Steuern: Die grosse Wut der Rentner
AHV-Bezüger mit tiefem Einkommen zahlen als Folge der Steuerharmonisierung in den meisten Kantonen künftig mehr Steuern. Ihr Ärger ist gross.

Die Zürcher AHV- und IV-Bezüger sind stocksauer. Vor zwei Jahren wurde ihnen das neue Steuergesetz mit dem Argument verkauft, dass es zu keinen Steuererhöhungen komme. Nach Erhalt der provisorischen Steuerveranlagung fühlen sich jetzt viele Rentner betrogen. «Ich verstehe, dass auch wir Alten Haare lassen müssen», schreibt ein Beobachter-Abonnent. «Doch es ist eine Schande, wie die Kleinen bis auf den letzten Tropfen ausgepresst werden.»
Der 91jährige zahlt gegenüber letztem Jahr 1452 Franken mehr Steuern. Das sind 70 Prozent mehr. Bei einem anderen AHV-Rentner, dessen Ehefrau einen Nebenerwerb ausübt, führte eine Einkommensverbesserung um 120 Franken pro Jahr zu einer Steuererhöhung von 629 Franken. Schockiert über die massiven Steuererhöhungen sind auch IV-Rentner. Ein 40jähriger Vollinvalider, der eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen erhält, zahlt aufgrund der Steuerrevision doppelt soviel Steuern wie bis anhin.
Das sind keine Einzelfälle. «Betroffen sind vor allem AHV- und IV-Rentner, die am Rand des Existenzminimums leben», weiss Eugen Gägauf, der nach fast 30jähriger Tätigkeit als Amtsvormund in Zürich im Auftrag der Pro Senectute die finanziellen Angelegenheiten von alleinstehenden Betagten erledigt. Für diese Leute sei schon eine monatliche Mehrbelastung von 50 Franken eine Katastrophe.
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich ist sich dessen bewusst. «Bis anhin waren Rentner gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen in gleichen Einkommensverhältnissen jedoch bevorzugt», argumentiert die Behörde. Eigentlich hat sie recht: Jedes Einkommen ist zu versteuern. Wieso also sollten Renten speziell behandelt werden?
Das grosse Erwachen kommt noch
Mit dem gleichen Argument und dem Hinweis auf den gleichzeitig angepassten Steuertarif versuchen auch die Zürcher Steuerämter, die erzürnten Gemüter zu beruhigen. Vergebens. «Für viele kommt das grosse Erwachen mit der definitiven Veranlagung im Frühling 2000», glaubt Ruedi Koch, Vizedirektor des Steueramts der Stadt Zürich. Dann führen Rentenerhöhungen und Differenzen zu den gegenwärtigen provisorischen Ratenzahlungen zu noch höheren Steuern.
Der Steuerfrust der Zürcher könnte bald auch die Rentner in anderen Kantonen erfassen. Denn alle Kantone müssen ihre Steuergesetze aufgrund des eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) bis Ende 2000 geändert haben. Mit dem StHG legt der Bund die Grundsätze der Gesetzgebung der Kantone und Gemeinden über die Steuerpflicht, den Gegenstand und die zeitliche Bemessung der Steuern sowie das Verfahrens- und Steuerstrafrecht fest.
Für Rentenbezüger die einschneidendste Änderung ist die volle Besteuerung der AHV- und IV-Renten sowie der Renten aus der beruflichen Vorsorge. Sie müssen ab dem 1. Januar 2001 in allen Kantonen zu 100 Prozent versteuert werden. Das schlug der Bundesrat schon in seiner Botschaft von 1983 zu einem neuen Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vor. Inzwischen wenden schon 15 Kantone die volle Besteuerung an. In den übrigen sind Renten zurzeit noch zu 80 oder 90 Prozent zu versteuern.
Das StHG vereinheitlicht im weiteren die Steuerabzüge, die in direktem Zusammenhang mit der Erzielung des Einkommens oder der Erhaltung der Einkommensquellen stehen. Dazu gehören etwa Gewinnungs-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Nach wie vor freie Hand lässt das StHG den Kantonen und Gemeinden dagegen bei der Festlegung der Steuertarife, Steuersätze, Sozialabzüge und Steuerfreibeträge. Dazu zählen beispielsweise die Abzüge für Zinsen von Sparkapitalien, die Höhe des Selbstbehalts von selbst übernommenen Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten oder Sonderabzüge für tiefe Einkommen und Renten.
Die Gegenwehr kommt zu spät
Für die meisten Kantone ist die Steuerharmonisierung Anlass für eine Total- oder Teilrevision des Steuergesetzes. Viele Rentner befürchten nun, dass die Kantone dabei Kürzungen bei den Sozialabzügen vornehmen. In Zürich wurde beispielsweise der bisherige Alters- und Betreuungsabzug gestrichen, in Baselland werden die Freibeträge bei der AHV und der IV wegfallen. «Man versucht, auf dem Buckel der Älteren die Finanzen zu sanieren», klagt Walter Fischer, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Senioren- und Rentner-Verbandes. «Wir Alten haben keine Lobby. Bei Gesetzesänderungen, die uns betreffen, werden wir nicht einmal zur Stellungnahme eingeladen.»
