Komplementärmedizin: Auf direktem Weg zum Arzt
Den Krankenversicherten ist endlich eine Liste der Ärztinnen und Ärzte zugänglich, die Komplementärmedizin zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen – das Internet hats möglich gemacht.

Fünf komplementärmedizinische Methoden sind seit Mitte 1999 kassenpflichtig – allerdings nur wenn sie von Ärzten und Ärztinnen angewandt werden, die über einen Fähigkeitsausweis verfügen. Wer bisher wissen wollte, welche Mediziner über einen solchen Ausweis verfügen, blieb meist im Dschungel von Behörden und Institutionen stecken. Mit dem ist jetzt Schluss: Auf der Website der Ärztevereinigung FMH ist die laufend aktualisierte Liste einsehbar.
Die Liste umfasst derzeit 800 Namen und ist auf drei Arten erschlossen: nach Fachgebiet, nach Kanton und nach Namen. Wer auf die Suche geht, erfährt aber kaum mehr, als auch in einem herkömmlichen Telefonbuch zu finden ist (allenfalls noch die E-Mail-Adresse). Ausserdem gilt, und dies wird auf der Einstiegsseite auch deutlich geschrieben: «Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ob die Leistung von der Krankenversicherung übernommen wird» – sicher ist sicher. Zu beachten ist obendrein: Wer über die Hauptadresse der FMH (www.fmh.ch) einsteigt, hat es schwer, die Liste zu finden; erst wer «Zertifikate» anklickt, wird fündig.
Immerhin ist die FMH daran, ein umfassendes Ärzteverzeichnis fürs Internet zu erarbeiten, das mehr Auskunft gibt als bloss Adresse und Nummern von Telefon und Fax. Zwar finden sich im Internet bereits Ärzteverzeichnisse, doch auch hier beschränkt sich der Inhalt auf das, was man im Telefonbuch erfahren kann.
Klar ist, dass im FMH-Verzeichnis künftig alle anerkannten Aus- und Weiterbildungen aufgelistet sein werden. Darüber hinaus ist noch vieles offen – allein schon die Frage, ob auch Nicht-FMH-Mitglieder aufgeführt sein werden. Dabei gäbe es eine ganze Menge, was die Versicherten interessieren könnte:
- Hat der Arzt eine Praxisapotheke oder verschreibt er nur Medikamente?
- Hat er in seiner Apotheke auch Generika oder verschreibt er sie?
- Macht er Hausbesuche?
- Lässt er die Zufriedenheit der Patienten laufend mit einem Fragebogen erheben?
- Ist er Mitglied in einem Qualitätszirkel?
- Hat die Praxis eine Kinderspielecke?
Am Interesse des Publikums wird es gewiss nicht mangeln.
© Beobachter Ausgabe 25 vom 08. Dez 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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