Stichworte
Frage und Antwort
«Können wir das Zeugnis der Tochter anfechten?»
Frage: Meine Tochter, 14, hat ihr Jahresabschlusszeugnis erhalten. Wir sind damit jedoch nicht einverstanden. Die Noten in zwei Fächern scheinen uns falsch berechnet zu sein und entsprechen nicht den schriftlichen Leistungsnachweisen. Was können wir tun?
Die Gesamtnote im Zeugnis ist Ergebnis einer Mischrechnung aus schriftlichen und mündlichen Leistungen. Die Lehrperson hat einen Ermessensspielraum, wie sie die einzelnen Leistungen gewichtet. Sie ist verpflichtet, bei allen Schülerinnen und Schülern die gleiche Notenskala anzuwenden. In den kantonalen Schulgesetzen gibt es zudem Vorschriften, wie die einzelnen Noten zusammengefasst und gerundet werden sollen.
Wenn ein Gespräch mit der Lehrperson keine Klärung bringt, können Sie das Zeugnis bei der Schulbehörde anfechten. Die Noten brauchen im Zeugnis nicht näher begründet zu werden. Eine für das Kind verantwortliche Person, das können Eltern oder Pflegeeltern sein, hat die Kenntnisnahme des Zeugnisses durch Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschrift bedeutet aber nicht Anerkennung der Noten: Die Möglichkeit der Anfechtung bleibt bestehen.
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 26 vom 23. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten

