Schnüffelstaat: Im Visier der Datenjäger

Text:
  • Thomas Illi
Ausgabe:
4/00

Zehn Jahre nach dem Fichenskandal rüsten Datenspione wieder auf. Via Natel, Satellit, Video oder im Internet: Dank Spitzentechnologie haben die Schnüffler ein leichtes Spiel.

Es war eine hochkarätige Delegation, die zur Medienkonferenz in Bern lud: Bundesrätin Ruth Metzler, Anton Widmer vom Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) und der Basler Polizeidirektor Jörg Schild verkündeten den Start des ambitiösen Projekts USIS – was «Uberprüfung des Systems Innere Sicherheit Schweiz» bedeutet.


Was konkret überprüft werden soll, wurde den Journalisten allerdings nicht ganz klar. Der Schweizer Polizeiföderalismus sei im Kampf gegen das internationale Verbrechen ein Hindernis, lautete die vage Botschaft. Polizeidirektor Schild und BAP-Chef Widmer liessen sich immerhin entlocken, dass eine Art Bundeskriminalamt nach deutschem Vorbild respektive eine Polizeireserve für kantonsübergreifende Fälle angestrebt werde. Das war im letzten November.


Es droht die totale Uberwachung

Und das ist längst nicht alles. Was von höchster Stelle angestossen wurde, könnte uns – zehn Jahre nach Veröffentlichung des Berichts der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Fichenaffäre – den totalen Uberwachungsstaat ein gutes Stück näher bringen. Denn im Rahmen von USIS wird unter anderem auch die Vernetzung der kantonalen Polizeicomputer weiterverfolgt – ein Albtraum für Datenschützer.


Anders als das bestehende Fahndungssystem Ripol, das den Kantonspolizisten nur den direkten Zugriff auf aktuell Gesuchte ohne Angabe des Fahndungsgrunds und Vorstrafenvermerke erlaubt, böte ein Verbund der Kriminalcomputer den schweizweiten Zugriff auf alle gespeicherten Personendaten. Ins Visier der Fahnder kämen Leute, die aus irgendwelchen Gründen mit der Polizei in Kontakt kamen – also nicht nur Angeschuldigte in einem hängigen Verfahren, sondern auch Verdächtige, Zeugen, Informanten und Erstatter von Anzeigen.


Besonders brisant: In den kantonalen Polizeicomputern sind nicht nur Informationen über schwere Verbrechen gespeichert wie etwa beim Bund, sondern auch Bagatellfälle wie zum Beispiel Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.


«Ziel der Vernetzung ist: Ein Genfer Polizist, der eine Personenkontrolle durchführt, soll sofort wissen, ob die betreffende Person bereits im Kanton Thurgau polizeilich erfasst wurde», sagt der Bündner Kripochef Martin Accola. «Das ist eine Basisvoraussetzung für effiziente Polizeiarbeit.»


Ganz anderer Ansicht sind die Datenschützer. «Die Erfahrungen aus der Fichenaffäre zeigen uns, dass klare Regelungen nötig sind», kritisierte bereits vor einem Jahr der Baselbieter Datenschützer Beat Rudin. Damals sickerten erste Informationen über das verharmlosend «Automatisiertes Büroinformationssystem» genannte Vernetzungsprojekt durch.


Der Bezug zur Fichenaffäre ist kein Zufall. Als vor zehn Jahren 900000 Personenfichen mit unsystematisch gesammelten und politisch tendenziösen Daten entdeckt wurden, ging eine Welle der Empörung durchs Land.


Der Datenskandal führte jedoch nicht zu einer Eindämmung des polizeilichen Uberwachungsapparats, sondern hat ihn im Gegenteil rasant gefördert. Zwar sind für die Bearbeitung von Personendaten und das Anlegen von Datenbanken in Bund und Kantonen ausgefeilte Datenschutzgesetze geschaffen worden, die das Einsichtsrecht, die Berichtigung falscher Einträge sowie die Vernichtung nicht mehr benötigter Daten regeln. Die Sammelwut ist jedoch ungebrochen und wird durch die technologische Entwicklung noch angekurbelt. «Die Fichenaffäre hat die Problematik aufgezeigt und mit der Beschleunigung der Datenschutzgesetzgebung eine gewisse Transparenz geschaffen», sagt Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich. «Doch die Uberwachung ist umfassender geworden.»


