Kostgeld
Wie viel soll der Sohn bezahlen?
Frage: Unser Sohn hat eine Lehre als Konstrukteur begonnen. Er verdient 800 Franken. Wir finden, dass wir von ihm Geld verlangen können, weil er ja noch zu Hause wohnt und isst. Dürfen wir das?
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Ja, Sie dürfen. Im Zivilgesetzbuch ist zwar zu lesen, dass der Lehrlingslohn dem oder der Lernenden gehört. Im selben Artikel steht aber auch, dass die Eltern davon einen angemessenen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wenn er oder sie noch bei ihnen wohnt. Wie viel das ist, hängt natürlich von der Lohnhöhe ab. Dabei müssen individuelle Fixkosten wie Abonnemente oder Krankenkassenprämien berücksichtigt werden. Auf www.budgetberatung.ch gibt es gratis ein Merkblatt mit entsprechenden Budgets. In Ihrem Fall wäre ein Beitrag von 150 Franken an den Haushalt denkbar.
Manche Eltern möchten nicht als geizig gelten und verzichten deshalb auf ein Kostgeld. Doch Fachleute raten von solchen Grosszügigkeiten ab. Wenn die jungen Erwachsenen den ganzen Lohn zur freien Verfügung haben, lernen sie oft nicht, ihn einzuteilen. Es ist also aus rein pädagogischen Gründen zu empfehlen, dass der Sohn einen Beitrag leistet.
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 09. Dez 2009 - Alle Rechte vorbehalten



