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Steuern: Kinderliebende Aargauer, familienfeindliche Thurgauer

Text:
  • Christian Kaiser
Ausgabe:
4/01

In den Kantonen Thurgau und Neuenburg gelten Kinder steuerrechtlich als Luxus: Familien sind arm dran. Der Kanton Aargau zeigt, wie es anders geht.

Therese Zumtor (Name geändert), 32, hat zwei Töchter im Alter von drei und vier Jahren. Zweieinhalb Tage pro Woche steigt die Molekularbiologin in den weissen Laborkittel und widmet sich ihren Zellkulturen, während sich ihre Kinder in der Krippe vergnügen.

Ihr berufliches Engagement an der ETH ist kein Riesengeschäft: Der 50-Prozent-Job bringt pro Monat 3000 Franken. Davon gehen 1200 Franken an die Kinderkrippe. Und das Steueramt bittet Therese Zumtor gleich noch einmal zur Kasse: Ihre Einkünfte werden zu jenen ihres Mannes addiert und erhöhen so den Steuersatz, zu dem das Ehepaar seinen Verdienst versteuern muss. Die Behörden interessiert es dabei nicht, ob Zumtors ihr Einkommen für Kinder oder für Luxus ausgeben.

Einzige Ausnahme: die Kinderabzüge. Für die auswärtige Betreuung ihrer Töchter Pia und Lara kann die Familie im Kanton Zürich 6000 Franken von der Steuer absetzen. Doch das ist lediglich ein Bruchteil ihrer jährlichen Betreuungskosten von rund 14000 Franken. Zusammen mit den pauschalen Abzügen von 5400 Franken pro Kind und dem Abzug für die Krankenkassenprämie belaufen sich die Kinderabzüge auf 18200 Franken.

Die Abzüge bringen den Zumtors eine Steuerersparnis von weniger als 3000 Franken pro Jahr. Ein Tropfen auf den heissen Stein: Bis zum 20. Lebensjahr der Kinder werden die Zumtors rund eine halbe Million Franken ausgegeben haben für ihren Nachwuchs; das sind jährlich 25000 Franken. Diese Zahl berechnete jedenfalls das Bundesamt für Sozialversicherungen 1998.

Glarner und Schwyzer knausern

Wie erginge es den Zumtors in den andern 25 Kantonen? Sie können sich glücklich schätzen, dass sie im Kanton Zürich wohnen: Er belegt im Vergleich der kantonalen Familienfreundlichkeit den guten fünften Platz. Viel schlechter sähe es in den Kantonen Baselland, Glarus, Neuenburg, Schwyz, Tessin und Thurgau aus. Dort könnte die Familie für die auswärtige Kinderbetreuung keinen Franken von den Steuern absetzen. Eine stossende Praxis, wenn man bedenkt, dass Therese Zumtor ohne die Kinderkrippe gar nicht in der Lage wäre, ein steuerbares Einkommen zu erzielen.

Diese Kantone hängen noch dem überholten Familienbild der siebziger und achtziger Jahre nach. Damals hängten rund drei Viertel aller Frauen nach der Geburt ihres ersten Kindes den Job an den Nagel, um sich voll und ganz Haushalt und Kindererziehung zu widmen. Doch das ist Vergangenheit: In den Neunzigern arbeiteten 62 Prozent der Frauen nach dem Kinderkriegen weiter; ein Teil davon notgedrungen, weil die junge Familie auf ein zweites Erwerbseinkommen angewiesen ist, um über die Runden zu kommen.

Für Therese Zumtor waren solche finanziellen Überlegungen zweitrangig: «Ich habe fast sieben Jahre in meine Ausbildung investiert und will nicht, dass meine Fähigkeiten einfach brachliegen», begründet sie ihren Entschluss, nach der Geburt ihrer Kinder weiterzuarbeiten. Als weitere Motive nennt sie die sozialen Kontakte am Arbeitsplatz und die höhere gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit im Vergleich zur reinen Hausfrauentätigkeit. Heute denkt die Mehrheit aller werdenden Mütter wie Therese Zumtor und lässt die Kinder nach dem Schwangerschaftsurlaub hüten, um wenigstens wieder Teilzeit zu arbeiten.

