RS-Beginn: Nothilfe für Rekruten
Jetzt gilt es für viele junge Männer ernst: Am 10. Juli beginnt die Sommer-RS. Was tun bei Krankheit oder seelischen Konflikten? Hier finden Rekruten Hilfe.

Nebenartikel
Thomas Burkhart, Andi Rufener und Stefan Manz (Namen geändert) kennen sich nicht. Doch bald. Denn die drei haben etwas gemeinsam: Am 10. Juli treten sie einen längeren unfreiwilligen Aufenthalt in der Kaserne Reppischtal in Birmensdorf ZH an.
Thomas Burkhart hat sich optimal vorbereitet. Er hat im Zeughaus bereits ein Paar Militärschuhe bezogen und eingetragen, ein persönliches Zeitungsabonnement bestellt und die Esspakete zeitlich gestaffelt bei Verwandten und Freunden in Auftrag gegeben. Auch die väterlichen Geheimtipps hat Thomas Burkhart beherzigt und ein paar Utensilien eingepackt: Stahlwatte zur Reinigung der Gamelle, einen Plastikteller für die Verpflegung auf dem Feld, sein eigenes Sackmesser – damit das Militärmesser für die Inspektionen sauber bleibt – sowie feine Damenstrümpfe für die langen Märsche.
Mit Vorgesetzten Klartext reden
Grund für die minuziösen Vorbereitung: Burkhart will sich die RS erträglich gestalten. Nur eines will er auf keinen Fall: weitermachen. Auf der anderen Seite möchte er aber auch nicht als Querkopf in Ungnade fallen und sich so unbeliebte Kommandierungen aufhalsen. Wie soll er sich während der RS verhalten?
Das Gesetz legt fest, dass jeder geeignete Rekrut zur Ausbildung zum Korporal verpflichtet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Vorschlag unterschreibt oder nicht. Denn: Mit seiner Unterschrift bezeugt der Rekrut nur, dass er vom Vorschlag Kenntnis genommen hat.
Wer nicht weitermachen will, sollte die Unterschrift trotzdem verweigern, um damit seine ablehnende Haltung zu unterstreichen und seiner Linie treu zu bleiben.
Es gibt kein Patentrezept, um nicht weitermachen zu müssen. Das bestätigt Martin Tanner, Feldprediger und Präsident des Vereins Telefon für Militärprobleme und Zivildienst. Er empfiehlt Thomas Burkhart, die Leistung zu erbringen, zu der er imstande ist. «Niemand kann sich 15 Wochen lang verstellen, ohne dass man es merkt», sagt Tanner. Wer dennoch gegen seinen Willen vorgeschlagen wird, solle den Vorgesetzten klar zu verstehen geben, dass er nicht weitermachen wolle und könne.
Gute Argumente bringen Erfolg
Doch die Argumente müssen stichhaltig sein. Als Gründe kommen persönliche, familiäre und berufliche Probleme in Frage. Referenzen sind nur nützlich, wenn sie die vorgebrachten Argumente stützen. Es ist also nicht sinnvoll, seine ablehnende Haltung mit ernsthaften beruflichen Konsequenzen zu begründen, wenn der eigene Chef auf Nachfrage die Ausbildung zum Korporal unterstützt.
«Wer unsicher ist, kann sich auch an den Feldprediger wenden», sagt Martin Tanner. «Es kam schon vor, dass ein Instruktor bei mir nachfragte und dieses Gespräch zugunsten des Rekruten ausfiel. Die Instruktoren haben Verständnis für persönliche Probleme.» Der Feldprediger versucht, die wahren Argumente für die Angst vor dem Weitermachen zu ergründen und dem Rekruten Mut zu machen, diese Gründe dem Instruktor zu unterbreiten.
Wer den Vorschlag nicht mehr rückgängig machen kann, hat nach der RS die Möglichkeit, das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) brieflich um die Annullierung des Vorschlags zu ersuchen. Ist der Marschbefehl für die Unteroffiziersschule bereits eingetroffen, bleibt nur noch das Wiedererwägungsgesuch an die aufbietende Stelle. Nichteinrücken lohnt sich hingegen nicht: Dies führt nämlich zu einem Verfahren wegen Dienstverweigerung, wofür eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwei bis drei Monaten droht. Zudem bietet die Verweigerung keine Sicherheit vor einem erneuten Aufgebot.
Rechtzeitig Arztzeugnis besorgen
Andi Rufener ist ein typischer «Bürogummi». Dass er während 15 Wochen schwere Geräte herumschleppen muss, bereitet ihm berechtigte Sorgen um seine Gesundheit. Seit er seiner Arbeitskollegin beim Zügeln geholfen hat, plagen ihn regelmässig starke Rückenschmerzen. Heute ärgert er sich, dass er sich nicht um ein ärztliches Zeugnis gekümmert hat, das er bei der sanitarischen Eintrittsmusterung am ersten RS-Tag hätte präsentieren können. Dieses Zeugnis hätte ihm bestimmt zu einem leichteren Job verholfen. Vielleicht wäre er sogar ausgemustert worden.
