Steuern: Auch Berater sind keine Zauberer

Text:
  • Urs von Tobel
  •  und Norbert Winistörfer
Mitarbeit:
  • Adrian Schmid
Ausgabe:
4/00

Ein Steuerberater kann in bestimmten Fällen helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Doch wann lohnt sich der Beizug eines Experten?

Alle Jahre wieder: Die Steuerrechnung flattert ins Haus, und das Gefluche geht los. Da nimmt sich mancher den Vorsatz, die nächste Steuererklärung nicht mehr selbst auszufüllen, sondern sie einem versierten Steuerberater zu übergeben.

Wunder vollbringen oder unerlaubte Tricks anwenden wird allerdings auch dieser nicht: Kein seriöser Steuerberater will sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen oder Hand bieten, um Schwarzgeld weisszuwaschen. Steuerberater halten sich strikt an die im Steuergesetz vorgegebenen Richtlinien, reizen diese aber bis an die Limiten aus. Wo es allerdings nichts «auszureizen» beziehungsweise abzuziehen gibt, ist die Hoffnung auf eine massive Steuererleichterung umsonst.

Unselbstständigerwerbende mit einem Jahreseinkommen unter 70000 oder einem Vermögen von weniger als 250000 Franken können in der Regel nur die Pauschalabzüge beanspruchen. «Wir können nicht einfach zusätzliche Abzüge herzaubern oder erfinden», betont Daniel Eggler, Treuhänder bei der Steuerberatungsfirma Dr. Thomas Fischer & Partner in Baar. «Einen kleinen Spielraum gibt es höchstens bei der Höhe von Hypotheken, bei Umbauten oder beim Einkauf in die Pensionskasse», sagt Daniel Eggler. Das Erste setzt aber Wohneigentum voraus, das Zweite kommt aufgrund des fehlenden Kapitals für immer weniger Steuerpflichtige in Frage.

Beratung lohnt sich nicht für alle
Für den «normalen» Steuerpflichtigen, der seine Steuererklärung nicht selber ausfüllen will oder kann, lohnt sich ein professioneller Berater auch wegen der Kosten kaum. Die Stundenansätze liegen bei 150 bis 300 Franken oder noch höher. «Selbst für eine einfache Steuererklärung sind drei bis vier Stunden Gesamtaufwand erforderlich, wenn die Arbeit seriös gemacht wird», sagt Daniel Eggler.

Privatpersonen, die nur ein Sparheft, einige Obligationen, Anlagefonds oder eine Lebensversicherung besitzen, können sich dieses Geld also sparen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung halten sie sich am besten an die Wegleitung der Steuerbehörde und nehmen konsequent alle erlaubten Pauschalabzüge vor, beispielsweise in den Bereichen Berufsauslagen oder Liegenschaftsunterhalt. Ubersteigen die effektiven Ausgaben den Pauschalbetrag, lassen sie sich abziehen. Dazu braucht es aber die entsprechenden Belege.

Empfehlenswert ist der Beizug eines Steuerexperten aber nicht nur bei hohen Einkommen und grossen Vermögen, sondern generell für alle Steuerpflichtigen, die eine langfristige Steuerstrategie entwickeln möchten, komplizierte Steuerverhältnisse aufweisen oder mit ausserordentlichen steuerrelevanten Ereignissen konfrontiert sind. Dazu zählen beispielsweise eine Scheidung, absehbare Erbschaften, Erbvorbezüge, Schenkungen, frühzeitige oder ordentliche Pensionierungen, Immobilienkäufe oder -verkäufe, umfangreiche Renovationen an Liegenschaften, die Steuerpflicht in verschiedenen Kantonen oder im Ausland sowie die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. In all diesen Fällen kann der Rat eines Experten Gold wert sein.

