Nachlese
Zu Tode erschrocken
Der eine droht mit Mord, der andere stirbt - glücklicherweise nur auf dem Papier. Was passieren kann, wenn zwei Wanderfreunde sich in die Haare geraten, und was das mit Rechtschreibung zu tun hat.

(Bild: Annette Boutellier)
Bekanntlich lernt man in der Schule fürs Leben. Dass dies besonders bei der Rechtschreibung gilt, lehrt uns eine Geschichte, die sich unlängst in der Gegend zwischen Biel, Bern und Solothurn zugetragen hat. Hätte der zuständige Sachbearbeiter des Inseratekonzerns Publicitas in Solothurn an jenem Tag nämlich etwas mehr Wert auf korrekte Schreibweise gelegt, so wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass etwas nicht stimmen kann. Er nahm per E-Mail eine Todesanzeige für Pascal Dechamps entgegen und liess diese in vier Regionalzeitungen setzen. Doch diesen Namen gibt es gar nicht. Deschamps schreibt sich mit einem s nach dem e. Vielleicht hätte er auch bemerkt, dass die Postleitzahl der Traueradresse in Bern nicht ganz korrekt war. All das hätte womöglich zu Stirnrunzeln und Nachfragen geführt und damit wohl verhindert, dass tags darauf Pascal Deschamps’ arme Mutter bei der Zeitungslektüre beinahe vor Schreck zu Tode kam.
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Fragt sich nur, wieso die tatsächlich gedruckt wurden: Gibt es bei der Publicitas keine Kontrollen? «Das ist ein sehr sensibler Bereich. Wir können natürlich nicht bei jeder Todesanzeige die Hinterbliebenen anrufen und fragen, ob die Verstorbenen auch wirklich tot sind», gibt Pressesprecher Christian Gartmann zu bedenken. Amtliche Todesbestätigungen könnten nicht verlangt werden, weil diese zu dem Zeitpunkt meist noch gar nicht ausgestellt seien. Allerdings würden die Texte immer auf seltsame sowie ehrverletzende oder rassistische Formulierungen geprüft. «Und es wird immer kontrolliert, ob die angegebene Adresse stimmt.» Immer - nur in diesem Fall eben nicht. Doch wie heisst es so schön: Totgesagte leben länger.Bekanntlich lernt man in der Schule fürs Leben. Dass dies besonders bei der Rechtschreibung gilt, lehrt uns eine Geschichte, die sich unlängst in der Gegend zwischen Biel, Bern und Solothurn zugetragen hat. Hätte der zuständige Sachbearbeiter des Inseratekonzerns Publicitas in Solothurn an jenem Tag nämlich etwas mehr Wert auf korrekte Schreibweise gelegt, so wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass etwas nicht stimmen kann. Er nahm per E-Mail eine Todesanzeige für Pascal Dechamps entgegen und liess diese in vier Regionalzeitungen setzen. Doch diesen Namen gibt es gar nicht. Deschamps schreibt sich mit einem s nach dem e. Vielleicht hätte er auch bemerkt, dass die Postleitzahl der Traueradresse in Bern nicht ganz korrekt war. All das hätte womöglich zu Stirnrunzeln und Nachfragen geführt und damit wohl verhindert, dass tags darauf Pascal Deschamps’ arme Mutter bei der Zeitungslektüre beinahe vor Schreck zu Tode kam.
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Fragt sich nur, wieso die tatsächlich gedruckt wurden: Gibt es bei der Publicitas keine Kontrollen? «Das ist ein sehr sensibler Bereich. Wir können natürlich nicht bei jeder Todesanzeige die Hinterbliebenen anrufen und fragen, ob die Verstorbenen auch wirklich tot sind», gibt Pressesprecher Christian Gartmann zu bedenken. Amtliche Todesbestätigungen könnten nicht verlangt werden, weil diese zu dem Zeitpunkt meist noch gar nicht ausgestellt seien. Allerdings würden die Texte immer auf seltsame sowie ehrverletzende oder rassistische Formulierungen geprüft. «Und es wird immer kontrolliert, ob die angegebene Adresse stimmt.» Immer - nur in diesem Fall eben nicht. Doch wie heisst es so schön: Totgesagte leben länger.
© Beobachter Ausgabe 15 vom 23. Jul 2008 - Alle Rechte vorbehalten
