Rückblende
«Wir brauchen unbedingt ein Gesetz mit mehr Biss»
Ärzte, Anwältinnen und Pflegepersonen sollen von ihren Patienten und Klienten nicht mehr ohne weiteres erben können. Das hat die Rechtskommission des Nationalrats kürzlich beschlossen.
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Auf den Missstand hat der Beobachter in verschiedenen Artikeln hingewiesen. Da nutzte zum Beispiel der Zürcher Wirtschaftsanwalt Werner Stauffacher das Vertrauensverhältnis zu einer millionenschweren Witwe aus und liess sich von ihr als Alleinerbe einsetzen (siehe Artikel zum Thema «Erbschaften: Lukrative Fürsorge»). Oder ein Bank-angestellter, der eine alte Frau in Vermögensangelegenheiten beriet, liess sich von ihr kurz vor ihrem Tod eineinhalb Millionen Franken schenken (siehe Artikel zum Thema «Erbrecht: Vertrauen, das einschenkt»). «Mit dem heutigen Recht lassen sich solche Fälle nicht befriedigend lösen», meint Nationalrat Daniel Vischer, Präsident der Rechtskommission. «Wir brauchen unbedingt ein Gesetz mit mehr Biss.» Deshalb hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen eine entsprechende Motion gutgeheissen. Stimmen National- und Ständerat zu, muss der Bundesrat eine Änderung des Zivilgesetzbuchs ausarbeiten.
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 21. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