Das soll sich in Zukunft ändern. Und zwar schon mit der ersten Schweizer Senioren-Landsgemeinde im August. Der Rentnerverband will dabei Resolutionen für «sozial- und generationenverträgliche Vorstösse» verabschieden und sie in Bern und in den Kantonen deponieren. Der Druck der Rentner kommt reichlich spät. Beim StHG ist der Zug definitiv abgefahren, und immer mehr revidierte kantonale Steuergesetze werden in Kraft gesetzt meist mit Nachteilen für Rentner.
So belastet zum Beispiel das neue Steuergesetz im Kanton Thurgau Rentner mit tiefen Einkommen bedeutend stärker. «Die meisten müssen bis zu 75 Prozent mehr Steuern zahlen», weiss Annemarie Tuchschmid, Beratungsstellenleiterin bei der Pro Senectute in Frauenfeld. Und dies trotz einer Erhöhung des Abzugs für Rentner mit geringem Einkommen.
Auch im Kanton St. Gallen, der sein Steuergesetz auf Anfang Jahr änderte, läuft das Telefon seit dem Versand der provisorischen Rechnungen heiss. Vor allem die volle AHV-Besteuerung und die Streichung des Rentner-Freibetrags beim Vermögen stösst den Pensionierten sauer auf. Auf der anderen Seite können sie beim Einkommen mehr abziehen als früher.
Nur: Einkommensschwache werden dennoch nicht entlastet. Das war allerdings schon vor Inkrafttreten des Gesetzes klar: Berechnungen zeigten, dass sie je nach Fall künftig bis zu 90 Prozent mehr Steuern zahlen müssen.
Im Notfall um Steuererlass bitten
Einen Ausweg bietet in solchen Situationen nur noch ein Gesuch um Steuererlass. Wird es gutgeheissen, verzichtet die Steuerbehörde endgültig auf eine Forderung. Voraussetzung für einen Erlass ist eine rechtskräftig veranlagte Steuer, deren Bezahlung für den Steuerpflichtigen eine grosse Härte darstellt und ihm nicht zugemutet werden kann.
Ruedi Koch vom Stadtzürcher Steueramt erwartet, dass die Zahl der Steuererlassgesuche von Rentnern zunehmen wird. «Wir werden diese Gesuche auch weniger restriktiv beurteilen als in der Vergangenheit. Möglich sind zudem Teilerlasse.» In diesem Fall würde einem Gesuchsteller etwa die Differenz zur früheren Steuerrechnung erlassen. «Entscheidend ist, dass sich Betroffene von sich aus melden.»
Auch im Kanton St. Gallen dürften AHV-Rentner mit kleinem Einkommen in Zukunft vermehrt von Steuererlassen profitieren. Hier suchte die Pro Senectute frühzeitig das Gespräch mit den Steuerbehörden. Heute gibt es bei Erlassen ein vereinfachtes, einheitliches Verfahren, das sich in der Praxis bewährt. Bezüger von ausserordentlichen Ergänzungsleistungen diese gibt es nur in wenigen Kantonen profitieren im Kanton St. Gallen zudem von einem speziellen Steuerabzug.
Freuen können sich Personen mit tiefen Einkommen im Kanton Graubünden. Die Mitte Juni angenommene Teilrevision des Steuergesetzes befreit Alleinstehende mit einem Einkommen von weniger als 10000 Franken sowie Ehepaare, die jährlich weniger als 12000 Franken verdienen, von der Einkommenssteuer.
Gesamtschweizerisch wohl die geringste Mehrbelastung dürften aber die Rentner in Zug haben. «Der Kanton Zug will weiterhin die tiefsten Steuern der Schweiz», kommentierte der Regierungsrat diesen Monat seinen Entwurf des neuen Steuergesetzes. Wesentliche Merkmale der Gesetzesvorlage sind eine günstigere Steuerskala bei den unteren und mittleren Einkommen, tiefere Ansätze beim Vermögen sowie höhere Sozialabzüge.
Bei den Fürsorgedirektionen der Kantone wird davon ausgegangen, dass die allgemeine steuerliche Mehrbelastung bei Rentnern indirekt auch die Zahl der Bezüger von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen ansteigen lässt weil die Zusatzbelastung durch die höheren Steuerrechnungen das Vermögen der Pensionierten schneller verzehrt und es dadurch schliesslich mehr Anspruchsberechtigte gibt.
Die positive Seite daran: Rentner mit kleiner AHV-Rente und hohen Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV sind künftig am wenigsten mit Steuererhöhungen konfrontiert. Denn Ergänzungsleistungen bleiben auch mit der Steuerharmonisierung steuerfrei.
© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 1999 - Alle Rechte vorbehalten









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