«Auch wer kein Arztzeugnis hat, sollte seine Gesundheitsprobleme bei der sanitarischen Eintrittsmusterung vorbringen», rät Rolf Huber, Chef des militärärztlichen Dienstes beim VBS. «Dort entscheidet der Schularzt, ob der Rekrut in der Lage ist, die RS zu absolvieren oder nicht.»
Andi Rufener kann sich also Hoffnungen machen. Allerdings hat der Schularzt einen Ermessensspielraum: Er kann dem Rekruten lediglich eine Tragdispensation ausstellen und ihn weiterhin im Auge behalten – oder er kann ihn vom externen Waffenplatzarzt untersuchen lassen.
Wer in der RS erkrankt oder sich verletzt, sollte sich zur nächstmöglichen Krankenvisite melden. Diese findet meist abends zwischen dem Einrücken und dem Hauptverlesen statt. Falls keine Visite angesetzt ist, kann der Rekrut auf ärztliche Betreuung bestehen. Auch chronische Beschwerden, die während der RS auftreten, sollten unverzüglich gemeldet werden.
Militärarzt Rolf Huber weist aber darauf hin, dass der Schularzt nicht über die Diensttauglichkeit befinden kann. «Die heiklen Fälle werden in der dritten oder vierten RS-Woche zur Abklärung ins Militärspital geschickt.» Dort sind neben Spezialärzten auch eine Untersuchungskommission und ein Aushebungsoffizier anwesend. «Sie können über die Diensttauglichkeit beziehungsweise über eine Umteilung befinden», sagt Huber.
Als der 10. Juli noch weit weg war, hatte Stefan Manz seine Gefühle gegenüber dem Militärdienst immer wieder verdrängt. Umso heftiger holten sie ihn ein, als er den Marschbefehl im Briefkasten vorfand. Manz hält sich für einen friedliebenden Menschen. Dennoch beschloss er, in die RS einzurücken. Er wollte sich zuerst ein Bild von der Armee machen, bevor ein Gesuch für den zivilen Ersatzdienst in Frage kam. Aus diesem Grund liess er auch die dreimonatige Gesuchsfrist vor dem RS-Beginn verstreichen. Ganz wohl ist ihm wenige Tage vor dem grossen Ereignis allerdings nicht mehr. Was kann er tun, wenn sich sein Vorhaben schon bald als Reinfall herausstellen sollte?
Gesuch in der RS stellen
Wer in der Rekrutenschule merkt, dass er den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, bei der Zentralstelle Zivildienst in Thun ein Zivildienstgesuch einzureichen. Dieses Gesuch sollte eine Begründung und einen ausführlichen Lebenslauf enthalten. Zudem muss ein Auszug aus dem Strafregister nachgereicht werden. Dieser kann für 15 Franken beim Schweizerischen Zentralpolizeibüro in Bern bezogen werden. Sobald das Gesuch eingereicht ist, kann der Rekrut den Schulkommandanten ersuchen, ihn vom Dienst mit der Waffe freizustellen.
Seelennöte glaubhaft darstellen
In der Begründung sollte der Rekrut der Zivildienstbehörde auf zwei bis drei Schreibmaschinenseiten den Konflikt zwischen Militärdienst und den eigenen moralischen, religiösen oder humanitären Prinzipien aufzeigen. Der Rekrut muss der Behörde glaubhaft machen, dass er seine Grundwerte – etwa die Verpflichtung zur Gewaltlosigkeit – im täglichen Leben wirklich umzusetzen versucht.
«Das Zivildienstgesuch sollte kein Schnellschuss sein», betont Ruedi Winet, Leiter der Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst in Zürich. «Es ist wichtig, dass man sich für die Begründung Zeit nimmt und auch auf die Ereignisse und die bisherigen Erfahrungen in der RS hinweist.» Nach Winets Erfahrung haben Gesuche, die sich auf mehrwöchige Erfahrungen stützen können, deutlich bessere Chancen als jene, die bereits in der ersten RS-Woche abgeschickt werden.
Es ist empfehlenswert, vor dem Schreiben des Gesuchs eine Beratungsstelle zu kontaktieren oder mit Freunden, einem Lehrer oder Pfarrer darüber zu sprechen. Auch Referenzschreiben sind hilfreich.
In der Regel findet innerhalb von zehn Tagen eine Anhörung statt. Dafür muss der Schulkommandant Urlaub gewähren. Zur Anhörung darf der Rekrut eine Begleitperson mitnehmen. Den Entscheid erhält er am nächsten oder am übernächsten Tag. Bei Gutheissung seines Gesuchs wird der Rekrut umgehend aus der RS entlassen.
© Beobachter Ausgabe 14 vom 07. Jul 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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