H1N1
Harmloseres Virus, als man denkt
Die Schweinegrippe ist für den grössten Teil der Bevölkerung nicht schlimmer als eine gewöhnliche, saisonale Grippe. Ein Problem ist aber die hohe Ansteckungsgefahr.
Schweinegrippe – kaum ein Thema füllt derzeit mehr Zeitungsspalten. Die Boulevardmedien schöpfen aus dem Vollen, schwadronieren von «Killervirus», «Todesgrippe» und malen Katastrophenszenarien wie vergangene Woche der «Blick»: «5000 Schweizer könnten sterben».
Vorläufig letzter Höhepunkt sind die Fernsehspots des Bundesamts für Gesundheit (BAG), in denen der Komiker Beat Schlatter zum Händewaschen mahnt. Drei Millionen Franken lässt sich das BAG die Informationskampagne kosten. Doch ist der ganze Aufwand berechtigt? Wie gefährlich ist die Schweinegrippe wirklich?
Ein «Grippchen» nannte sie jüngst der Pariser Medizinprofessor Bernard Debré. Und der britische Epidemiologe Tom Jefferson, der für die Cochrane-Stiftung alle veröffentlichten Studien zum Thema Grippe auswertet, sagte in einem Interview mit dem «Spiegel», er sehe «keinen prinzipiellen Unterschied zu einer normalen Grippewelle». Jefferson kritisierte die nach seiner Einschätzung bei der WHO, den Gesundheitsbehörden und der Pharmaindustrie vorhandene «Sehnsucht nach einer Pandemie». Um die Idee einer drohenden Grippepandemie sei im Laufe der Jahre eine ganze Maschinerie aufgebaut worden: «Da hängt viel Geld dran, Einfluss, Karrieren, ganze Institutionen», so Jefferson.
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Auch in der Schweiz geben Experten Entwarnung. «Eine Infektion hat für die meisten Betroffenen keine schlimmeren Folgen als ein normales Grippevirus», sagt Robert Steffen, ehemaliger Vizepräsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen. Die Todesrate ist laut der Virologin Karin Mölling, emeritierte Professorin am Universitätsspital Zürich (USZ), sogar niedriger als bei der «normalen», saisonalen Grippe.
«Wir haben die Diagnostik in unserem Spital stark heruntergefahren», sagt Huldrych Günthard, leitender Arzt der Klinik für Infektionskrankheiten und Spitalhygiene am USZ. Nur bei Risikopatienten (siehe Box «Das Wichtigste zum Schweinegrippevirus H1N1») würden noch Tests durchgeführt. Bei ihnen kann jede Grippeinfektion Komplikationen zur Folge haben. Manchmal macht ein Test auch aus epidemiologischen Gründen Sinn, zum Beispiel in einer Rekrutenschule oder einer Kinderkrippe.
Die theoretische Möglichkeit, dass H1N1 durch Mutation seine Gefährlichkeit potenzieren könnte, bringt Günthard nicht aus der Fassung: «Es bringt nichts, den Teufel an die Wand zu malen. Wir sollten pragmatisch bleiben. Wenn die Mutation wirklich passiert, bleibt immer noch genügend Zeit zu handeln. Wir waren noch nie so gut vorbereitet auf eine Pandemie wie heute.» Wichtig für die im Gesundheitswesen Tätigen sei, dass man versuche, sich und die Patienten zu schützen, damit man funktionsfähig bleibe, wenn dann der grosse Ansturm komme.
Warum also die Hektik bei den Behörden? Der Grund liegt in der sehr hohen Ansteckungsgefahr, die vom Schweinegrippe-Erreger H1N1 ausgeht. «Im schlimmsten Fall rechnen wir damit, dass ein Viertel der Bevölkerung erkrankt», sagt Robert Steffen. Eine solche Absenzrate dürfte in den meisten Betrieben, aber auch in der Gesundheitsversorgung zu Engpässen führen.
Um die rasante Verbreitung des Schweinegrippe-Erregers zu verhindern, gibt es gemäss BAG zwei einfache Massnahmen. Die erste: sich mehrmals am Tag die Hände mit Seife waschen. Die zweite: zu Hause bleiben, wenn man Grippesymptome wie Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit und Appetitlosigkeit bei sich feststellt.
Das Wichtigste zum Schweinegrippevirus H1N1

Quelle: DPA, bag; Infografik: Beo/DR
Vorbeugen
- Mehrmals täglich gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen
- Husten oder Niesen in ein Papiertaschentuch oder in die Armbeuge
- Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person
Symptome
- Plötzlich auftretendes Fieber über 38 °C
- Schüttelfrost, Kopf-/Muskel-/Gliederschmerzen
- Schnupfen, trockener Husten, Halsschmerzen
- Müdigkeit, Appetitlosigkeit
Verhalten bei Symptomen
- Zu Hause bleiben, vollständig auskurieren
- Nicht auf eigene Initiative antivirale Medikamente (Tamiflu) einnehmen
Wer soll zum Arzt?
