Lehrstelle
Leitlinien zum Lehrlingslohn
- Text:
- Cornelia Döbeli
- Bild:
- Rudi-Renoir Appoldt
- und Thinkstock Kollektion
Im August treten über 70'000 Jugendliche eine Lehrstelle an, verdienen ihr eigenes Geld und könnten sich an den Haushaltskosten beteiligen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Mein Sohn meint, er könne seinen ganzen Lehrlingslohn als Taschengeld beanspruchen. Stimmt das?
Das Gesetz sagt (ZGB, Art. 323), dass das selbstverdiente Geld dem Lehrling gehört. Es heisst aber auch, dass die Eltern verlangen können, dass er einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet, solange er mit ihnen unter einem Dach lebt.
Wie finden wir heraus, wie viel uns unser Kind von seinem Lehrlingslohn zu Hause abgeben soll?
Welcher Betrag für Kost und Logis «angemessen» ist, muss im Einzelfall festgelegt werden. Bei der Budgetberatung Schweiz sind Richtlinien zur Einteilung des Lehrlingslohns erhältlich. Diese können als erste Orientierungshilfe dienen. Am besten listen die Eltern anschliessend zusammen mit dem Kind konkret auf, welche Ausgaben es hat. Danach ist zu klären, welche Kosten der Lehrling selber übernehmen kann und welche nicht. Und ob er überhaupt in der Lage ist, etwas zu Hause abzugeben.
Ist es sinnvoll, auch bei einem sehr tiefen Lehrlingslohn noch etwas zu Hause abzugeben?
Bei 500 Franken Lehrlingslohn wird das kaum gehen. Dann ist es jedoch wichtig, dass Eltern und Kind miteinander abmachen, welche Ausgaben der Lehrling mit seinem Lohn selber deckt. Das könnten beispielsweise die Fahrkosten, der Kauf von Kleidern, Coiffeur- und/oder Handykosten sein. Denn der Jugendliche soll lernen, mit Geld bewusst umzugehen und Verantwortung zu übernehmen. Bei einem Lehrlingslohn von 950 Franken hingegen sollte es möglich sein, die meisten Ausgaben selber zu begleichen und auch noch etwas für Kost und Logis abzugeben (siehe Grafik). Generell gilt, dass der Lehrling in erster Linie für seine Kosten selber aufkommen soll. Je höher sein Lohn, desto mehr soll er selber bezahlen und desto mehr soll er für Kost und Logis abgeben.
Budgetbeispiel: Lehrlinge sollen so weit wie möglich selber für ihre Ausgaben aufkommen.
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Darf ich die Scheidungsalimente reduzieren, da meine Tochter jetzt selber etwas verdient?
Nein, den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeitrag dürfen Sie keinesfalls eigenmächtig kürzen, sonst könnten Sie mit Erfolg betrieben werden. Bei einer wesentlichen, dauerhaften und nicht vorhersehbaren Verbesserung der finanziellen Situation der Tochter könnten Sie aber beim zuständigen Gericht verlangen, dass die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen sind jedoch nur selten erfüllt. Wenn bei der Scheidung der Eltern nämlich schon klar ist, welche Lehre das Kind später antreten wird, dann berücksichtigen die Gerichte beim Festlegen der Unterhaltsbeiträge, dass der Lehrling zu Hause (in der Regel der Mutter) etwas abgibt. Diese erhält dann entsprechend weniger Alimente. Wenn bei der Scheidung der Eltern noch nicht klar ist, was das Kind mit 16 machen wird, kann später eine Abänderungsklage eingereicht werden. Doch: Meist verdient ein Jugendlicher im ersten Lehrjahr nicht so viel, dass von einer wesentlichen Verbesserung seiner finanziellen Situation gesprochen werden kann. Immerhin: Man kann sich ja auch gütlich einigen, etwa darauf, dass der Jugendliche 100 Franken zu Hause abgibt und der Vater dafür 100 Franken weniger Unterhalt zahlt. Eine solche Vereinbarung muss – um verbindlich zu sein – zwar von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden, dient dem Familienfrieden aber bestimmt mehr als ein Gerichtsprozess.
Budgetberatung
Hier erhalten Sie Hilfe beim Erstellen eines Budgets und Auskunft zu Kostgeldfragen: www.budgetberatung.ch
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