Bewerbung
Die ungeschriebenen Gebote für das Outfit
In vielen Firmen gibt es Kleidervorschriften – auch wenn niemand darüber spricht. Wer sich bewirbt, sollte sich zuvor darüber informieren, um nicht mit kurzen Hosen dazustehen.
«Kleider machen Leute»; das wusste schon das schlaue Schneiderlein in Gottfried Kellers Novelle. Die meisten Dienstleistungsfirmen legen denn auch Wert darauf, dass ihre Angestellten gepflegt gekleidet sind: Immerhin sollten sie ihren Arbeitgeber repräsentieren.
In den grossen Warenhäusern repräsentieren die Verkäuferinnen ihre Abteilung. «Daher ist es wünschenswert, dass sie Kleider aus dem Sortiment tragen – jedoch ohne Zwang», versichert Globus-Personalchefin Karin Lehmann. Jelmoli versucht gemäss Personalleiter Roland Bühlmann, «eine Verbindung zwischen Kundschaft und Personal herzustellen». Deshalb seien beispielsweise Strümpfe in der Strumpfabteilung ein Muss.
Auf «Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand» setzt die UBS, wie Pressesprecherin Sibylle Thali betont: «Wir wollen keine vorsintflutlichen Vorschriften und haben deshalb auch keine offiziellen Weisungen.» Zufriedene Mitarbeiter leisten bessere Arbeit, heisst es bei der Zürcher Kantonalbank. Empfohlen wird «zielgruppengerechte» Kleidung.
Ungeschriebener Dress-Code
Das kann gewaltig ins Geld gehen, denn grundsätzlich müssen die Angestellten für ihre Kleiderkosten selber aufkommen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die Chanel-Boutique in Zürich beispielsweise offeriert ihren Verkäuferinnen Arbeitskleidung, die sie behalten dürfen. Dagegen gibt der CD-Shop City Disc den Angestellten die Arbeitsshirts nur leihweise ab. Globus und Jelmoli wiederum unterstützen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit «grosszügigen Rabatten» auf dem eigenen Sortiment. In der Hoffnung, dass sie die im Laden angebotene Kollektion werbewirksam tragen – auch während der Arbeit.
Nur wenige Unternehmen richten ihrem Personal eine Kleiderentschädigung aus. Davon profitieren etwa Moderatoren und Moderatorinnen beim Schweizer Fernsehen. Der ausbezahlte Betrag reicht jedoch nicht weit. Wer gut angezogen sein will, muss zusätzlich in die eigene Tasche greifen. Was getragen werden darf, bestimmen vor allem die Studioscheinwerfer: «Gewisse Kleider können wir schlicht nicht anziehen, da sich die Farben auf dem Bildschirm verändern», erklärt «Tagesschau»-Moderatorin Beatrice Müller.
Obwohl in den meisten Firmen offiziell keine Vorschriften existieren, hält sich das Personal häufig an einen «Dress-Code», der recht strikt sein kann. «Die ungeschriebenen Regeln sind die stärksten», sagt Corporate-Identity-Berater Michael Egloff. Das zeigt sich am TV: Ein tiefer Ausschnitt oder riesige Ohrringe sind tabu. Das gleiche gilt in den meisten Unternehmen für extremes Piercing und Tätowierungen.
Was passiert, wenn man die internen Dress-Codes nicht einhält? Eine CD-Verkäuferin beispielsweise erhielt einen Rüffel, als sie in Shorts antrat, und ein Informatiker erntete Spott und Hohn, als er in kurzer Hose erschien. Verlangt ein Betrieb bestimmte Kleidung, muss er sein Personal aber darüber unterrichten. «Kleidervorschriften sind zumutbar», sagt Beobachter-Beraterin Irmtraud Bräunlich, «sofern nicht ein bestimmtes Modell oder eine Marke verlangt wird.»
Protest der Gewerkschaften
Ist am Arbeitsplatz eine Uniform zu tragen, hat der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen – und zwar unentgeltlich. Das wusste die Post offenbar nicht. Sie hatte eine Liste mit strengen Kleidervorschriften aufgestellt, die sie nach Intervention der Gewerkschaft Kommunikation wieder zurückziehen musste. Jetzt erhalten die Angestellten eine einheitliche Oberbekleidung. «Dies ist das kleinere Ubel als vorgeschriebene Kleider, die selber gekauft werden müssen», meint Gewerkschafter Samuel König.
Die Gewerkschaften sind in letzter Zeit vermehrt mit Beschwerden konfrontiert – wegen Marketinggags in Warenhäusern. Da verlangt der Arbeitgeber etwa, dass während Aktionswochen Dachmützen und schrillfarbene Schürzen getragen werden müssen. Der Arbeitgeber hat zwar ein Weisungsrecht, aber wenn sich der Arbeitnehmer in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt, geht die Sache zu weit. Schliesslich ist es ein Unterschied, ob jemand freiwillig Micky-Maus-Ohren aufsetzt oder vom Arbeitgeber dazu gezwungen wird.
Was soll ich anziehen?
Wer sich bei einem künftigen Arbeitgeber in geeigneter Kleidung präsentiert, erhöht seine Chancen auf den Job.
- Grundsätzlich gilt: Die Kleidung sollte zur Arbeit passen. Im Discountladen gelten andere Massstäbe als in einer Boutique.
- Erkundigen Sie sich am besten schon bei einer Bewerbung über die übliche Kleidung am neuen Ort. So vermeiden Sie unangenehme Uberraschungen.
- Gehen Sie lieber etwas «overdressed» ins Vorstellungsgespräch, wenn Sie über die Bräuche und Sitten in der Firma nichts wissen.
- Beim Vorstellungsgespräch sollte der Arbeitgeber klarstellen, welche Berufskleidung erwartet wird. Fragen Sie nach allfälligen Vorschriften und Einschränkungen. Das ist besser, als ins Fettnäpfchen zu treten.
- Wenn Sie mit den Kleidervorschriften nicht einverstanden sind, lassen Sie lieber Ihre Finger von dem Job. Denn wer sich dem Arbeitgeber widersetzen oder gar mit der Kleidung provozieren will, ist von vornherein auf verlorenem Posten.
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© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 1999 - Alle Rechte vorbehalten








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