Arbeitszeugnis
Der Schlüssel zu Ihrem Joberfolg
- Text:
- Marina Omaljev
- Bild:
- Jupiterimages
Haben Sie gewusst, dass viele Personalverantwortliche Arbeitszeugnisse von hinten nach vorne lesen? Und dass Codierungen nicht nur verpönt, sondern verboten sind?
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Arbeitszeugnisse spielen bei der schriftlichen Bewerbung eine entscheidende Rolle: Wird man zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder nicht? Ein klarer und lückenloser Inhalt ist ein Muss, damit der berufliche Leistungsausweis bei den Personalverantwortlichen einen guten Eindruck macht.
Darum macht es einen grossen Unterschied, ob am Ende eines Arbeitsverhältnisses ein richtiges Zeugnis oder bloss eine Arbeitsbestätigung vorliegt. Letztere enthält lediglich die Personalien, die Anstellungsdauer und die Berufsfunktion. In einem Arbeitszeugnis müssen hingegen auch das Verhalten und die Leistung beschrieben werden. Um das eigene Zeugnis beurteilen zu können, ist es gut zu wissen, worauf Verantwortliche bei einer Einstellung Wert legen.
Was macht ein gutes Arbeitszeugnis aus?
Ein gutes Zeugnis soll wie beim Eiskunstlauf auf zwei Komponenten aufgebaut sein: Pflicht und Kür. Der Pflichtteil als technischer Part umfasst die wichtigsten Personalien wie Name, Geburtsdatum und Heimatort. Weiter enthält er den Tätigkeitsbereich sowie die Positionsbeschreibung. Danach soll auf die Arbeitsleistung und das Verhalten des Beurteilten gegenüber Mitarbeitern, Kunden und dem Vorgesetzten eingegangen werden.
Der Kür-Teil ist der künstlerische Aspekt des Arbeitszeugnisses: Wie kreativ und persönlich ist es geschrieben? Je individueller, desto mehr Wertschätzung wird dem Zeugnisempfänger entgegengebracht. Ist es hingegen eher wortkarg und mit Standardsätzen gestaltet, wertet das das Arbeitszeugnis stark ab.
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Worauf achten Personalverantwortliche?
Es ist generell so, dass das Zeugnis von hinten nach vorne gelesen wird. Der Schlusssatz ist darum auch besonders wichtig, weil er darüber Auskunft gibt, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat. Steht etwa «Heinz Muster verlässt uns in gegenseitigem Einverständnis», so ist klar, dass es zur Kündigung seitens des Arbeitgebers gekommen ist. Werden dagegen Dank und Bedauern beim Weggang geäussert, hinterlässt die Person offensichtlich eine Lücke im Betrieb.
Es ist allerdings auch sehr wichtig, sich das Zeugnis im Gesamtkontext anzuschauen. Es hängt stark davon ab, wer es geschrieben hat. Grosskonzerne haben da weitaus mehr Erfahrung als Kleinbetriebe.
Einige Personalverantwortliche achten zudem bei mehreren vorhandenen Zeugnissen auf die persönliche Entwicklung des Bewerbers. Sie beurteilen, in welchem Bereich er sich seit dem ersten Zeugnis gesteigert hat oder wo er stagniert.
Wie ist das mit den berüchtigten Codierungen?
Codierungen sind positiv formulierte negative Wertungen. Zum Beispiel kann der Satz «Er war ein äussert geselliger Mensch» bedeuten, dass der Angestellte dauernd weiblichen Mitarbeiterinnen nachstellte. «Sie hat sich stets bemüht» heisst: Ihre Leistung war mangelhaft.
Da Codierungen dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit widersprechen, sind sie eigentlich verboten. Dennoch gibt es nach wie vor Arbeitgeber, die codiert beurteilen. Leider ist für den Leser nicht immer eindeutig klar, ob es sich bei gewissen Formulierungen tatsächlich um einen Code handelt: Denn viele Vorgesetzte kennen sich damit nicht aus und verwenden aus Versehen zweideutige Botschaften. So kann ein gut gemeintes Wort schnell zum Verhängnis für die berufliche Zukunft werden. Deswegen enthalten Arbeitszeugnisse heute öfters den Vermerk: «Dieses Zeugnis ist nicht codiert.»
Ihre Rechte und Korrekturmöglichkeiten
Arbeitszeugnisse sind wichtig für Angestellte. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Chefs dieses Instrument korrekt handhaben. Es gibt Möglichkeiten, Einfluss auf den Inhalt des Zeugnisses zu nehmen:
Darauf haben Sie Anrecht
- Arbeitnehmer können jederzeit ein Vollzeugnis verlangen, das über die Dauer der Anstellung, die Tätigkeit, die Leistungen und das Verhalten Auskunft gibt.
- Eine blosse Arbeitsbestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn sie der Arbeitnehmer ausdrücklich verlangt.
- Das Schlusszeugnis ist fällig am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.
- Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend zu formulieren – er darf das wirtschaftliche Fortkommen seines Angestellten nicht behindern.
- Zu beachten ist aber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar Anspruch auf ein objektiv wahres, nicht aber auf ein gutes Arbeitszeugnis haben. Auch unvorteilhafte Tatsachen müssen darin enthalten sein. Arbeitnehmende dürfen jedoch protestieren, wenn es sich dabei um einmalige Vorfälle und Umstände handelt, die für sie nicht charakteristisch sind.
So können Sie korrigieren
- Kopieren Sie das Arbeitszeugnis und markieren Sie auf der Kopie die Stellen, die Ihnen nicht richtig erscheinen. Schlagen Sie zugleich eine neue Formulierung vor.
- Fügen Sie Passagen hinzu, die Ihrer Meinung nach im Zeugnis fehlen.
- Wenn wegen der neuen Formulierungen Unsicherheit herrscht, suchen Sie eine Fachperson auf (zum Beispiel eine Berufsberatung).
- Gehen Sie mit der überarbeiteten Zeugniskopie zum Arbeitgeber und handeln Sie mit ihm einen neuen Inhalt aus.
- Fragen Sie Ihren Vorgesetzten, ob er den Satz «Dieses Zeugnis ist nicht codiert» einfügen kann.
- Wird man sich nicht einig, kann der Fall vor das Arbeitsgericht gezogen werden.
© Beobachter Online 17. Apr 2012 - Alle Rechte vorbehalten









