Fernsehgebühren: Betagte gucken in die Röhre

Text:
  • Martin Müller
Ausgabe:
23/00

Wer im Pflegeheim wohnt, musste bisher fürs Fernsehen keine Gebühren bezahlen. Jetzt hat die Billag die Praxis verschärft.

Im Frühling dieses Jahres sicherte die Swisscom-Tochter Billag dem Schweizer Heimverband zu, dass praktisch alle Insassinnen und Insassen von Alters- und Pflegeheimen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen müssten, wenn sie Leistungen der Krankenkassen beziehen. Weil sich daraufhin die Gebührenerlass-Gesuche stapelten, hat die Billag die Praxis klammheimlich verschärft. Neu bewilligt sie nur noch Gesuche von schwer Pflegebedürftigen.

Das führt zu einem Chaos. Peter Keller, Geschäftsführer des Verbands Bernischer Alterseinrichtungen, weiss von zwei Frauen, beide gleich pflegebedürftig und im gleichen Heim wohnhaft, deren Gesuche ungleich behandelt wurden: Das eine hat man gutgeheissen, das andere abgelehnt. Und aus der Westschweiz sind generell viel mehr Gesuche bewilligt worden, muss Billag-Sprecher Bernhard Marchand zugeben. Grund: Altersheime nennen sich in der Romandie meist auch Pflegeheime.

Wer einigermassen selbstständig lebe, habe einen eigenen Haushalt, und damit sei das Fernsehen eben gebührenpflichtig, begründet Marchand die neue Praxis. Eine umstrittene Auslegung der Rechtslage, auch wenn sie vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als Aufsichtsbehörde gedeckt wird.

Dass die Billag plötzlich weniger grosszügig ist, hat einen handfesten Grund: Wegen einer neuen Vertragsklausel erhält sie umso mehr Geld vom Bund, je mehr Gebühren sie eintreibt.

© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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