Ökologisches Bauen: Schauen Sie dem Architekten auf die Finger

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Gute Vorbereitung ist das A und O für kostengünstiges Bauen. So bekommen Sie Ihre Ausgaben in den Griff.

  • Pauschalisieren Sie das Honorar, sobald die Baukosten exakt bestimmt werden können.

  • Wird der vorgegebene Kostenrahmen unterschritten, sollen sowohl Sie als Bauherr als auch der Architekt profitieren. Achten Sie aber darauf, dass dies nicht zu übersetzten Kostenvoranschlägen verleitet.

  • Vereinbaren Sie gegebenfalls Teilleistungen zu einem Pauschalpreis (zum Beispiel ein auf ein Vorprojekt begrenzter Auftrag).

  • Offerten mit Zusätzen wie zum Beispiel «50 Prozent unter SIA-Tarif» sagen wenig über das Preis/Leistungs-Verhältnis aus. Vergleichen Sie die offerierten Leistungen.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Architekten haben Bauherren heute mehrere Instrumente und Vertragsvarianten zur Auswahl:

  • Die SIA-Ordnung 102 – auch Leistungs- und Honorarordnung (LHO) genannt – umschreibt die Leistungen und die Verantwortlichkeit des Architekten. In Bezug auf das Honorar besteht die Wahl zwischen Kostentarif (bemisst sich in Prozent der Bausumme), Zeittarif (nach Aufwand) und Pauschale. In der Hochkonjunktur war die LHO die gängige Variante. Besonders der Kostentarif setzt die Planer aber dem Verdacht aus, aus Kostenüberschreitungen oder unwirtschaftlichen Projekten Gewinn zu ziehen.

  • Beim Leistungsmodell 95 (SIA/ LM 95) einigen sich Planer und Bauherr über klar definierte Leistungen, für die im Voraus ein pauschales Honorar vereinbart wird. Das LM 95 kann in verschiedenen Phasen eines Bauwerks eingesetzt werden. Angefangen bei der strategischen Planung bis zur Realisierung und Nutzung, können die erforderlichen Leistungsmodule definiert und das Honorar offeriert werden. Das setzt voraus, dass der Bauherr weiss, was er will.

  • Mit dem Projekt «Smart» bieten SIA und Baumeisterverband ein weiteres Arbeitsinstrument an, das eine bessere Kommunikation, optimierte Abläufe sowie tiefere Planungs- und Baukosten verspricht. Das Buch «Bauen mit Smart» enthält Vertragsbeispiele. Erhältlich ist es beim Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Verein (SIA), Postfach, 8039 Zürich, Telefon 01/283 15 15.

© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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