die beschlossenen Massnahmen.
In zwei Fällen hats gewirkt
Im Jahr 2002, kurz nach der Informationsveranstaltung, wurden in der Baarer Firma prompt zwei Fälle von Belästigung gemeldet: Eine Angestellte wurde von einem Unbekannten per SMS bedrängt, eine andere Frau fand mehrmals Geschenke ohne Herkunftsangabe auf ihrem Schreibtisch. Beide wandten sich an die neue Vertrauensperson. Im ersten Fall wurde die Polizei eingeschaltet, worauf die SMS ausblieben; die zweite Belästigung endete bereits, als sich die Frau aktiv zur Wehr setzte. Seither hat es keine Beschwerden mehr gegeben.
Ein Klima der Offenheit und Enttabuisierung verringert die Gefahr sexueller Belästigungen deutlich: Dieser Befund geht aus der oben zitierten Umfrage des Berner Büros Bass klar hervor. Dennoch sahen nur acht Prozent der damals befragten Unternehmen Handlungsbedarf. Dieser Widerspruch macht klar, wie zwiespältig viele dem Thema noch immer begegnen. Ein Fünftel der Befragten gab gar an, was als sexuelle Belästigung gelte, sei nichts als ein «harmloser Scherz».
«Zu wenig bewusst»
Eine verstärkte Sensibilisierung tut not, wie Marianne Biedermann, Geschäftsführerin der Konfliktberatungsstelle «BeTrieb», weiss: «Vielen Betrieben ist das Thema zu heikel und gleichzeitig zu wenig wichtig, oder sie scheuen die Kosten für die Prävention.» Bei «BeTrieb» gingen seit der Gründung 2001 zwar eine ganze Reihe von Anfragen ein. Durchgeführt wurden schliesslich nur rund 30 Präventionsaktionen. «Die Unternehmen sind sich zu wenig bewusst, welche Folgekosten das Unterlassen von Massnahmen gegen sexuelle Belästigung hat», so Biedermann.
An die Öffentlichkeit gelangen Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kaum - allenfalls dann, wenn Klage eingereicht wird. Die Website www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentiert 90 Verfahren wegen sexueller Belästigung; in 31 Fällen hatte das Unternehmen gegen die Präventionspflicht verstossen. Die Geschichten hinter den Klagen zeigen deutlich, wie belastend sich sexuelle Belästigung auswirkt. Noch immer an der Tagesordnung ist dieser Reflex: Wer sich zu wehren beginnt, erhält die Kündigung oder kündigt selbst. «Am wichtigsten ist für Betroffene, dass das Unternehmen die Belästigung ernst nimmt und Sofortmassnahmen ergreift», betont Rechtsanwältin Judith Wissmann Lukesch, die Opfer vertritt. «In schweren Fällen kann das heissen, dass das Opfer krankgeschrieben oder der Belästiger freigestellt werden muss, um die Abklärungen in Ruhe vornehmen zu können.»
Kontrollen wären angebracht
Nicht nur das Gleichstellungs-, sondern auch das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber die Integrität der Angestellten zu schützen haben. Eigentlich müsste das so selbstverständlich sein wie andere Gesundheitsschutzmassnahmen im Betrieb, betont Wissmann Lukesch. Und wie bei diesen wäre die Kontrolle Aufgabe der kantonalen Arbeitsinspektorate. Allerdings: Margot Vanis, beim Seco für den Bereich Arbeit und Gesundheit zuständig, stellt fest, dass dort nach ihrer Einschätzung bisher wenig gemacht wurde. Auch hier will das Massnahmenpaket ansetzen, das das Seco und das Gleichstellungsbüro kürzlich präsentiert haben.
Kontrollen muss die Alfred Müller AG in Baar nicht fürchten. Personalchef Joe Schmalz ist überzeugt, dass sich der Einsatz des Unternehmens gelohnt hat: «Alle im Betrieb wissen nun genau, wo die Grenzen sind.» Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachstelle bezeichnet er als ideal: «Es gibt ein gutes Gefühl, dass ich mich in jedem Fall an eine Fachperson wenden kann.» Für die gesamte Kampagne hat die Firma rund 15'000 Franken aufgewendet - «gut investiertes Geld», so Schmalz.
Was müssen Firmen tun?
- Im Leitbild der Firma ist eine klare Haltung gegen sexuelle Belästigung zum Ausdruck zu bringen.
- Es braucht ein Reglement, welches das Beschwerdeverfahren für Betroffene und Sanktionen für Belästiger bestimmt.
- Es ist eine betriebsinterne oder -externe Anlaufstelle mit geschulten Vertrauenspersonen zu bestimmen.
- Das Kader muss entsprechend geschult und die Belegschaft sensibilisiert werden.
Broschüren, Merkblätter, Reglemente
- Neues Infomaterial von EGB und Seco: www.sexuellebelästigung.ch
- Unterlagen, Unterstützung oder Mandate für Kampagnen bieten Gleichstellungsbüros; in Kanton und Stadt Zürich zum Beispiel: www.gleichberechtigung.zh.ch und www.stadt-zuerich.ch/gleichstellung oder private Organisationen wie die Konfliktberatung «BeTrieb»: www.betrieb.ch
- Véronique Ducret: «Sexuelle Belästigung - was tun? Ein Leitfaden für Betriebe»; VDF Hochschul-Verlag, 2004, 152 Seiten, 36 Franken. Erhältlich unter www.vdf.ethz.ch
Was können Betroffene tun?
- Die Belästigung sofort und bestimmt abwehren.
- Bei der Ansprechperson im Betrieb oder bei einer externen Beratungsstelle Infos und Unterstützung holen.
- Die Vorfälle schriftlich festhalten.
- Beschwerde bei den betriebsinternen Instanzen einreichen.
- Bei der kantonalen Schlichtungsstelle oder beim Gericht ein Verfahren einleiten.
- Nötigenfalls den Betrieb beim kantonalen Arbeitsinspektorat anzeigen.
- Eventuell Strafanzeige gegen die belästigende Person einreichen.
Informationen und Anlaufstellen
- Unterstützung bieten die Gleichstellungsbüros: www.equality-office.ch
- Als Soforthilfe Nottelefonnummern für Frauen: www.frauennottelefon.ch/...Broschüre des Kantons Bern zum Thema: «Gleich & anders - sexuelle Belästigung», Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern; erhältlich unter Telefon 031 633 75 77 oder per E-Mail: info.fgs@sta.be.ch; als Download: www.be.ch/gleichstellung
© Beobachter Ausgabe 2 vom 23. Jan 2008 - Alle Rechte vorbehalten