Appenzeller geben sich grosszügig

Die Sieger des Vergleichs, die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Obwalden, haben diese Entwicklung erkannt und ihre Steuergesetze angepasst. Im erstplatzierten Kanton Aargau könnten die Zumtors volle 5100 Franken mehr von der Steuer absetzen als in Zürich.

Dave Siegrist, neuer Vorsteher des Aargauer Steueramts, freut sich über das Ergebnis des Beobachter-Vergleichs: «Das neue Steuergesetz trägt Früchte; bei der Revision wollten wir Familien mit Kindern gezielt entlasten.» Der Kanton hat für das Jahr 2001 die Kinderabzüge von 3900 auf 6400 pro Kind erhöht und lässt neu auch einen Kinderbetreuungsabzug von maximal 6000 Franken pro Kind zu.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden, die Nummer zwei der Beobachter-Hitliste, gibt sich punkto Betreuungskosten noch familienfreundlicher: Ausserrhoder Eltern können die Kosten für Krippe oder Hort abziehen – oft sind das über 6000 Franken im Jahr. Diese Regelung kennt das drittplatzierte Obwalden schon seit 1995. Bei den Kinderzulagen sind die Obwaldner und Ausserrhoder zudem freigiebiger als die Aargauer: 240 Franken mehr gibts dort pro Kind im Jahr.

Das Deutschschweizer Knauserquartett Baselland, Glarus, Schwyz und Thurgau hingegen zeigt sich nicht nur bei den Steuern wenig familienfreundlich. Es liegt auch bei den Kinderzulagen am unteren Ende der Rangliste. In diesen Kantonen könnten die Zumtors höchstens 11000 Franken von der Steuer absetzen – das ist nicht einmal die Hälfte des Betrages, den die fortschrittlichsten Kantone zulassen. In elf Kantonen liegt die Summe aller Steuerabzüge unter 14000 Franken und würde deshalb nicht einmal die Krippenkosten der Zumtors abdecken.

Von all den übrigen Kosten oder dem Lohnausfall ganz zu schweigen: Mutter und Vater reduzierten ihr Arbeitspensum nach der Geburt des ersten Kindes auf zusammen 140 Prozent. Für die meisten jungen Familien hat eine solche Situation drastische Auswirkungen: Die Zusatzausgaben und Mindereinnahmen halbieren das verfügbare Einkommen schlagartig. Und es bleibt auf tiefem Niveau, bis die Kinder aus dem Haus sind.

Dann werden die Töchter und Söhne ihren Teil für Wirtschaft und Gesellschaft leisten und mit Beiträgen an die Altersvorsorge die Renten der künftigen Pensionäre finanzieren. Doch die Leistungen der Eltern, die das erst ermöglichen, werden vom Staat mager honoriert: Von den mindestens 47 Milliarden Franken, die Schweizer Kinder jährlich kosten, erstattet der Staat den Eltern gerade einmal einen Sechstel zurück – das meiste in Form von kantonalen Kinderzulagen und Steuerabzügen. Und diese Abzüge wird es auch in Zukunft in 26 Varianten geben, weil sie nicht unter das Steuerharmonisierungsgesetz fallen.

Der Beobachter-Vergleich zeigt die krassen Differenzen zwischen den Kantonen auf. Vor drei Jahren war die Situation für Familien noch schlimmer: Zehn Kantone haben in der Zwischenzeit einen Fremdbetreuungsabzug eingeführt, andere haben die Beträge für Kinderabzüge aufgestockt. Und einige warten nur noch auf die richtigen Signale aus Bern. Denn auch der Bund lässt bei der direkten Bundessteuer bisher keinen Fremdbetreuungsabzug zu. Aber vielleicht ändert das bald: Nach dem Willen des Bundesrats soll die anstehende Revision der direkten Bundessteuer diese Abzugsmöglichkeit schaffen.

Das hätte Signalwirkung: Der Kanton Tessin will mit der Einführung eines Abzugs für die Kinderbetreuung so lang zuwarten, bis Bern entschieden hat. Auch im Kanton Schwyz würde man wohl dem guten Beispiel aus Bern folgen. Man darf also auf die bevorstehenden Debatten im Parlament gespannt sein: Sie könnten auch die kantonale Steuerpolitik in Richtung mehr Familienfreundlichkeit bewegen.

© Beobachter Ausgabe 4 vom 16. Feb 2001 - Alle Rechte vorbehalten

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