Die Vor- und Nachteile von Nutzniessung und Wohnrecht
| Kriterien | Wohnrecht | Nutzniessung |
| Was beinhaltet dieses Recht? | Das Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes zu bewohnen | Der Nutzniesser darf die Liegenschaft weiterhin nutzen, verwalten und Mieterträge beziehen |
| In welchem Umfang darf die Liegenschaft weiterhin genutzt werden? | Das Wohnrecht ist persönlich und nicht übertragbar; es kann auf einzelne Teile einer Liegenschaft beschränkt werden | Der Nutzniesser kann Räume auch vermieten und hat das Recht diese zu verwalten; mit Ausnahme der Stockwerkeinheit lässt sich die Nutzniessung nicht auf Teile einer Liegenschaft beschränken |
| Wer zahlt was? | Der Wohnberechtigte zahlt kleine Reparaturen, den normalen Unterhalt und die Nebenkosten | Der Nutzniesser zahlt Unterhalts- und Nebenkosten und muss zusätzlich für Hypothekarzinsen, Versicherungsprämien, periodische Steuern und Abgaben aufkommen |
| Welche Steuereffekte gibt es? | Das Wohnrecht vermindert den Wert einer Immobilie, was die Schenkungssteuer reduziert. Ein Wohnrecht hat kaum Auswirkungen auf die Vermögens- oder Einkommenssteuern des Wohnberechtigten | Die Nutzniessung reduziert die Schenkungssteuer. Das Vermögen und Einkommen aus der Liegenschaft muss der Nutzniesser versteuern. Der Aufwand für Hypothekarzinsen und Unterhalt kann abgezogen werden |
© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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