Schnüffeln ohne Rechtsgrundlage

Angesichts dessen, was heute technisch möglich ist und teilweise ohne Rechtsgrundlage praktiziert wird, muten die verstaubten Fichenarchive der Bundespolizei und der kantonalen Nachrichtendienste geradezu harmlos an. Interessanterweise ist diese Entwicklung schleichend und fast ohne politische Nebengeräusche vor sich gegangen.


Gegen das Projekt Satos zum Beispiel, mit dem sich das Departement Ogi in die international gängige Kommunikationsüberwachung via Satellitenlinks einschalten will, erhob sich in der parlamentarischen Debatte nur flauer Protest von linker Ratsseite. Vergeblich warnte der Genfer SP-Nationalrat Nils de Dardel, Präsident der Rechtskommission, vor den Gefahren nachrichtendienstlicher Aufrüstung: Der Nationalrat hiess die elektronische Aufrüstung des Nachrichtendiensts gegen 58 Neinstimmen gut. Beim Ständerat ging das Geschäft sogar diskussionslos über die Bühne.


Es gibt ein Schlagwort, das die politischen Bedenkenträger punkto Persönlichkeits- und Datenschutz regelmässig verstummen lässt: die Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Diese real existierende Bedrohung macht heute Uberwachungspraktiken politisch akzeptabel, die noch vor zehn Jahren undenkbar gewesen wären.


«Es hat ein Sinneswandel in der Politik und in der öffentlichen Wahrnehmung stattgefunden», sagt Daniel Vischer, grüner Kantonspolitiker aus Zürich, als einstiges Poch-Mitglied ebenfalls ein Fichenopfer. «Das organisierte Verbrechen ist bis weit in linke Kreise hinein zum Generalaufhänger geworden, um rechtsstaatliche Regeln ausser Kraft zu setzen.»


Die Uberwachungshardliner können sich sogar auf eine politisch unverdächtige Quelle stützen – auf den PUK-Bericht des damaligen Sonderermittlers und heutigen Bundesrats Moritz Leuenberger. Dieser forderte in den Schlussfolgerungen: «Die Bedrohungssituation der Schweiz ist neu zu beurteilen. Der Bekämpfung des internationalen Verbrechens, insbesondere des Drogenhandels und der Geldwäscherei, ist eine grössere Bedeutung zu geben.»


Leuenbergers Fazit: «Die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft müssen stärker vernetzt werden.» Zudem müssten bei «kantonsübergreifenden Fällen» die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verbessert werden.


Der «Schnüffelstaat» lebt

Keine Spur mehr von «Schluss mit dem Schnüffelstaat». Im Gegenteil: Aus heutiger Sicht legte der PUK-Bericht das Fundament für die Vernetzung polizeilicher Ermittlungsarbeit und lieferte mit dem Hinweis auf das organisierte Verbrechen gleich noch ein neues Feindbild, nachdem der linksextreme Terrorismus mit dem Ende des Kalten Krieges ausgedient hatte.


Nach zehn Jahren lassen sich die Konsequenzen des Fichenskandals und des PUK-Berichts auf folgende Formel bringen: «Schluss mit dem Papierkrieg, her mit High-Tech-Mitteln.» Dazu der grüne Politiker und Rechtsanwalt Daniel Vischer: «Der Fichenskandal war für die Uberwachungsbefürworter eine willkommene Gelegenheit zur Modernisierung des Uberwachungsstaats.»


Der Thurgauer Polizeikommandant Jürg Rüsch (siehe Interview) will das so nicht gelten lassen: «Wer eine solche These vertritt, vergisst die in der Zwischenzeit in Kraft gesetzten zahlreichen Rechtserlasse im Bereich des Datenschutzes auf den Ebenen des Bundes und der Kantone. Er denkt nicht an die durch das Parlament geschaffenen Kontrollmechanismen und unterschätzt auch die Wirkung der so genannten "Fichenaffäre" auf die Schweizer Polizei.»


Unschuldige werden bespitzelt

Doch mit den vor zehn Jahren geforderten Schranken für die staatliche Uberwachung ist es nicht weit her: «Die parlamentarische Kontrolle fehlt weitgehend und ist unprofessionell», kritisiert Bruno Baeriswyl. Was den Zürcher Datenschutzbeauftragten besonders stört: «Es werden heute immer mehr unverdächtige Personen erfasst.» Genau das war einer der Hauptkritikpunkte gegen die ehemaligen Fichensammler.

© Beobachter Ausgabe 4 vom 18. Feb 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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