Hochwasser: Ganz schönes Schlamassel

Text:
  • Birthe Homann
Ausgabe:
18/02

Kann das Reisebüro die Leistungen fehlerfrei erbringen, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Auch nicht von Reisen in Hochwassergebiete.

Die Aargauerin Myrtha Fenner, 74, wollte Ende August die «Goldene Stadt» Prag besuchen. Fenner hat aber darauf verzichtet: «Ich fahre doch nicht in ein Krisengebiet.» Anders sieht das ihr Reisebüro: Die Lage habe sich stark beruhigt, Unterkunft und Fahrt seien gesichert, und Prag könne mit kleinen Ausnahmen besichtigt werden. Myrtha Fenner muss deshalb die Annullationskosten vollumfänglich übernehmen. Zu Recht, meint Reiserechtsexperte Rolf Metz: «Wenn der Veranstalter die vereinbarten Städtereiseleistungen wie Hotel und Flug fehlerfrei erbringt, hat der Kunde grundsätzlich kein Rücktrittsrecht.»

Prekärer sieht die Lage in Dresden aus: Kulturelle Highlights wie beispielsweise die Semper-Oper oder die Kunstsammlung Zwinger sind nach wie vor geschlossen, und viele Strassen sind immer noch gesperrt. «Wir suchen nach guten individuellen Lösungen im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten», sagt Roland Schmid vom Dresden-Anbieter TUI Suisse. Niemand will in den Ferien durch Schlammmassen waten.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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