Aufruf der Bundeskanzlei

Ausgabe:
18/03

Haben Sie sich über einen Brief, den Sie von einer

Gemeinde-, Kantons- oder Bundesbehörde erhalten haben,

besonders gefreut, weil er leicht verständlich und verständnisvoll

geschrieben war?

Oder haben Sie sich geärgert, weil er für Sie

unverständlich war, weil Fragen, die Sie gestellt hatten,

gar nicht beantwortet wurden – oder weil der Ton Sie

verletzt hat?

Schicken Sie solche Briefe der Bundeskanzlei: Im Rahmen

der «Aktion Behördenbriefe» sammelt die Bundeskanzlei

gute und schlechte Briefe – mit dem Ziel, einen Leitfaden

zu erstellen, der den Verwaltungsangestellten helfen soll,

sich besser in die Situation ihrer Adressatinnen und Adressaten

hineinzuversetzen. Denn die Verwaltung will von guten wie

schlechten Beispielen lernen.

Aus den Zuschriften werden sämtliche Angaben zu Personen

nach den Regeln des Datenschutzes entfernt.

Alle Einsendungen nehmen an einer Verlosung teil: Je drei

Einsenderinnen oder Einsender guter oder schlechter Beispiele

von Behördenbriefen werden von der Bundeskanzlerin Annemarie

Huber-Hotz zu einem Essen eingeladen.

Schicken Sie Ihre Briefe an:

Aktion Behördenbriefe, Bundeskanzlei, 3003 Bern

E-Mail: aktionbehoerdenbriefe@bk.admin.ch

Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2003.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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