Vertragsänderung
Das können Sie tun
Was Sie bei einer Änderungskündigung beachten sollten.
- Falls Sie am Monatsende weniger als den vereinbarten Lohn erhalten, sollten Sie den Grund sofort abklären. Protestieren Sie aus Beweisgründen schriftlich gegen eine sofortige oder gar rückwirkende Lohnkürzung beziehungsweise andere Vertragsänderungen. Pochen Sie auf Einhaltung der Kündigungsfrist.
- Kündigt der Arbeitgeber, weil Sie einer sofortigen Vertragsänderung nicht zustimmen, handelt es sich um eine missbräuchliche Rachekündigung, gegen die man sich wehren kann. Das Gleiche gilt, wenn es für die Vertragsänderung keine sachliche Rechtfertigung gibt oder wenn durch den neuen Vertrag gesetzliche oder gesamtarbeitsvertragliche Mindestbestimmungen verletzt werden. Holen Sie sich in diesen Fällen juristischen Rat.
- Bei Krankheit, Militärdienst und Schwangerschaft gibt es einen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch bei Änderungskündigungen.
- Auch für den Fall, dass die Firma Ihres Arbeitgebers verkauft wird oder mit einem anderen Unternehmen fusioniert, ist dies kein Grund, Arbeitsverträge per sofort abzuändern. Denn mit dem Verkauf eines Unternehmens gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Der neue Besitzer muss die geltenden Kündigungsfristen einhalten, falls er die Verträge anpassen will.
- Achtung: Wenn Sie eine Vertragsänderung längere Zeit kommentarlos hinnehmen, kann dies als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 25. Nov 2004 - Alle Rechte vorbehalten



