Stephan Gussmann: «Wir müssen die Mafia am Lebensnerv treffen»

Text:
  • Udo Theiss
Ausgabe:
22/99

Der oberste Kriminalbeamte des Bundes bestätigt Beobachter-Recherchen über den Vormarsch des organisierten Verbrechens in der Schweiz . Der Kampf müsse bei der Geldwäscherei ansetzen – durch einen Abbau der gesetzlichen Hürden.

stephan_gussmannBeobachter: Der aktuelle Lagebericht zur organisierten Kriminalität in der Schweiz zählt in zehn Jahren nur 36 Fälle von organisiertem Verbrechen auf. Ist das nicht ein etwas geschöntes Bild?
Stephan Gussmann: Die kriminalpolizeilichen Zentralstellen befassen sich erst seit 1995 mit dem Phänomen der organisierten Kriminalität. Bis dahin sind in der Schweiz immer nur Einzelfälle untersucht worden. Erst jetzt können wir durch Datenabgleich gewisse Rückschlüsse auf kriminelle Gesamtzusammenhänge ziehen. Wir haben immer noch kein umfassendes Bild von der organisierten Kriminalität in der Schweiz. Aber aufgrund von Momentaufnahmen können wir gewisse Rückschlüsse ziehen.

Beobachter: Und die wären?
Gussmann: Auch in der Schweiz sind wir von den Auswirkungen gut strukturierter krimineller Organisationen betroffen, die vor allem aus dem Ausland operieren. Das Bild der Kriminalität, das sich uns langsam enthüllt, ist erschreckend.

Beobachter: Von welchen kriminellen Organisationen reden wir eigentlich?
Gussmann: Es gibt eine ganze Reihe von Organisationen, über die ich nichts sagen kann, weil sie Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Wir wissen aber zum Beispiel, dass sich die neapolitanische Camorra ausbreitet und auch bei uns in die bestehenden Märkte drängt oder neue Märkte erschliesst. Sie ist sehr aktiv im Betäubungsmittel- und im Waffenhandel. Zudem werden eigentliche Joint Ventures zwischen italienischen und albanischen Organisationen vermutet. Die albanischstämmigen Gruppen entwickeln immer stärkere Strukturen. Im mittleren Bereich kontrollieren diese Gruppen heute einen grossen Teil des Drogengeschäfts und des Schlepperwesens. Die südamerikanischen Drogenkartelle produzieren neben Kokain jetzt auch im grossen Stil erstklassiges Heroin und synthetische Drogen. Den Handel delegieren sie an nigerianische Organisationen, und diese organisieren in der Schweiz Investitionsbetrügereien. Russische Organisationen fallen bei uns im Gegensatz zu Deutschland nicht in erster Linie durch Basiskriminalität auf. Sie sind vor allem in der Geldwäscherei und der Wirtschaftskriminalität aktiv.

Beobachter: Also gibt es konkret eine Zunahme der organisierten Kriminalität in der Schweiz?
Gussmann: Darüber haben wir kein statistisches Material. Polizeistatistiken geben im Bereich der organisierten Kriminalität immer nur Auskunft über das, was die Ermittler machen – nicht aber über die effektive Kriminalität. Wenn plötzlich organisierte kriminelle Aktivitäten verstärkt wahrgenommen werden, kann das heissen, dass die organisierte Kriminalität zugenommen hat – oder aber, dass wir erst jetzt entdecken, was es immer schon gab. Ich glaube, dass beides der Fall ist. Die Entwicklungen in Osteuropa haben zur Entstehung von neuen, riesigen Strukturen geführt, die eng mit Wirtschaft und Politik verflochten sind und über eine gigantische finanzielle Macht verfügen.

Beobachter: Dennoch beschränkt sich in der Schweiz der Kampf gegen das organisierte Verbrechen weitgehend auf die Basiskriminalität wie Drogenhandel und nicht auf die Verflechtungen mit der legalen Wirtschaft.
Gussmann: Die kantonalen Behörden haben aufgrund beschränkter Ressourcen kaum eine andere Möglichkeit, als die Basiskriminalität zu bekämpfen. Gegen internationale kriminelle Strukturen, die aus einer Vielzahl von Ländern operieren, ist man ziemlich hilflos. Dennoch kann uns das Vorgehen gegen die Basiskriminalität wichtige Erkenntnisse bringen. Vorausgesetzt, dass es eine Bundesbehörde gibt, die nationale und internationale Zusammenhänge ermittelt und die kantonalen Daten miteinander abgleicht. Denn das organisierte Verbrechen hat natürlich auch bei uns in der Basiskriminalität die Fäden in der Hand – insbesondere im Drogenhandel und im Menschenhandel, sprich Prostitution.

Beobachter: Trotzdem wird gerade im Bereich Prostitution fast nichts unternommen. In Zürich zum Beispiel läuft zurzeit kein einziges Verfahren gegen Menschenhändler.
Gussmann: Wir kommen nur über die Frauen an die Hinterleute heran. Doch wir können die Prostituierten kaum vor ihren Zuhältern schützen. Die Frauen machen keine Angaben, da nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Familien in den Heimatländern massiv bedroht werden. Manchmal ist auch zu beobachten, dass die Frauen angesichts der sozialen Not in ihrer Heimat die Ausbeutung freiwillig in Kauf nehmen.

