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Militär

Lohn während der RS?

Text:
  • Laurence Eigenmann
Bild:
  • Andrea Campiche / Zentrum elektronische Medien (ZEM)
Ausgabe:
20/10

Frage: Im Sommer habe ich die Lehre beendet. Bis zum RS-Beginn am 1. November kann ich im Lehrbetrieb bleiben. Dann muss ich etwas Neues suchen. Muss mir der Chef während der RS Lohn zahlen?

Nein. Ihr Arbeitsvertrag ist offenbar befristet bis zum Beginn der Rekrutenschule. Während der RS stehen Sie also nicht in einem Arbeitsverhältnis und haben deshalb auch keinen Anspruch auf Lohn. Sie werden während des Dienstes nur die Erwerbsausfallentschädigung (EO) von 62 Franken pro Tag und den Sold von 4 Franken pro Tag erhalten, was aber immerhin einer Bruttoentschädigung von rund 2000 Franken pro Monat entspricht.

Anders wäre es, wenn das Arbeitsverhältnis über die RS hinaus weitergeführt würde. Dann müsste Ihnen der Arbeitgeber eine gewisse Zeit lang die EO-Leistungen auf 80 Prozent Ihres Lohnes aufstocken. Die Dauer der Aufstockung richtet sich dabei nach Dienstjahren und Arbeitsort. Im vierten Dienstjahr hätten Sie eine Aufstockung zwischen 9 (zum Beispiel im Kanton Zürich) und 13 Wochen (Baselland und Basel-Stadt) zugute. Für die restliche Dauer der RS gäbe es aber wiederum nur die EO und den Sold.

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© Beobachter Ausgabe 20 vom 29. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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