Aufruf der Bundeskanzlei
Haben Sie sich über einen Brief, den Sie von einer
Gemeinde-, Kantons- oder Bundesbehörde erhalten haben,
besonders gefreut, weil er leicht verständlich und verständnisvoll
geschrieben war?
Oder haben Sie sich geärgert, weil er für Sie
unverständlich war, weil Fragen, die Sie gestellt hatten,
gar nicht beantwortet wurden oder weil der Ton Sie
verletzt hat?
Schicken Sie solche Briefe der Bundeskanzlei: Im Rahmen
der «Aktion Behördenbriefe» sammelt die Bundeskanzlei
gute und schlechte Briefe mit dem Ziel, einen Leitfaden
zu erstellen, der den Verwaltungsangestellten helfen soll,
sich besser in die Situation ihrer Adressatinnen und Adressaten
hineinzuversetzen. Denn die Verwaltung will von guten wie
schlechten Beispielen lernen.
Aus den Zuschriften werden sämtliche Angaben zu Personen
nach den Regeln des Datenschutzes entfernt.
Alle Einsendungen nehmen an einer Verlosung teil: Je drei
Einsenderinnen oder Einsender guter oder schlechter Beispiele
von Behördenbriefen werden von der Bundeskanzlerin Annemarie
Huber-Hotz zu einem Essen eingeladen.
Schicken Sie Ihre Briefe an:
Aktion Behördenbriefe, Bundeskanzlei, 3003 Bern
E-Mail: aktionbehoerdenbriefe@bk.admin.ch
Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2003.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten









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