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Frage und Antwort

«Muss mein Kind in seiner Freizeit zur Schule?»

Text:
  • Gabriele Herfort
Ausgabe:
18/08

Frage: Mein zehnjähriger Sohn hat den Unterricht gestört. Nun hat der Lehrer ihn an seinem freien Nachmittag in die Schule bestellt, um nicht erledigte Aufgaben nachzuholen. Darf der Lehrer meinen Sohn in der Freizeit aufbieten?

Das ist nur möglich, wenn so etwas im Schulgesetz oder in der Schulverordnung geregelt ist. Allerdings müssen die Eltern im Voraus informiert werden. Ansonsten gilt: Ein Kind an seinem freien Nachmittag nachsitzen zu lassen ist ein Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht und deshalb nicht zulässig. Im Idealfall werden solche Disziplinarmassnahmen also mit den Eltern besprochen. Weiter ist zu beachten, dass eine im Schulgesetz festgelegte wöchentliche Höchststundenzahl mit dem Nachsitzen nicht überschritten werden darf.

Soll das Kind im Klassenzimmer seine Stunden nachsitzen, dann muss die Lehrperson dafür Sorge tragen, dass in dieser Zeit eine Aufsicht anwesend ist. Hat der Lehrer Sie nicht informiert, können Sie sich bei ihm beschweren. Fruchtet dies nichts, wenden Sie sich an die Schulbehörde. Auf jeden Fall ist ein klärendes Gespräch mit der Lehrperson zu empfehlen.

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 03. Sep 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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