Beobachter: Genau aus diesem Grund fordern die Prostituiertenorganisationen in ganz Europa, dass man auch Frauen aus der Dritten Welt und Osteuropa die Möglichkeit geben soll, ihrer Arbeit legal nachzugehen.
Gussmann: Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass man die Prostitution als ganz normales Gewerbe betrachten und den gleichen Regeln unterstellen sollte wie andere Erwerbsarbeit auch – mit den normalen Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber ein Sonderstatus für Prostituierte bringt gar nichts. Wenn man über den Schleichweg der illegalen Prostitution eine legale Arbeitsbewilligung bekommen kann, schafft das nur noch einen zusätzlichen Anreiz für Frauen aus der Dritten Welt oder aus Osteuropa – und vor allem eine neue Tarnmöglichkeit für die Menschenhändler. Denn unter Druck gesetzt werden die Frauen auch mit einer Bewilligung.

Beobachter: Auch durch die Aufhebung der Drogenprohibition könnte nach Auffassung vieler Experten manches erreicht werden.
Gussmann: Das ist doch eine völlig hypothetische Diskussion. Natürlich würde mit der Freigabe der Drogen eine wichtige Einnahmequelle des organisierten Verbrechens wegfallen. Aber nur wenn das Drogenverbot mindestens europaweit aufgehoben würde – und das ist absolut illusorisch. Allenfalls eine kontrollierte Heroinabgabe wäre in einigen europäischen Ländern politisch durchsetzbar. Doch diese würde den Markt nicht beeinträchtigen. Die Aufhebung der Alkoholprohibition in den USA war ja auch nicht das Ende der amerikanischen Mafia. Die Köpfe des organisierten Verbrechens sind Schwerstkriminelle. Wenn der Drogenhandel weltweit liberalisiert wird, suchen sie sich einfach eine neue illegale Nische – zum Beispiel den Sondermüllhandel. Soll man dann etwa die illegalen Giftmülldeponien legalisieren?

Beobachter: Welches Vorgehen ist denn Ihrer Meinung nach am sinnvollsten?
Gussmann: Der Lebensnerv der kriminellen Organisationen ist der Geldfluss. Hier sind sie angreifbar, und hier müssen wir ansetzen. Doch hier haben wir auch die grössten Probleme. Wenn wir zum Beispiel einen Hinweis haben, dass auf einem Konto Geld gewaschen wird, müssen wir nachweisen, dass das Geld einer kriminellen Organisation gehört oder aus einer Straftat stammt, die meistens im Ausland begangen wurde. Das ist sehr schwierig. Eine geschädigte Firma, die mafiös unterwandert ist, wird eine Wirtschaftsstraftat kaum anzeigen. Und wenn dieses Delikt zudem in einem Land mit korrupten Behörden stattfindet, geht auch niemand ernsthaft gegen die Täterschaft vor. Damit gibt es offiziell kein Delikt und für uns keine Möglichkeit, den Beweis der Vortat zu erbringen. Also ist das sichergestellte Geld «sauber» und muss an den Eigentümer zurückgegeben werden.

Beobachter: Wie könnte man Ihnen die Ermittlungsarbeit erleichtern?
Gussmann: Erstens müsste die internationale Zusammenarbeit verbessert werden. Zweitens müssten die bestehenden Regelungen über die Umkehr der Beweislast ergänzt und diese drittens harmonisiert in den wichtigsten Ländern eingeführt werden.

Beobachter: Wie soll das gehen? Eine Umkehr der Beweislast widerspräche doch elementaren rechtsstaatlichen Prinzipien?
Gussmann: In Bezug auf die klassischen Straftaten haben Sie natürlich Recht. Es geht nicht an, dass Ihnen ein Delikt vorgeworfen wird und Sie die Unschuld beweisen müssen. Ich denke vor allem an eine Ausdehnung der Beweislastumkehr bei der Geldwäscherei. Wenn wir also in unseren Ermittlungen auf riesige Vermögenswerte stossen, die mutmasslich aus kriminellen Aktivitäten stammen, müssten die Eigentümer die legale Herkunft der Gelder beweisen. Ich bin überzeugt, dass man die organisierte Kriminalität so empfindlich treffen könnte. Wir kämen allerdings in den Clinch mit den Steuergesetzen. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist es aber wichtig, dass die Diskussion über die erweiterte Beweislastumkehr lanciert und seriös geführt wird.


Uber Stephan Gussmann

Der 39-jährige Jurist Stephan Gussmann ist Chef der kriminalpolizeilichen Zentralstellen beim Bundesamt für Polizeiwesen. Die Sektion Operationen koordiniert die Ermittlungsverfahren zwischen den Kantonen sowie zwischen der Schweiz und dem Ausland. Die Sektion Kriminalanalyse sammelt Informationen zur Erkennung krimineller Organisationen und setzt Analytiker bei den Ermittlungsverfahren ein. Dieser Sektion ist auch die Meldestelle für Geldwäscherei angegliedert.

Die Sektion Zentrale Dienste koordiniert unter anderem die allgemeinen kriminalpolizeilichen Aufgaben des nationalen Zentralbüros von Interpol.

© Beobachter Ausgabe 22 vom 22. Okt 1999 - Alle Rechte vorbehalten

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