Der Beizug eines Steuerberaters muss aber frühzeitig geschehen, soll er etwas nützen. Wer etwa im Zusammenhang mit der Steuerharmonisierung auf Anfang 2001 beziehungsweise der damit verbundenen Bemessungslücke erst heute den Steuerberater aufsucht, dürfte zu spät sein.

Grosse Qualitätsunterschiede
Es ist nicht einfach, den geeigneten Steuerberater zu finden. Da sich jedermann «Steuerberater» oder «Steuerexperte» nennen kann, sind die Qualitätsunterschiede gross. Am besten holt man sich im Freundes- und Bekanntenkreis entsprechende Empfehlungen. Wer sich auf keine solchen Informationsquellen abstützen kann, findet über Inserate oder im Telefonbuch eidgenössisch diplomierte Steuerberater und Treuhänder.

Auf jeden Fall sollte man bei der Suche eines Steuerberaters nicht nur die Höhe des Honorars abklären und fragen, ob dieses nach Aufwand oder pauschal geschuldet ist. Entscheidend ist vielmehr, was der Berater für den Preis effektiv bietet. Gibt es ein Vor- und ein Abschlussgespräch? Macht der Berater auf Möglichkeiten der Steueroptimierung aufmerksam? Diese gibt es vor allem in den Bereichen Vermögensanlage, Versicherungen, Vorsorgeplanung.
Weitere Punkte, die es abzuklären gilt: Wer ist Ansprechpartner? Der Lehrling oder der Geschäftsinhaber? Werden Fristverlängerungsgesuche gemacht, Kopien der Belege erstellt? Vertritt einen der Berater bei Meinungsdifferenzen mit der Steuerverwaltung? Kann er dies aufgrund seiner beruflichen Qualifikation kompetent und überzeugend tun? Ist der Berater überhaupt an einem Kunden interessiert, der vielleicht nur eine einmalige Beratung wünscht? Die meisten Profis bekunden wenig Interesse an kleinen Mandaten, weil sie daran kaum etwas verdienen.

Vertrauensbasis ist entscheidend
Eine wichtige Voraussetzung für eine gute Beratung ist die Chemie zwischen dem Berater und dem Kunden. Ist er einem sympathisch? Wirkt er seriös? Nur so kann die notwendige Vertrauensbasis entstehen. Und die ist entscheidend. Schliesslich gewährt der Steuerpflichtige einer mehr oder weniger unbekannten Person einen uneingeschränkten Einblick in seine Finanzverhältnisse.

Privatpersonen, die keine eigentliche Steuerberatung wünschen, den lästigen Papierkram mit dem Ausfüllen der Steuererklärung aber dennoch delegieren möchten, finden entsprechende Angebote in der Regionalpresse – meist für wenig Geld. Doch auch hier ist wichtig zu wissen, wer dahinter steckt. Ist es ein unerfahrener Student, der sich schnell sein Taschengeld aufbessern will, oder ein pensionierter Steuerbeamter, der weiterhin eine sinnvolle Beschäftigung sucht?

Hobby-Treuhänder, die keine Beratung bieten, sondern nur Steuererklärungen ausfüllen, sollten nicht nur die Wegleitung kennen, sondern darüber hinaus auch die Handhabung von Spezialfällen. Etwa die Berechnungsformel für beruflich genutzte Zimmer zu Hause, die Abgrenzung von Grund-, Weiter- und Zusatzausbildungen oder die von der Steuerbehörde akzeptierten Fahrkilometer zwischen einem bestimmten Wohnort und dem Arbeitsort. Trifft dies nicht zu, sind auch 60 Franken als Pauschale zu viel. Denn fehlerhaft ausgefüllte Steuererklärungen führen zu Rückfragen oder automatischen Korrekturen durch die Steuerbehörde.

Wer in einem Kanton wohnt, in dem Korrekturen in der Veranlagung ausführlich begründet werden, kann diese als Basis für die nächste Steuererklärung nehmen, sofern sich an der steuerlichen Situation nichts ändert.

© Beobachter Ausgabe 4 vom 18. Feb 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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