Gewinnspiele: Gutgläubigen garantiert zu viel versprochen

Text:
  • Martin Müller
Ausgabe:
11/02

Jahrelang neppte die Garantie-Versand AG Gutgläubige. Jetzt stoppt das Bundesgericht das Treiben.

Abfuhr für die Garantie-Versand AG: Laut dem Bundesgericht hat Jürgen Volker Ern, Verwaltungsratspräsident der umstrittenen Firma aus Kreuzlingen TG, jahrelang mit irreführenden Gewinnversprechen missbräuchlich Kunden angelockt. Das Gericht in Lausanne hat darum die zuvor vom Thurgauer Obergericht verhängte Strafe (zehn Wochen Gefängnis bedingt und 50000 Franken Busse) vollumfänglich bestätigt.

«Sie haben gewonnen»: Tausendfach köderte der Garantie-Versand mit Mailings Gutgläubige in der Schweiz, doch die versprochenen Autos oder Bargeldpreise trafen nie ein. Die angeblichen Gewinnchancen seien «zumindest irreführend» gewesen und die Werbemethode für die Versandhandelsfirma «besonders aggressiv», so die Richter. Das führte zur Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstössen gegen das Lotteriegesetz, denn es habe sich nicht um vereinzelte Fehlleistungen gehandelt, sondern um eine gezielte Strategie «zur Steigerung von Umsatz und Gewinn, welche auf legale Weise nicht zu erzielen war».

49 Geprellte hatten den Prozess ausgelöst, der nun nach dreieinhalb Jahren ein erfreuliches Ende gefunden hat. Zwar bedeutet das Urteil nicht, dass jetzt die versprochenen Gewinne ausbezahlt würden, aber dieser Geschäftsstrategie ist nun ein höchstrichterlicher Riegel geschoben worden. Der Garantie-Versand hat seine Segel in der Schweiz bereits gestrichen; ob weitere ähnlich operierende Firmen ebenfalls Konsequenzen aus dem Grundsatzurteil ziehen, ist noch offen.

© Beobachter Ausgabe 11 vom 31. Mai 2002 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh