Immer seltener schliessen Jugendliche ihre Ausbildung bereits vor dem 18. Geburtstag ab. Deshalb sind sie weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Bis wann müssen die Eltern zahlen?
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es keine feste maximale Altersgrenze. Vielmehr sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder so lange zu unterstützen, bis diese ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Entscheidet sich ein Kind für ein Studium, kann dieses unter Umständen bis nach dem 25. Geburtstag dauern.
Das Kind soll die Ausbildung ernsthaft vorantreiben und versuchen, die Kosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Ist es ihm zum Beispiel möglich, bei den Eltern zu wohnen, müssen diese keine Wohnung auswärts bezahlen. Hat ein Kind einen Lehrlingslohn oder jobbt es in den Ferien, dürfen die Eltern erwarten, dass es sich an den Kosten beteiligt.
Weigern sich die Eltern, ihr volljähriges Kind zu unterstützen, muss dieses selbst für die Durchsetzung der Unterhaltspflicht sorgen – notfalls mit einer Klage vor Gericht. Die Eltern sind aber nur verpflichtet zu zahlen, soweit es ihnen nach individueller Leistungsfähigkeit finanziell zumutbar ist.
Ausbildung der Kinder
Wie lange müssen die Eltern bezahlen?
Immer seltener schliessen Jugendliche ihre Ausbildung bereits vor dem 18. Geburtstag ab. Deshalb sind sie weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Bis wann müssen die Eltern zahlen?
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es keine feste maximale Altersgrenze. Vielmehr sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder so lange zu unterstützen, bis diese ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Entscheidet sich ein Kind für ein Studium, kann dieses unter Umständen bis nach dem 25. Geburtstag dauern.
Das Kind soll die Ausbildung ernsthaft vorantreiben und versuchen, die Kosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Ist es ihm zum Beispiel möglich, bei den Eltern zu wohnen, müssen diese keine Wohnung auswärts bezahlen. Hat ein Kind einen Lehrlingslohn oder jobbt es in den Ferien, dürfen die Eltern erwarten, dass es sich an den Kosten beteiligt.
Weigern sich die Eltern, ihr volljähriges Kind zu unterstützen, muss dieses selbst für die Durchsetzung der Unterhaltspflicht sorgen – notfalls mit einer Klage vor Gericht. Die Eltern sind aber nur verpflichtet zu zahlen, soweit es ihnen nach individueller Leistungsfähigkeit finanziell zumutbar ist.
HelpOnline
Weitere Informationen zum Unterhalt für mündige Kinder (für Beobachter-Mitglieder)
Anzeige:
Zurück
© Beobachter Ausgabe 13 vom 23. Jun 2010 - Alle Rechte vorbehalten