Kino: Der Frauenheld macht an der Grenze schlapp
Eine 12-jährige Zürcherin darf ihn sehen, eine gleichaltrige St. Gallerin aber nicht: Mädchenschwarm Leonardo di Caprio in «The Beach». Bei den Alterslimiten für Kinofilme führen die Kantone Regie – und wie!

Nebenartikel
Er ist ein toller Typ und sieht blendend aus!» Die 13-jährige Sabina schwärmt von Schauspieler Leonardo di Caprio, seit er vor zwei Jahren mitsamt der Titanic untergegangen ist. Nur logisch, dass sie und ihre Freundinnen den neuen Streifen mit di Caprio in der Hauptrolle nicht verpassen wollen. Doch es gibt da ein Problem: In ihrem Wohnort Rapperswil SG ist «The Beach» erst ab 16 Jahren freigegeben.
Drei Jahre unter dem Limit, da wird selbst die gutmütigste Kinokassierin misstrauisch. Doch Sabinas Unmut dauert nur eine gute halbe Stunde. In dieser Zeit ist sie mit dem Zug in Zürich, und dort kommt sie problemlos ohne Ausweiskontrolle in den Kinosaal: Hier gilt für «The Beach» die Alterskategorie J/14. Das heisst: Zugelassen ab 12 Jahren, empfohlen ab 14 Jahren. Nur für Vorstellungen nach 21 Uhr müsste Sabina eine erwachsene Begleitung haben.
Ein Kanton, drei Regelungen
«The Beach» ist kein Einzelfall. Ein Blick in die Kinoinserate der Tageszeitungen belegt: In der Schweiz wird mit ungleich langen Ellen gemessen, wenn es um die Zulassung von Kindern und Jugendlichen zu Kinofilmen geht. Auch im Kanton St. Gallen: «American Pie», eine oberflächliche Sexkomödie aus den USA, ist in der Hauptstadt erst ab 16 Jahren zugelassen, in Wil schon ab 14 und in Uzwil sogar ab 12 Jahren. Beim Filmverleiher Monopole Pathe findet man dafür nur einen Kommentar: «hirnrissig». Gleich tönts bei Andre Schäublin von der «Beach»-Verleihfirma 20th Century Fox: Diese Unterschiede seien «ein absoluter Witz», sagt er.
Was ist so jugendgefährdend an «The Beach»? Als Rucksacktourist findet Leonardo di Caprio in Thailand eine Hippiekommune auf einer geheimen Insel. Ein paradiesisches Strandleben – bis der Aussteigertraum nach 108 Minuten in einer Schiesserei mit einer Gruppe von schwerbewaffneten Hanfbauern endet.
Brutalo-Graben bei Alterslimiten
«Ein Zweifelsfall», urteilt Esther Flückiger, Filmprüferin im Kanton Bern. Weil die Gewaltszenen zwar brutal, aber relativ gut in die Handlung eingebettet seien, entschied sie auf 12 Jahre – aber nur in Erwachsenenbegleitung. Anders Guido Gallasch, Präsident der Basler Filmkommission. Die Gewalt sei nicht bloss angedeutet; das Blut spritze und das Grauen werde immer stärker – darum ist für ihn klar: nicht unter 16 Jahren.
In den Westschweizer Kantonen dagegen war der als harmlos dargestellte Konsum weicher Drogen ausschlaggebend für die Zulassung ab 16. Punkto Gewaltszenen ist die Westschweiz häufig weit toleranter, bestätigt Tamara Araini vom Filmverleiher Rialto: «Wir stellen eine grosse Kluft zwischen der Deutschschweiz und der Romandie fest.»
«Dem Bund fehlt schlicht und einfach die Kompetenz für eine einheitliche Regelung, weil nichts dazu in der Verfassung steht», erklärt Marc Wehrlin, Leiter des Filmwesens im Bundesamt für Kultur. Die logische Folge: Jeder Kanton hat ein eigenes Gesetz, eine eigene Kommission, ein eigenes System.
