Justiz: Amtl. bew. Einbruch

Text:
  • Eva Gattiker
Ausgabe:
9/01

Ein Betreibungsamt rückt mit Polizeigewalt gegen einen hartnäckigen Schuldner aus – und schlägt dessen Türe ein. Das Nachsehen hat der Gläubiger: Ausser Spesen nichts gewesen.

Garagist Eduard Huser aus Neuenhof AG ist ein ehrlicher Mensch. Das gilt leider nicht in gleichem Mass für alle seine Kunden. Hans K. hat seinen Toyota mit Material aus Husers Garage aufgepeppt, doch die Rechnung über 1000 Franken hat er bis heute nicht bezahlt. Nachdem eine Betreibung nichts nützte, leitete das zuständige Betreibungsamt die Lohn- und Vermögenspfändung ein.

Dazu erschienen mehrere Polizisten vor Hans K.s Haus und baten um Einlass. Doch der Schuldner liess sich nicht aus der Ruhe bringen – seine Tür blieb verschlossen. Die Beamten hingegen hatten keine Geduld mehr: Sie holten einen Schlosser, der die Tür kurzerhand aufbrach. Bei Hans K. aber war nichts zu holen; er hat weder Vermögen noch Lohn.

Lohn zugut hat hingegen der Schlosser. Und den soll nun Garagist Huser bezahlen. Damit ist er aber nicht einverstanden: «Eine übertriebene Aktion; wir lassen doch nicht einbrechen!» Doch Huser hat Pech. Das Gesetz sagt, dass der Gläubiger die Kosten für solche «Hauseinbrüche» übernehmen muss. Fazit: Der Garagist muss die 1000 Franken abschreiben und auch noch dem Schlosser die 150 Franken zahlen. Husers einziger Trost: Hans K. wird seinen Toyota in Zukunft bestimmt zu einem andern Garagisten bringen.

© Beobachter Ausgabe 9 vom 27. Apr 2001 - Alle Rechte vorbehalten

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