Telefongeschäfte: Amt schröpft Bürger
Wer in Zürich mit dem Handelsregisteramt telefoniert, wird zünftig zur Kasse gebeten. Andere Ämter werden folgen.

Beglaubigte Handelsregisterauszüge oder Firmenabklärungen sind seit jeher kostenpflichtig; sie werden in allen Kantonen nach einem eidgenössischen Gebührentarif verrechnet. Das Zürcher Handelsregisteramt aber geht seit einiger Zeit einen Schritt weiter: Wer mit dem Amt telefonieren will, wird auf eine kostenpflichtige Nummer verwiesen. Die normale Leitung ist nur für Leute offen, die ein konkretes Geschäft beim Amt pendent haben.
Wer allgemeine Fragen hat, zahlt jedoch Fr. 3.13 pro Minute. Diese bürgerfeindliche Regelung ist einzigartig, wie eine Umfrage bei diversen Kantonen zeigt. Ob Bern, St. Gallen, Basel, Aargau, Luzern oder Zug all diese Kantone kennen keine solche Gebührenregelung und sind bei Anfragen äusserst kulant.
Die Zürcher kümmert das nicht. Laut Peter Wettstein, Informationschef der Zürcher Kantonsverwaltung, sei es «ein altes Anliegen, für Auskünfte ans Publikum Gebühren zu verlangen». Und Urs Zenger vom Zürcher Handelsregisteramt weist darauf hin, dass die Kostenpflicht für telefonische Auskünfte schon lang in der Gebührenordnung des Bundes vorgesehen sei. «Wir sind jetzt halt die Ersten, die das Gesetz konsequent anwenden.» Es ist denn auch geplant, den telefonischen Verkehr mit anderen Amtsstellen ebenfalls auf Gebührennummern zu verlegen. Arme Zürcher.
© Beobachter Ausgabe 1 vom 07. Jan 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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