Mobbing
Schikanen à la carte
Der Chef des Restaurants machte ihm das Leben zur Hölle – erst recht, als sich der Angestellte bei der Geschäftsleitung beschwerte. Meinrad Pfister büsste mit seiner Gesundheit – und erhielt die Kündigung.

(Bild: Stephan Rappo)
Nebenartikel
«Bleib, wie du bist», ermunterte der Betriebsleiter des Zürcher Restaurants St. Peter seinen Mitarbeiter Meinrad Pfister bei der Qualifikation. Doch schon ein Jahr später schickte der Chef den Teilzeitangestellten durch die Hölle: Ohne Begründung befahl er Pfister im Herbst 2004, auf der Stelle die Schlüssel zum Personaleingang herauszurücken – und alarmierte eine Patrouille der Zürcher Stadtpolizei.
Der Schock bei Pfister sass tief: Er begann unter posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden. Trotz psychotherapeutischer Behandlung war er sechs Monate lang arbeitsunfähig. Als ihm der Arbeitgeber, die traditionsreiche Gastronomiegruppe Zürcher Frauenverein (ZFV), «aus betrieblichen Gründen» auch noch die Kündigung ausstellte, brach seine Welt vollends zusammen.
Nach der Probezeit gabs Bestnoten
Vor einem Monat wurde Meinrad Pfister endlich Gerechtigkeit zuteil: Das Zürcher Arbeitsgericht erachtete die Kündigung vollumfänglich als missbräuchlich und verpflichtete den ZFV zur gesetzlich vorgesehenen Maximalentschädigungszahlung im Umfang von sieben Monatslöhnen. Beim Verlassen des Amtsgebäudes wagte das Mobbingopfer ein erstes Strahlen. «Danke», sagte er zu seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Spescha.
Meinrad Pfister weiss noch immer nicht, wie ihm damals geschah. Der 51-jährige Kulturschaffende war in der Gastronomie ein Quereinsteiger. Voller Enthusiasmus trat er im Frühling 2003 seine Teilzeitstelle im Restaurant St. Peter an. Er hatte Freude am Kontakt mit den Gästen, und mit den ethisch-moralischen Idealen des altehrwürdigen ZFV konnte er sich voll und ganz identifizieren. Mit Stolz engagierte er sich für das «zukunftsgerichtete» Unternehmen, das seinen rund 1'000 Angestellten in 73 Betrieben «Raum für Kreativität, Entfaltung und Perspektiven» zusichert, wie es im Leitbild heisst.
Der Betriebsleiter stand von Beginn weg hinter dem einsatzfreudigen Mitarbeiter und erteilte ihm schon nach der Probezeit Bestnoten. Er hob sein «aussergewöhnliches Pflichtbewusstsein» hervor und sah in ihm einen «aufgeschlossenen, ehrlichen, kontaktfreudigen und kommunikativen Mitarbeiter». Seine Bilanz: «Erfrischend, Herrn Pfister im Team zu haben.» Auch die Vorsitzende der Geschäftsleitung, Regula Pfister, wurde auf den Neuen aufmerksam: «Mein erster Gedanke war: ‹Wie kommt dieser Intellektuelle hinter die Theke?›» Bei ihren Besuchen im «St. Peter» sei sie immer wieder mit ihm ins Gespräch gekommen und habe von ihm erfahren, «er sei vom Geist unseres Unternehmens fasziniert».
Der zerbrechlich wirkende Meinrad Pfister machte im ganzen Betrieb von sich reden, als er vor gut zwei Jahren im Restaurant in flagranti einen Dieb erwischte und festhielt, bis die Polizei kam. Für diese Unerschrockenheit erntete er von höchster Stelle Lob, während bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Missgunst aufkam.
«Chum Kusseli gää»
Zu immer grösseren Spannungen kam es auch zwischen dem Angestellten und dem Betriebsleiter. Dieser begann, im Beisein Pfisters persönlichkeitsverletzende Bemerkungen fallen zu lassen. Herabsetzende Äusserungen über Mitglieder der Geschäftsleitung wie «verwöhnte Tussi», «dumme Kuh» und «Arschloch» machten Pfister zu schaffen. Er selber wurde mit Bemerkungen bedacht wie «chasch mer emal eis blase» oder «chum Kusseli gää». Solche Andeutungen gelten laut ZFV-Mitarbeiter-Manual als «sexuelle Belästigung».
