So vermeiden Sie Unfälle im Heimpool
Auch im Swimmingpool oder Gartenteich können böse Unfälle passieren. Doch die Sicherheit lässt sich mit einfachen Mitteln steigern.
Wer einen Gartenteich oder Swimmingpool besitzt, sollte nicht nur ans Vergnügen denken, sondern auch die Gefahren im Auge behalten. Jährlich ertrinken in der Schweiz zwischen fünf und zehn Kleinkinder in Teichen oder Pools. Während man in öffentlichen Bädern Bademeister hat, wird die Uberwachung zu Hause zu wenig wahrgenommen. Denn die flachen Gewässer werden nicht als Gefahrenquelle eingestuft. Deshalb sind für Heimpools einige grundlegende Schutzvorkehrungen nötig:
- Abdeckung:
Unbenutzte Swimmingpools sollten zugedeckt werden. Entsprechende Abdeckungen oder Blachen sind im Fachhandel erhältlich. Wichtig ist, ein vom Bundesamt für Unfallverhütung BFU geprüftes System zu verwenden, das unter dem Gewicht eines Kindes nicht reisst oder einbricht.
- Umzäunung:
Ist ein Abdecken nicht möglich, etwa bei einem Bioteich, muss das Becken mit einem rundum laufenden Zaun und einem abschliessbaren Törchen geschützt werden. Mindesthöhe des Zauns: ein Meter.
- Aufsicht:
Baden die Kinder im Pool, sind sie immer zu beaufsichtigen. Doch auch Erwachsene sollten sich beim Baden der Gefahren des Wassers bewusst sein: Mit Vorteil badet man nie allein, denn bei einem Notfall kann eine zweite anwesende Person lebensrettend sein.
- Gesundheit:
Die generellen Schwimmregeln gelten auch im heimischen Pool. Dazu zählt etwa das Einhalten einer Pause zwischen dem Essen und dem Baden.
Informationen:
Alle wichtigen Informationen zum Thema Sicherheit rund um Pools und Teiche und eine passende Checkliste bietet die Infobroschüre «Feuchtbiotope» des Bundesamts für Unfallverhütung BFU, Laupenstrasse 11, Postfach 8236, 3001 Bern, Telefon 031/390 22 22, Fax 031/390 22 30.
© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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