In Bern wechseln sich zwei Frauen und zwei Männer der kantonalen Polizeidirektion bei der Visionierung ab, in Basel beschliessen pro Film drei Leute aus einer 15-köpfigen Kommission, und in Zürich sind 33 Fachleute tätig: jeweils drei von ihnen begutachten denselben Film; im Streitfall entscheidet der Chef. Doch das ist noch lange nicht alles: Jeder Kanton hat andere Einteilungskategorien, und in Zürich gibts zur verbindlichen Alterslimite zusätzlich eine Empfehlung für das geeignete Zutrittsalter.
Selbstredend existieren auch keine einheitlichen Entscheidungskriterien: Gewalt-, Sex- oder Drogenszenen werden je nach Betrachter unterschiedlich gewichtet. «Ich bin manchmal froh, dass wir anders entscheiden können als die Westschweiz oder andere Kantone, ich finde das vorteilhafter», verteidigt Filmprüferin Esther Flückiger die föderalistische Regelung.
Der Kanton St. Gallen geht sogar noch einen Schritt weiter: Er hat die Aufgabe delegiert. Nicht nur in der Kantonshauptstadt, sondern auch in acht weiteren Gemeinden gibt es eine Jugendfilmkommission, die jeden Film, der im örtlichen Kino gezeigt werden soll, einstufen muss: Von Au bis Rapperswil, von Grabs bis Uzwil brüten insgesamt 59 Leute über der Frage, welcher Streifen ab welchem Alter gezeigt werden darf.
Macht das wirklich Sinn in einer Zeit, wo Technikfreaks neue Filme schon vor dem Kinostart aus dem Internet herunterladen können, wo Computerspiele mit brutalen Handlungsabläufen im Supermarkt zu kaufen sind, wo Videokassetten an fast jeder Hausecke erhältlich sind?
Dem zuständigen Mann im Amt für Wirtschaft des Kantons St. Gallen ist die Frage ein bisschen peinlich, er will nicht mit Namen genannt werden. Der Gesetzgeber habe halt eine Lösung «nahe bei den Leuten» gesucht, die auf regionale Unterschiede Rücksicht nehme.
Die Luzerner liebens liberal
Die St. Galler Regelung gilt seit 1976; die damals bereits bestehenden Gemeindefilmkommissionen wurden per Gesetz kurzerhand beauftragt, Kinofilme auf ihre Jugendverträglichkeit zu prüfen – statt sie zu zensurieren wie zuvor. Nur die Abschaffung der Filmzensur gab damals im Kantonsparlament zu reden, über die Zuständigkeit der Gemeinden wurde keine Silbe verloren. Worin genau sich 13-Jährige in Wil von jenen in Uzwil oder Wattwil unterscheiden, bleibt weiter ein Rätsel.
Nicht überall wird ein so grosser Aufwand betrieben wie in St. Gallen. In Luzern stützt sich der Kulturbeauftragte Daniel Huber bei den meisten Filmen auf die «gewissenhafte Vorarbeit» von «professionellen Kommissionen» in Bern, Basel-Stadt und Zürich. Huber will den «bürokratischen Aufwand auf ein Minimum» beschränken. Und für die Luzerner Jugend hat diese Lösung den Vorteil, dass sie nicht nach Zürich reisen muss, um den neusten Kinohit zu sehen.
«Verglichen mit dem Angebot im Internet und bei Computerspielen, sind brutale Kinofilme fast so harmlos wie die Sonntagsschule», meint Huber. Im Kanton Luzern gelten die Alterslimiten darum nur noch für unbegleitete Kinder und Jugendliche. Erwachsene dürfen im Prinzip Kinder jeden Alters in jeden Film mitnehmen. «Wir setzen nicht auf Verbote», sagt Huber, «sondern auf die Erziehungsverantwortung der Eltern.»
Dass sich die Filmverleiher für ein schweizweit einheitliches Zutrittsalter stark machen, leuchtet ein. Hier geht es neben Vorteilen beim Marketing um handfeste finanzielle Interessen: Jugendliche gehen viel häufiger ins Kino als Erwachsene, also wirkt sich das Zulassungsalter direkt auf die Einnahmen aus.
