Tarifstreit: Ärzte im Ausstand
Zürcher Professoren haben die Verträge mit ihren Krankenkassen gekündigt. Aus «Sorge um die Behandlungsqualität»? Oder zur Sicherung der satten Pfründen?

Heidi S. wusste, dass sie zum Privattarif behandelt wurde. Entsprechend hoch waren die Erwartungen an ihren Arzt. Doch die Enttäuschung war gross: «Ganze zehn Minuten nahmen Sie für mich Zeit um mir eine folgenschwere Diagnose mitzuteilen», schrieb sie ihm. «Sie taten dies ohne jedes Mitgefühl. Ohne die Spur eines tröstenden Wortes.»
Der Angesprochene ist als Professor an der Universitätsklinik Zürich tätig. «Wie wollen Sie mit einer solchen Einstellung ein Vorbild sein?», fuhr Heidi S. fort. «Ihre Haltung ist skandalös!»
Der Professor war um eine Antwort nicht verlegen. «Ihren Brief habe ich mit Erstaunen über Ihre Wortwahl und die Summe Ihrer Unhöflichkeiten zur Kenntnis genommen», antwortete er. «Sie reden darin hauptsächlich von Geld. Ihre Unterstellung der Gewinnsucht ist ein wenig absurd »
500000 Franken Jahresverdienst
Dennoch muss von Geld gesprochen werden. Denn Patienten, die sich von Nichtvertragsärzten behandeln lassen, müssen die Rechnung selbst bezahlen ausser ihre Privatversicherung sieht diese Leistung ausdrücklich vor.
Ein Professor verdient rund 200000 Franken. Beim Arzt von Heidi S. ist dies der kleinere Teil des Einkommens. So viel verdient er allein als Staatsangestellter. Im Unterschied zu allen anderen Beamten dürfen Professoren in der Schweiz nämlich einer privaten Erwerbstätigkeit nachgehen. So betreiben die meisten medizinischen Lehrbeauftragten in «ihrem» Spital eine Privatpraxis. Zu den 200000 Franken Beamtengehalt kann ein Professor als Privatarzt nebenbei weitere 300000 Franken verdienen also insgesamt rund 500000 Franken pro Jahr.
Im Kanton Zürich waren es elf Ärzte darunter acht Professoren , die 1996 den Vertrag mit den Krankenkassen auflösten. Zwei weitere Mediziner sind ihnen gefolgt. Sie versprechen ihren Patientinnen und Patienten eine bessere Betreuung durch die Anwendung des Privattarifs.
«Das Verhalten der Ausstandsärzte entspricht nicht dem Geist des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)», schrieb die Zürcher Kantonsrätin Erika Ziltner in einer Anfrage. Sie schlug dem Regierungsrat vor, den betreffenden Chefärzten zu kündigen. Die Gesundheitsdirektion hingegen stellte sich hinter die Ärzte: «Ein Leistungserbringer kann es ablehnen, für die soziale Krankenversicherung tätig zu sein», schrieb sie in ihrer Antwort. «Dies lässt Artikel 44 des KVG ausdrücklich zu.» Die Gesundheitsdirektion hielt ebenso fest: Nur in den Privatsprechstunden können Chefärzte ihren Patienten gemäss Privatrecht Rechnung stellen denn als Chefärzte bleiben sie in das KVG eingebunden.
In der Schweiz praktizieren rund 30000 Ärzte. Ihre 13 Zürcher Kollegen erscheinen daneben als verschwindend kleiner Teil. Doch es gibt Anzeichen, die eine grössere Bewegung von Ausständlern vermuten lassen. Ihr Argument: Die KVG-Regeln würden die Behandlungsqualität gefährden.
Endlose Diskussion um Tarife
Seit rund 13 Jahren sind die Verhandlungen über eine neue Tarifordnung im Gang. Diese soll die zurzeit 26 kantonalen Regelungen vereinheitlichen. Transparenz ist gefragt, unnötige Mehrkosten sollen vermieden werden. Grundsätzlich wird in dem neuen Modell das ärztliche Gespräch aufgewertet. Dies hat zur Folge, dass das Einkommen der Grossverdiener in der Spitzenmedizin zugunsten der Allgemeinpraktiker gesenkt wird.
Dieses Ansinnen stiess auf Widerspruch. Gegen Ende der Tarifverhandlungen konstituierte sich eine Gruppe von rund 6000 chirurgisch tätigen Ärzten, um gegen die Lohnreduktionen Stellung zu beziehen. Jürg Ammann, Gründer und Präsident der Vereinigung: «Im letzten Tarifentwurf waren für unsere Fachbereiche im Schnitt Einkommenseinbussen von 43 Prozent vorgesehen.» Vor allem die Kinderchirurgie und die Urologie seien massiv von den Kürzungen betroffen. Einzelne Ärzte dieser Fachbereiche drohen in den Ausstand zu treten, wenn sie «vom Grundtarif nicht mehr existieren» können.
Guido Geser, Präsident und Geschäftsführer des Verbands Zürcher Krankenversicherer: «Man muss differenzieren. Es gibt Ärztinnen und Ärzte, die ein sehr gutes Renommee haben und dank genügend Privatpatienten ohne Grundversicherung leben können. Andere Ärzte setzen den Ausstand als Druckmittel ein, weil sie ihren Besitzstand bedroht sehen.»
Geser ist aber überzeugt, dass die betroffenen Spezialisten die Einbussen in ihrem Spezialgebiet «via Grundleistungen grösstenteils kompensieren können». Der Fachmann betont: «Ärzte kämpfen heute generell mit einem Imageproblem. Ein kollektiver Ausstand würde sie definitiv als Numismatiker brandmarken.»
Was ist der neuste Stand der neuen Tarifverhandlungen? Die Version «Beta 3» rechnet auf 943 Seiten 4300 Leistungen auf. Die Krankenkassen stehen geschlossen hinter dem jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnis. Wann es mit welchen Korrekturen eingeführt wird, ist seit kurzem wieder offen genauso wie die Frage, wer dann in den Ausstand treten wird.
Ausstand ist legal
Rund 50 Ärzte haben den Vertrag mit den Krankenkassen aufgelöst.
Wer als Arzt in den Ausstand tritt, tut nichts Rechtswidriges. Artikel 44 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) lässt dies ausdrücklich zu. Die betroffenen Mediziner sind aber verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über ihren Schritt zu informieren gleich wie sie dies ihrer Klientel gegenüber tun müssen. Laut Auskunft der zuständigen Gesundheitsdirektionen befindet sich an den Universitäten Bern und Basel kein Professor, der seinen Ausstand erklärt hat. Im Kanton Zürich hingegen sind es deren sieben. Sie bilden die Mehrheit der in den Ausstand getretenen Ärzte im Kanton Zürich. Laut Schätzungen dürften sich gesamtschweizerisch rund 50 Ärzte im Ausstand befinden vor allem in den grösseren Städten.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 22. Okt 1999 - Alle Rechte vorbehalten









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