Coop
Im Zweifel Hausverbot
Bei Coop reicht schon der Verdacht auf Diebstahl aus, um für zwei Jahre ausgesperrt zu werden - und zwar landesweit.

(Bild: Gaetan Bally)
Artikel zum Thema
Was verbindet Hooligans, Randständige und Coop-Kunden? Sie alle können ausgegrenzt werden. Man kann ihnen verbieten, einen Teil der Schweiz zu betreten; bei Coop geht es um 1,5 Quadratkilometer, eine Fläche von mehr als 200 Fussballfeldern - und es genügt ein unbelegter Verdacht.
Das mussten der Fachhochschuldozent Jürg Jost und der Unternehmer Michael Goodward in der Coop City Luzern erfahren. Sie wurden vom Ladendetektiv beschuldigt, mehrfach Zigaretten entwendet zu haben. Die Nichtraucher fanden das grotesk und verlangten nach der Polizei. Diese kam, fand kein Diebesgut und auch sonst nichts Unkorrektes. Trotzdem erliess der Detektiv ein zweijähriges Hausverbot für alle Geschäfte der Coop-Gruppe. Die beiden langjährigen Kunden wollten wissen, wieso. Niemand konnte es ihnen sagen. Selbst Urs Jordi, Mitglied der Coop-Direktion, schrieb auf Anfrage: «Vermeintliche Beweise haben wir keine.»
Gegenüber dem Beobachter meint Jordi: «Einige Mitarbeitende haben mehrmals beobachtet, dass sich der Kunde offensichtlich eigenartig verhalten hat.» Was heisst «eigenartig»? Jordi: «Wenn Kunden mehrfach Waren aus dem Gestell nehmen, diese nicht in den Korb legen und sie, nachdem sie beobachtet werden, irgendwo wieder deponieren.» Exkunde Jürg Jost: «So habe ich mich nicht verhalten. Das ist absurd.»
Wenn Beschuldigungen allein genügen, kann ein Hausverbot jeden und jede treffen. Wie heisst es in der Coop-Werbung: «Durch die konsequente Kundenführung wird das Einkaufen zum Erlebnis.» Fürwahr.
© Beobachter Ausgabe 4 vom 14. Feb 2007 - Alle Rechte vorbehalten









Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist unter Druck – und letztes Auffangnetz: Betroffene erzählen