- Risikogruppen (zum Beispiel Schwangere, Kleinkinder, Personen mit Asthma, Diabetes und Nierenerkrankung)
- Personen mit bestehender Immunschwäche
- Über 65-Jährige
Rechte und Pflichten: Risiko für den Nachwuchs
Text: Matieu Klee
«Gestützt auf die bisherige Erfahrung werden Schwangere und Kinder nicht nur häufiger erkranken, die Krankheit wird auch öfter schwerer verlaufen.» Das sagt Andreas Widmer, Leiter Task-Force Schweinegrippe am Universitätsspital Basel. In Spanien und Grossbritannien sind bereits Schwangere am H1N1-Virus gestorben, da sie zu spät mit Tamiflu behandelt worden seien. Das Bundesamt für Gesundheit zählt die rund 70'000 Schwangeren denn auch zu den Risikogruppen. Roland Zimmermann, Leiter der Klinik für Geburtshilfe des Universitätsspitals Zürich, empfiehlt Paaren mit Kinderwunsch zu warten, bis die Impfung kommt. «Wer kann, sollte sich jetzt nicht unnötig mit einer Schwangerschaft in eine Risikogruppe katapultieren», erklärt er.
Gefährdet sind auch Kinder. Sie spielen bei der Verbreitung der Krankheit eine entscheidende Rolle. Aus der Forschung weiss man, dass sich Viren dort am schnellsten verbreiten, wo Kinder sich treffen, ob in Horten, Kindergärten, Schulen oder in der Freizeit. Schwangere und Kinder können mit Tamiflu behandelt werden, doch wer das Risiko klein halten will, wird versuchen, sich erst gar nicht anzustecken.
Welche Rechte aber haben Schwangere und Eltern, wenn sie sich und ihren Nachwuchs schützen wollen?
Beruf: Kann ich während der Pandemie zu Hause arbeiten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen. Wenn es technisch «einfach machbar» und für den Betrieb «zumutbar» ist, können Sie verlangen, bei Ihnen zu Hause arbeiten zu dürfen.
Kinderbetreuung: Muss mir der Arbeitgeber freigeben, wenn die Schule geschlossen wird, damit ich meine Kinder betreuen kann?
Ja. Der Arbeitgeber muss Angestellten falls nötig bis zu drei Arbeitstage Zeit geben, damit sie sich um ihre kranken Kinder kümmern können. Das gilt auch dann, wenn die Behörden eine Schule wegen der Schweinegrippe schliessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Ihr Kind angesteckt hat. Der Arbeitgeber darf diese Absenz weder vom Ferienguthaben abziehen noch den Lohn kürzen.
Schule: Kann ich mein Kind aus Angst vor einer Ansteckung aus der Schule nehmen?
Wer sein gesundes Kind nicht zur Schule schickt, riskiert eine Busse. Im Kanton Zürich zum Beispiel bis zu 3000 Franken. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Behörden während der Pandemie kulant zeigen. Doch erst wenn diese empfehlen, Kinder zu Hause zu behalten, drohen sicher keine Konsequenzen.
Krippe: Muss ich weiter bezahlen, wenn ich mein Kind aus Angst, es könnte sich anstecken, nicht mehr in die Krippe schicke?
Ja. Blosse Angst vor einer Ansteckung genügt nicht. Es müsste eine ganz konkrete Ansteckungsgefahr bestehen, beispielsweise durch Kinder, die an der Pandemie erkrankt sind und trotzdem die Krippe weiterhin besuchen. Erst dann könnten sich Eltern weigern, weiterhin zu zahlen, wenn sie ihr Kind zu Hause behalten. Wenn jedoch die Krippe schliesst und der Krippenvertrag nichts anderes regelt, müssen Sie nicht weiter zahlen, da die Krippe ihre Leistung nicht mehr erbringt.
Risikogruppe: Als schwangere Krankenschwester bin ich einem doppelten Risiko ausgesetzt. Was kann ich tun?
Schwangere geniessen einen besonderen Schutz im Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen zum Beispiel dafür sorgen, dass sie nicht gefährlichen Mikroorganismen ausgesetzt sind. Wie weit das H1N1-Virus dazu zählt, klärt das Staatssekretariat für Wirtschaft laufend ab.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2009 - Alle Rechte vorbehalten

