Schule
Keine Pflicht zur Religion
Frage: In der Schule unserer Tochter soll zu Weihnachten ein Krippenspiel aufgeführt werden. Wir sind nicht religiös und möchten nicht, dass sie daran teilnimmt. Können wir sie in dieser Zeit vom Schulbesuch beurlauben?
Keine Schülerin und kein Schüler kann gezwungen werden, an religiösen Projekten mitzuwirken – seien dies Gottesdienste oder Proben und Aufführungen der Weihnachtsgeschichte. Dies regelt Artikel 15 Absatz 4 der Bundesverfassung.
Werden religiöse Lieder im Unterricht gesungen, handelt es sich nicht um Religionsausübung. Die Lieder dürfen jedoch weder als Glaubensbekenntnis noch als Gebet ausgelegt werden können. Bietet sich neben dem Krippenspiel Raum, andere Religionen und Weltanschauungen kennen zu lernen, die es den Schülerinnen und Schülern erlauben, sich kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen, kann dies eine Bereicherung sein. Solche Schulinhalte sind uneingeschränkt zu begrüssen. Eltern müssen aber ihr Kind von religiösen Lektionen jeglicher Konfession beurlauben können.
© Beobachter Ausgabe 25 vom 11. Dez 2003 - Alle Rechte vorbehalten







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