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Studium
Chance auf Stipendium?
Frage: Im Herbst will ich ein Studium beginnen. Ich wohne bei meinen Eltern. Sie sind nicht vermögend, deshalb werde ich auf ein Stipendium angewiesen sein. Wann kann ich ein solches beantragen? Was ist dabei zu beachten?
Das Stipendienwesen ist kantonal geregelt, und entsprechend sehen auch die Fristen für eine Gesuchstellung unterschiedlich aus. Während Sie in einigen Kantonen nur in den ersten zwei Monaten nach Beginn des Studiums ein Gesuch stellen können, haben Sie in anderen bis zu sechs Monate Zeit. Einzelheiten regelt die jeweilige Stipendienordnung des Kantons.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie das geplante Studium an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte machen. Ausbildungen, die diese Anerkennung nicht haben, werden nicht berücksichtigt. Einem Stipendiengesuch sind neben dem Steuerausweis der Eltern verschiedene weitere Unterlagen beizufügen. Am besten erkundigen Sie sich telefonisch beim zuständigen Stipendienamt. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter: www.berufsberatung.ch.
© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

