Mafia: Die Schweizer Behörden wappnen sich
In der Schweiz wird die organisierte Kriminalität seit rund zehn Jahren aktiv bekämpft.
1988 wurde der Insider-Tatbestand gegen illegale Börsengewinne eingeführt, 1990 folgte ein erstes Gesetzespaket gegen die Geldwäscherei, 1994 folgten das zweite Geldwäschereipaket und der strafrechtliche Tatbestand der kriminellen Organisation.
1995 kam die Totalüberarbeitung des Vermögensstrafrechts und der Urkundenfälschung. Im Frühling 1998 schliesslich wurden das verwaltungsrechtliche Geldwäschereigesetz und der Straftatbestand der Kursmanipulation eingeführt.
Weitere Schritte, insbesondere in Hinblick auf den Bestechungstatbestand, sind in Vorbereitung.
Insgesamt also ein recht umfassendes Instrumentarium, um der organisierten Kriminalität auch auf höchster Ebene zu Leibe zu rücken. Kritiker bemängeln indes, dass es an ausführenden Organen mangelt. Der St. Galler Mafiaexperte Christof Müller wünscht sich eine neue, spezialisierte Wirtschaftskammer beim Bundesgericht. Die vorhandenen Behörden seien mit der komplexen Materie schlicht überfordert. Insbesondere der Mangel an speziell ausgebildeten Ermittlern ist ein Problem.
Doch auch dieser Mangel ist von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren bereits erkannt worden. Auf Stufe der Fachhochschulen soll eine eigenständige Fakultät zum Themenbereich Wirtschaftskriminalität entstehen.
© Beobachter Ausgabe 20 vom 01. Okt 1999 - Alle Rechte vorbehalten









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