Frage und Antwort

«Ist der Religionsunterricht obligatorisch?»

Text:
  • Gabriele Herfort
Ausgabe:
26/07

Frage: Ich habe grosse Probleme mit dem Religionslehrer an unserer Primarschule. Deshalb habe ich mir überlegt, meinen Sohn Benno, 10, vom Religionsunterricht abzumelden. Kann ich das überhaupt? Und welche Konsequenzen hat das?

Ja, Sie können Ihren Sohn vom Religionsunterricht abmelden. Die Schule kann jedoch verlangen, dass Sie die schriftliche Abmeldung zu Beginn des Unterrichts oder des Schuljahrs einreichen. Eine Begründung für das Begehren muss nicht abgegeben werden.

Diese Regelung stützt sich auf den Bundesverfassungsartikel der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Danach darf niemand gezwungen werden, religiösem Unterricht zu folgen. Auch Kinder, die der reformierten oder katholischen Kirche angehören, können nicht zum Religionsunterricht verpflichtet werden. Die öffentliche Schule muss in religiösen Fragen neutral bleiben. Anders ist es an Privatschulen. Hier kann der Religionsunterricht tatsächlich für obligatorisch erklärt werden.

Grundsätzlich darf die Abmeldung vom Religionsunterricht keine negativen Folgen für das Kind haben. Es ist dabei zum Beispiel auch zu bedenken, dass im Rahmen einer konfessionellen Erziehung der Unterricht in religiösen Fragen einen wichtigen Bestandteil darstellt.

© Beobachter Ausgabe 26 vom 19. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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