Pfister beschwerte sich beim Betriebsleiter, doch dieser ging auf die Kritik nicht ein. Der geplagte Mitarbeiter wandte sich deshalb an die Geschäftsleitung und brachte sein Missbehagen über die Umgangsformen seines Chefs vor. Der Vorgesetzte erhielt darauf zwar eine schriftliche Verwarnung, holte aber seinerseits zum Gegenschlag aus, indem er eine Mobbingoffensive startete: Er bezichtigte den Untergebenen, Esswaren gestohlen zu haben, und berücksichtigte ihn nicht mehr bei Sondereinsätzen. Zudem verweigerte er Pfister während der hektischen Mittagszeit im Service die übliche Unterstützung von Kollegen – um ihm später vorwerfen zu können, er sei überfordert. Wiederholt ersuchte der Angestellte bei der Personalleiterin Angela Tauro um Schutz nach. Auf ihren Vorschlag, sich versetzen zu lassen, wollte er nicht eingehen.
Darauf wandte sich Meinrad Pfister schriftlich an die Geschäftsleitung und orientierte sie über die Schikanen. Es kam zu einer Aussprache in Anwesenheit des Vorgesetzten. Pfister beanstandete, dass seine Nachweise für die mangelnde Hygiene im Restaurant, in der Abwaschküche sowie in Personalgarderoben und Toiletten immer wieder unter den Tisch gekehrt wurden. Zwei Tage nach diesem Gespräch reagierte die Geschäftsleitung mit der ordentlichen Kündigung des Chefs. Dass ihn die Verantwortlichen nicht freistellten, sondern ihn weiterhin in seiner Funktion als Betriebsleiter im «St. Peter» schalten und walten liessen, verhiess nichts Gutes.
«Wie eine zerrüttete Ehe»
So kam der 24. September letzten Jahres, als die Situation eskalierte. An diesem Tag forderte der Chef seinen Mitarbeiter aus heiterem Himmel auf, ihm die Schlüssel zum Personaleingang auszuhändigen, und drohte mit der Polizei. Pfister weigerte sich, weil er auf sein Nachfragen keine Erklärung bekam. Wenig später sah er sich tatsächlich mit der Polizei konfrontiert, die der Betriebsleiter alarmiert hatte. Der Polizeibeamte vor Ort schrieb in seinem Wahrnehmungsbericht, hier liege «ein Fall von gezieltem Mobbing gegen M. Pfister vor». Er riet dem Opfer, sich umgehend mit der Geschäftsleitung zusammenzusetzen. Pfister schilderte den Vorfall in einem eingeschriebenen Brief.
Nach dem unvermittelten Polizeieinsatz verlor Meinrad Pfister den Boden unter den Füssen. Seelische Belastungen machten ihm das Leben schwer. Er musste psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen und war arbeitsunfähig. Mittlerweile zog der ZFV die Konsequenzen und stellte den fehlbaren Chef frei. Doch für den psychisch mitgenommenen Pfister folgte ein weiterer Schlag: Anstelle einer Wertschätzung für seine Zivilcourage erhielt er zwischen Weihnachten und Neujahr in ganzen drei Zeilen die Kündigung. Dank einer Kostengutsprache der Stiftung SOS Beobachter konnte er einen Rechtsvertreter beiziehen, der die Kündigung vor Arbeitsgericht anfocht.
Zur Hauptverhandlung erschien die Vorsitzende der ZFV-Geschäftsleitung, Regula Pfister, persönlich und ergriff das Wort. Sie verglich das gestörte Arbeitsverhältnis mit einer «zerrütteten Ehe». Es seien hier zwei Kulturen aufeinander geprallt. Die Kündigung bezeichnete sie aber als gerechtfertigt, schliesslich sei auch Meinrad Pfister «eine Art Mobbing» vorzuwerfen: Er habe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Überlegenheit zu spüren gegeben.
Das Gericht folgte dem Antrag von Pfisters Verteidiger Marc Spescha. Es sei die Aufgabe des Arbeitgebers, Mobbing zu unterbinden. Der ZFV habe nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen, um den Angestellten gegen weitere Übergriffe seines Vorgesetzten zu schützen, und somit die Fürsorgepflicht verletzt. Regula Pfister willigte in die Entschädigungsverpflichtung ein. Der ehemalige Mitarbeiter ist rehabilitiert – auch wenn er von Seiten der ZFV-Verantwortlichen nicht das leiseste Wort einer Entschuldigung zu hören bekam.
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 08. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten









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