Mafialand Schweiz: Ausrangierte Firmen werden reaktiviert

Ausgabe:
20/99

Dreihundert Schweizer Firmen wähnt die ehemalige Bundesanwältin Carla Del Ponte bereits in Mafiahand. Doch den Justizbehörden sind die Hände gebunden.

Ein Kleininserat im «Tages-Anzeiger» vom 13. August 1999: «Kaufe jede Schweizer AG, auch wenn inaktiv und/oder Probleme. Offerten an Chiffre...» Solche Angebote sind in einschlägigen Anzeigenspalten praktisch täglich anzutreffen. Sie lassen aufhorchen, seit die frühere Bundesanwältin Carla Del Ponte (Bild) eine «reale Bedrohung» geschildert hat: Eine Firma, kurz vor dem Konkurs, erhält einen hohen Geldbetrag – von der Mafia. Der Geldgeber wird daraufhin Hauptaktionär der Firma und befiehlt, wie das Geld eingesetzt und gewaschen werden soll.

Del Ponte schätzt, dass bereits rund 300 Schweizer Firmen auf diese Weise infiltriert worden sind. Im 1998 erschienenen Lagebericht «Szene Schweiz» des Bundesamts für Polizeiwesen steht, dass die basellandschaftliche Sonderkommission «Andros» nach jahrelangen Ermittlungen 1998 eine weit verzweigte kriminelle Organisation mit engen Verbindungen zum kalabresischen Mafiaclan ’Ndrangheta aufdeckte, die sich mit Waffen- und Drogenhandel im grossen Stil beschäftigt hatte. Im Zentrum stand eine Schweizer Firma, die sich angeblich mit dem Import und dem Export von Gütern befasste, vom ausgewiesenen Umsatz her jedoch weder konkurrenz- noch überlebensfähig war.

Die Behörden tun sich schwer
Weiter unten in der Ermittler-Hierarchie wird die Gefahr, dass inaktive oder konkursreife Aktiengesellschaften in falsche Hände geraten könnten, jedoch relativiert. Zweckoptimismus? «Ich weiss nicht, woher die Bundesanwältin diese Zahl hat», meint Renato Walty, Zürcher Bezirksanwalt und Chef der auf organisierte Kriminalität spezialisierten kantonalen Bezirksanwaltschaft II, trocken. «Mir ist kaum ein Fall bekannt, bei dem eine solche Firmeninfiltration durch die Mafia eine wesentliche Rolle spielte.» Das ist allerdings zu tief gestapelt. Denn auch Waltys Amtsstelle war involviert in die Ermittlungen um jene spektakuläre Affäre, bei der eine inaktive Firma mit intakten Bankverbindungen zum Waschen von Drogengeldern missbraucht wurde.

Der Zürcher Anwalt Valentin Landmann hatte die inaktive Firma mit Sitz in Liechtenstein seinem ehemaligen Klienten Reinhard L. zur Verfügung gestellt. Dieser benutzte das Firmenkonto für die Einzahlung seines Erlöses aus dem schwungvollen Kokainhandel, den er zusammen mit Markus S. und weiteren Komplizen betrieb. «Das Duo L. und S. war nicht gerade die Mafia», meint Walty, räumt jedoch ein, «dass es sich durchaus um einen Fall von organisiertem Verbrechen handelte».

Auch in anderen Amtsstellen der Zürcher Justiz sind Fälle aktenkundig, bei denen Schweizer Aktienmäntel (inaktive Aktiengesellschaften) im Dunstkreis des organisierten Verbrechens eine Rolle spielten. Doch die Behörden tun sich schwer mit diesem Phänomen.

Uberraschende Ermittlungen
Beispiel Telefonsex: Als in der Schweiz die gebührenpflichtigen Nummern aufkamen, waren holländische Anbieter als erste auf dem Markt. Uber Zürcher Anwälte kauften sie inaktive Aktiengesellschaften und machten innert Kürze Millionen mit dem heissen Gestöhn.

Gleichzeitig versuchten sie mit allerlei Tricks, sich die Kontrolle über die Tarnfirmen und damit über die Millionenerträge gegenseitig abzujagen. Schliesslich schaltete sich die Zürcher Bezirksanwaltschaft ein, und siehe da: Bei den holländischen Hintermännern handelte es sich um Leute, die dem Rotterdamer Zuhälter- und Drogenmilieu zuzurechnen sind.

Die Ermittlungen der Beamten führten zu einem überraschenden Ende: Der Zürcher Bezirksanwalt Marc Ziegler verlor seinen Job – nicht zuletzt deshalb, weil er zu einer der involvierten Firmen die nötige Distanz vermissen liess.

Uber reichlich Erfahrung mit dubiosen Aktienmänteln verfügen auch die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Fahnder: Bereits in den siebziger Jahren jonglierte der legendäre Otto Sami («Diamanten-Sami») mit solchen Firmen. 1996 stand in Zürich ein Österreicher vor Gericht, der vom Handel mit Waffen und stillgelegten Firmen lebte.

Ohnmächtige Justiz
«Zu illegalem Treiben reaktivierte Firmen spielen in vielen Wirtschaftsfällen eine Rolle», bestätigt Bezirksanwalt Andreas Ochsenbein, stellvertretender Leiter der entsprechenden Zürcher Spezialabteilung. Aber auch er muss eingestehen, dass gegen den blossen Kauf beziehungsweise Verkauf inaktiver Firmen wenig unternommen werden kann – obwohl der Handel damit oft den Grundstein für spätere Betrügereien legt.