Kritik am Kantönligeist
Die Filmbranche macht aber geltend, es gehe ihr um eine Vereinheitlichung und nicht um ein möglichst tiefes Zutrittsalter. Denn «zugelassen ab 12» wirke auf einen 16-Jährigen bereits abschreckend: Wer will schon einen «Kinderfilm» sehen? Doch auch eine einheitliche Regelung kann auf die individuelle Entwicklung von Jugendlichen keine Rücksicht nehmen: «Ich bin mit meinem 14-jährigen Sohn auch schon in der Pause nach Hause gegangen – obschon der Film ab 12 zugelassen war», sagt Walter Ruggle, ehemaliger Filmjournalist und heute Leiter von Trigon-Film.
Neu ist aber, dass nicht nur die Verleiher den Kantönligeist kritisieren, sondern auch die Kantone zunehmend auf Distanz gehen. Auf Anregung von Sandro Piraccini, Zürcher Jugendstaatsanwalt und Sekretär des kantonalen Jugendfilmwesens, haben mehrere Kantonsvertreter vor kurzem über eine verstärkte Zusammenarbeit oder eine Bundeslösung nachgedacht – Beschlüsse wurden aber noch keine gefasst.
Denkbar ist auch ein Modell nach deutschem Vorbild: In der «Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft» (FSK) suchen über 150 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer – Filmexperten, Anwälte, Pädagogen, Politiker – nach geeigneten Alterslimiten. Das Gremium ist nicht staatlich bestimmt, hat aber gesetzliche Befugnisse: Sein Verdikt ist für die Kinos bindend. Die FSK arbeitet auch mit Österreich und den Niederlanden zusammen; stark abweichende Beurteilungen sind selten.
Marc Wehrlin, Filmchef im Bundesamt für Kultur, hat den Eindruck, dass die kantonale Polizeidirektorenkonferenz eine einheitliche Lösung als «wünschbar» erachte. In der vor kurzem abgeschlossenen Vernehmlassung zum neuen eidgenössischen Filmgesetz haben sich jedenfalls die Kantone Zürich, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden und Aargau für eine gesamtschweizerische Regelung stark gemacht – ohne dass sie gefragt worden wären. Eine wachsende Zahl von Kantonen will den alten Zopf abschneiden.
Viel Leerlauf, wenig Resultate
Wehrlin fühlt sich deshalb gestärkt und will zusammen mit dem Bundesamt für Justiz abklären, ob eine einheitliche Lösung auch ohne Verfassungsgrundlage möglich ist. Wehrlin: «Die heutige Regelung ist völlig absurd und hat mit der Medienwirklichkeit der Jugend nichts mehr zu tun. Sie ist unsachgemäss und führt zu einem Verwaltungsleerlauf». Das sind ungewohnt deutliche Worte eines Chefbeamten.
Francine Thurnher, Geschäftsführerin des schweizerischen Filmverleiherverbandes, doppelt nach: «Die lokalen oder kantonalen Kommissionen sind zum Teil zu wenig fachkundig und arbeiten unprofessionell.» Wer darüber entscheiden wolle, ob ein Film für Jugendliche geeignet sei, müsse entweder selber Kinder haben oder zumindest über Erfahrung in diesem Bereich verfügen, fordert sie.
Das ist heute nicht der Fall: In Bern haben zwei der vier Testpersonen selber Kinder, doch kamen alle zu diesem Amt, weil sie zufällig in der zuständigen Verwaltungsstelle arbeiten.
In St. Gallen werden die örtlichen Kommissionen vom Gemeinderat gewählt – laut Gesetz «namentlich» Personen, die «sich mit der Jugenderziehung und dem Jugendschutz befassen». Gehandhabt wird das relativ locker, wie ein Blick in die Mitgliederlisten zeigt. Manchenorts sind nicht einmal alle der mindestens fünf Sitze besetzt.
Jugendschutz hin oder her – Sabina aus Rapperswil war bitter enttäuscht von Leonardo di Caprios Auftritt als Hippie in «The Beach». Bleibt zu hoffen, dass die nebenamtlichen Filmprüfer nicht mehr zum Einsatz kommen, wenn di Caprio seine erste Rolle als Grossvater spielt.
- «The Beach» mit Leo di Caprio
- Das Schweizer Kinoprogramm
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (Deutschland)
© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2000 - Alle Rechte vorbehalten









Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist unter Druck – und letztes Auffangnetz: Betroffene erzählen