Beobachter-Fall: Auktionator muss zahlen

Text:
  • Kurt Juchli
Ausgabe:
23/00

Monatelang wartete Sybill Appenzeller auf den Erlös der verkauften Briefmarken. Das Geld sei per Internet überwiesen worden, wimmelte sie der Auktionator ab. Dank dem Beobachter kam sie zu ihrem Geld.

«Ein schöner Zustupf», freute sich Sybill Appenzeller aus Binningen BL. Sie hatte ihre Briefmarkensammlung einem Auktionator zum Weiterverkauf übergeben. Nun erhielt sie die Nachricht, dass die Marken verkauft worden seien und für sie ein Gewinn von 1316 Franken herausspringe.

Als dann auch Monate später keine Zahlung auf ihrem Konto einging, stiess Sybill Appenzeller beim Auktionator nach. Dieser teilte ihr mit, dass er den Betrag via Internet überwiesen habe. Die Angelegenheit sei für ihn damit erledigt.

Was setzt man einer solchen Behauptung entgegen? Ratlos wandte sich Sybill Appenzeller an das Beobachter-Beratungszentrum – und wurde über die Rechtslage umfassend informiert.

Geldschulden sind Bringschulden. Wer behauptet, er habe Geld «gebracht» – sei es auch mittels Bankanweisung –, muss den Eingang beim Gläubiger beweisen. Ohne diesen Beweis riskiert der Schuldner, erneut zahlen zu müssen.

Der Auktionator ging erneut über die Bücher und stellte mit Erstaunen fest, dass die Zahlung per Internet nicht geklappt hatte. Dieses Versäumnis holte er flugs nach. Auf dem klassischen Weg – per Einzahlungsschein.

© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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