Tierschutz: Hundehändler umgehen Kupierverbot
Seit zwei Jahren dürfen in der Schweiz die Ruten der Vierbeiner nicht mehr kupiert werden. Doch das Gesetz weist eine Lücke auf, die eifrig genutzt wird.

Endlich glaubten die Tierschützerinnen und Tierschützer, aufatmen zu können: 1981 wurde das Verbot, Hundeohren zu kupieren, im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Im Juli 1997 wurde es per Verordnung auf die Schwänze der Vierbeiner ausgedehnt.
Kupiert hatte man ursprünglich vor allem Jagdhunde, um die Gefahr zu verringern, dass sie sich verletzten. Später wurde es aus rein ästhetischen Gründen gemacht: Kupierte Rassehunde wie Dobermänner, Rottweiler, Boxer, Doggen und Riesenschnauzer gelten bei einigen Haltern bis heute als schnittiger und wacher mit aufgestellten Ohren und Stummelschwanz. Oder als gefährlicher.
Verboten wurde das Kupieren aus tierschützerischen Gründen. Die Rute wird in den ersten Tagen gekürzt, zu einem Zeitpunkt, wo man annimmt, das Schmerzempfinden der Welpen sei noch nicht so stark was viele Tierärzte bezweifeln. Die Ohren aber werden erst nach acht bis zwölf Wochen kupiert, unter Narkose. Problematisch sei vor allem die Nachbehandlung, sagt Marlene Zähner, Tierschutzbeauftragte der Gesellschaft Schweizer Tierärzte: Nach dem Kupieren müssen die Ohren geklebt werden, damit sie nachher steif aufstehen. «Das ist sicher schmerzhaft.»
Aus diesen Gründen wurde das Kupieren verboten, trotz massivem Widerstand etlicher Züchter und Hündeler.
Angebot im Internet
Doch die gesetzlichen Vorschriften weisen eine Lücke auf: Kupierte Hunde, die älter sind als fünf Monate, dürfen weiterhin in die Schweiz importiert werden. Nur Deutschland, Belgien, einige Bundesländer Österreichs und die skandinavischen Länder haben das Kupieren ebenfalls verboten, in den restlichen Ländern Europas ist es weiterhin erlaubt.
Die Gesetzeslücke wird eifrig genutzt. Der Innerschweizer Hundehändler Peter Hörler etwa bietet auf seiner Homepage im Internet kupierte Riesenschnauzer und andere Rassehunde an. Nach dem Verbot hat er seine Zucht in die Slowakei verlegt und führt die Tiere ab dem Alter von fünf Monaten in die Schweiz ein. Völlig legal. Er hat eine Handelsbewilligung.
«Es ist idiotisch, aber es gibt diese Gesetzeslücke, und er nützt sie aus», sagt der Obwaldner Kantonstierarzt Markus Spichtig, der Hörlers Betrieb geprüft hat und nichts beanstanden konnte. Hörler betont, er beliefere vor allem das Ausland, so etwa die amerikanische Polizei «und die nehmen nur kupierte Hunde». Doch auch in der Schweiz bestehe eine Nachfrage: besonders bei «Sporthündelern», die schon immer kupierte Hunde besassen und sich nicht an deren natürliches Aussehen gewöhnen wollen.
Doch nicht nur lizenzierte Händler bringen die Tiere ins Land, es existiert auch ein Schwarzmarkt. Laut Hörler werden immer wieder Hunde importiert, die jünger sind als die erlaubten fünf Monate «eine Schweinerei», meint er und fordert eine genauere Alterskontrolle bei der Einfuhr. Hans-Rudolf Zimmermann, der ehemalige Präsident des Schweizer Dobermann-Vereins, weiss, dass aus Osteuropa «camionweise» kupierte Hunde in die Schweiz kommen. Die Händler verkaufen die Tiere direkt und natürlich erst noch zu einem viel tieferen Preis als die Schweizer Züchter.
Für sie hatte das Kupierverbot zum Teil einschneidende Folgen: «Das Bild des unkupierten Dobermanns passte weder den Züchtern noch einem Teil der Käufer die Nachfrage sank massiv», sagt Hans-Rudolf Zimmermann.
Kommt ein europaweites Verbot?
Die Rassehundeklubs stehen heute zwar hinter dem Kupierverbot. Doch «wir können nur die eigenen Züchter kontrollieren und auf sie Einfluss nehmen», sagt Hildegard Tomaschett, Präsidentin des Riesenschnauzer-Clubs. Züchter, die kupierte Hunde anbieten, werden der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft gemeldet und von der Zucht ausgeschlossen.
«Man hätte ein totales Importverbot machen müssen», meint Zimmermann. Auch Tierschutzexpertin Zähner findet die Gesetzeslücke «unhaltbar». Sie plädiert für ein generelles Importverbot, doch es müsste Ausnahmebewilligungen geben für Züchter, die zwecks Blutauffrischung Tiere einführen möchten.
«Die gesetzliche Grundlage ist nicht ideal», das hat man auch beim Bundesamt für Veterinärwesen erkannt. «Wir sind daran, etwas auszuarbeiten», betont Michel Schmitt. Doch die endgültige Lösung des Problems, da sind sich alle einig, wäre ein europaweites Kupierverbot. Laut Zimmermann bewegen sich zumindest Frankreich und Italien in diese Richtung.
© Beobachter Ausgabe 15 vom 23. Jul 1999 - Alle Rechte vorbehalten









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