«Mit den Mitteln des Strafrechts können wir den blossen Handel nicht unterbinden», sagt Ochsenbein. Auch Strafrechtsprofessor Niklaus Schmid hält fest: «Die Ubertragung des Mantels ist an sich nicht strafbar», selbst wenn sie meist strafrechtlich relevante Sachverhalte enthalte.

Eine Möglichkeit, den Mantelhandel zu ahnden, böte das Steuerstrafrecht. Mit dem Kauf eines bestehenden Aktienmantels umgeht der Käufer die eidgenössische Stempelabgabe, die bei einer Neugründung fällig wäre. Sinnigerweise wurde das Gesetz aber kürzlich gelockert: Seit April 1998 gilt beim Aktienkapital eine Steuerfreigrenze von 250000 Franken. Handänderungen bei kleineren Gesellschaften werden demnach nicht mehr überprüft.

Auch bei höherem Aktienkapital müssen die Steuerfahnder einen Mantelhandel zuerst als solchen erkennen. Das ist nicht einfach; meist weiss nicht einmal das Handelsregisteramt, dass die verkaufte AG nur ein leerer Mantel war.

«Die Prüfungsbefugnis der Handelsregisterämter ist äusserst beschränkt und setzt eine Strafverfolgung wegen Konkursdelikten, die Konkurseröffnung oder einen gerichtlichen Nachlass voraus», sagt Tobias Kauer, Nidwaldner Verhörrichter und Spezialist für Wirtschaftsdelikte. «Ein Eingreifen im Vorfeld krimineller Aktivitäten mit Mantelgesellschaften ist deshalb kaum je möglich.»

Das Strafrecht ist also weitgehend machtlos. Auch deshalb, weil die Lage selbst im Zivilrecht nicht völlig klar ist. Das Bundesgericht hat zwar in einem älteren Entscheid solche Geschäfte für nichtig erklärt, da verschiedene Gründungsvorschriften zum Schutz des Publikums umgangen würden. «In der Praxis wird dieser Vorschrift allerdings häufig nicht nachgelebt», schreibt der Zürcher Jurist Peter Forstmoser in seinem Kommentar zum Aktienrecht. «Es werden Aktienmäntel gehandelt, etwa zur Ersparnis der Gründungskosten oder um einen guten Firmennamen weiterhin verwenden zu können.»

Handel mit inaktiven Firmen blüht
Der Bundesgerichtsentscheid ist noch aus einem weiteren Grund wenig hilfreich. Das Gericht ging nämlich von einer vollständig liquidierten Gesellschaft aus, von der ausser dem leeren Aktienmantel nichts mehr existierte. Und genau das ist nur selten der Fall.

Das wissen auch die potenziellen Bösewichte zu schätzen. Sie sind interessiert an einer funktionierenden Infrastruktur, wie etwa intakten Bankverbindungen. Solche Firmen, auch wenn seit Jahren inaktiv, sind keine Mäntel im Sinn des Bundesgerichts. Sie dürfen mehr oder weniger legal verkauft werden – selbst wenn die angeblich noch vorhandene Firmensubstanz lediglich aus einem marktgängigen Firmennamen oder einem uralten Patent besteht.

So blüht in einem Teil der Treuhandbranche das Geschäft mit den entleerten Firmenmänteln. Viele Anbieter – und erst recht die potenziellen Käufer – solcher Firmen verstecken sich hinter Chiffreinseraten, aber einige machen aus ihrem Geschäft keinen Hehl: So bietet eine Treuhandfirma in Baar ZG im Internet eine «inaktive AG, gegründet 1999» an. Meistens handelt es sich bei den angebotenen inaktiven Firmen um umbenannte Aktiengesellschaften aus einem Liquidations- oder einem Sanierungsmandat.

Das Beispiel Gerolag
Mitunter befinden sich wahre Perlen darunter – wie etwa die ehemalige Oltner Gerberei Gerolag AG, deren Papiere sogar noch an der Börse kotiert waren. Dazu gehörte ausserdem ein schlummernder Firmenschatz: ein riesiges Baugrundstück beim Bahnhof Olten und ein Wertschriftendepot in Millionenhöhe.

Prompt geriet dieser Aktienmantel Anfang der neunziger Jahre in die Hände von Finanzhalbweltlern, angeführt vom ehemaligen Automechaniker Alfred C. Clavadetscher und dem früheren Finanzjournalisten Christoph Gubser.

Sie benutzten die Gerolag zwar nicht zum Geldwaschen, sondern um sich auf unlautere Weise am Firmenvermögen gütlich zu tun. Doch der Fall, der die Zürcher Strafbehörden jahrelang beschäftigte, zeigt die Problematik inaktiver Firmen und die Schwachstellen der entsprechenden Gesetze deutlich.

Schon vor über zehn Jahren bezweifelte der Mafiaexperte und frühere Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi, dass die damals geplante Revision des Aktienrechts ausreiche, um Erscheinungen wie das Benutzen von Aktienmänteln zu Wirtschaftsstraftaten zu unterbinden. Die Aktienrechtsrevision wurde inzwischen durchgeführt – und Bernasconi behielt Recht.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 01. Okt 1999 - Alle Rechte vorbehalten

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