Editorial

Es gibt kein Vergessen

Text:
  • Matthias Pflume
Bild:
  • Archiv
Ausgabe:
22/04

«Einer der grössten Schandflecke der Schweiz – mit behördlichem Segen wurden Tausende Leben zerstört.»

Die Geschichte der Verdingkinder zählt zu den grössten Schandflecken der Schweiz – bis weit in die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden mit behördlichem Segen Tausende Leben zerstört. Wie dramatisch die Folgen sind, zeigen die Leidensgeschichten von Verdingkindern, die Christoph Schilling für unsere Titelstory recherchiert hat (siehe Artikel zum Thema «Verdingkinder: Du chasch nüüt, du bisch nüüt, us dir gits nüüt»). Gleich reihenweise stiess er auf Fälle von ehemals Verdingten, die sich als Erwachsene das Leben nahmen. So töteten sich die Brüder Ryter mit 22 und 24 Jahren; so begingen zwei Geschwister als 20-Jährige und als 42-Jähriger Suizid; so erschoss sich ein anderer mit 21 Jahren in der Nähe des Bauernhofs, wo er gequält worden war. Tragische Schicksale, die zeigen, dass es kein Vergessen gibt.

Zwar hatten Einzelne den Mut, ihre Geschichte als Verdingkind publik zu machen – eine systematische Aufarbeitung des jahrzehntelangen Skandals lässt jedoch auf sich warten. Damit das nicht so bleibt, wollen sich über 200 Betroffene an einem Kongress Ende November öffentlich Gehör verschaffen. Denn inzwischen ist zwar beim Nationalfonds ein Forschungsprojekt zu den Verdingkindern eingereicht worden, doch seine Finanzierung ist noch nicht gesichert. Dabei wäre Eile geboten, denn viele Zeitzeugen sind schon sehr alt.

Auch für eine Geste des Staates wäre es höchste Zeit. Gewiss waren die schlimmsten Peiniger der Kinder ihre Pflegeeltern. Doch Schuld trugen auch die Behörden, die das Verdingkindwesen organisierten und kontrollieren sollten. «Ich möchte, dass die amtliche Schweiz zugibt, dass das eine Schande war, was passiert ist», sagt der frühere Verdingbub Hugo Zingg. Zu viel verlangt ist das wirklich nicht.

Zum Schluss eine Mitteilung in eigener Sache: Die superprovisorische Verfügung, die dem Beobachter untersagte, unter Namensnennung über die Anklage gegen die Rorschacher Treuhänderin Rita Hauser zu berichten (siehe die beiden Artikel zum Thema «Wirtschafts-Skandal: Wo sind die Millionen?), gilt nicht mehr. Mitte Oktober setzte sich der Beobachter vor dem Bezirksgericht Zürich durch. Somit ist im Fall Hauser gerichtlich bestätigt, was auch sonst gilt: Der Beobachter lässt sich nicht mundtot machen.

© Beobachter Ausgabe 22 vom 28. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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