Umweltschutz: Kantone stehen auf der Bremse
Die Kantone setzen Umweltschutzgesetze nur sehr zögerlich um – wenn überhaupt. Und die Sünder müssen kaum mit Sanktionen rechnen.

Ende letztes Jahr platzte den Verantwortlichen von Pro Natura der Kragen. In einem Brief an den Schwyzer Justizdirektor Friedrich Huwyler forderte die Umweltorganisation, die Rothenthurm-Initiative zum Schutz der Moore und Moorlandschaften endlich auch dort durchzusetzen, wo sie ihren Anfang nahm: in Rothenthurm.
Zwölf Jahre nach Annahme der Initiative führt nämlich immer noch eine zweispurige, asphaltierte Militärstrasse quer durchs Moor die Zufahrt zu einer Kaserne, die dank der Annahme der Initiative nie errichtet wurde. In der Bundesverfassung ist jedoch klar festgelegt, dass Bauten, die nach dem 1. Juni 1983 erstellt wurden, «zu Lasten der Ersteller abgebrochen und rückgängig gemacht werden» müssen.
Im Rothenthurm-Artikel sei keine Frist vorgegeben, liess Huwyler die Umweltorganisation wissen. Jetzt hat Pro Natura beim Schwyzer Verwaltungsgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung eingereicht.
Der Fall Rothenthurm zeigt: Gegner von Umweltvorlagen können in der Schweiz ruhig schlafen. Wenn entsprechende Verfassungsartikel oder Gesetze angenommen werden, heisst das noch lange nicht, dass sie auch rasch umgesetzt werden.
Auenschutz:
In der Auenverordnung, die 1992 in Kraft trat, gab der Bund den Kantonen bis Oktober 1995 Zeit, die 169 Auen in der Schweiz umfassend zu schützen. Finanziell schlecht gestellten Kantonen wurden drei weitere Jahre eingeräumt: eine Frist, die still und leise auf die ganze Schweiz ausgedehnt wurde, als sich 1995 noch so gut wie nichts getan hatte.
Auch Ende 1998 ergab eine Umfrage des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) noch ein ernüchterndes Bild: Erst bei 93 Auengebieten galt ein für die Grundeigentümer verbindlicher Schutz.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Revitalisierungen waren erst bei 15 Auen abgeschlossen oder im Gang. Ohne grosses Aufheben verlängerte deshalb das Buwal im vergangenen September die Frist für die säumigen Kantone um weitere vier Jahre. Bis dahin, so die neue Zielvorgabe aus Bern, sollten 90 Prozent der Auen geschützt sein.
Tankstellen:
Uber die Hälfte der Zapfsäulen in der Schweiz entsprechen auch heute, sieben Jahre nach dem Erlass einer entsprechenden Bestimmung, noch nicht den Anforderungen der Luftreinhalteverordnung (LRV). Das Buwal hatte ursprünglich darauf gedrängt, dass die beim Tanken austretenden Benzindämpfe mit einer Gummimanschette am Tankschlauch aufgefangen werden. Dieses System hatte sich in den USA schon seit Mitte der achtziger Jahre bewährt. Es hätte aber zur Folge gehabt, dass bei einigen Automarken die Tankstutzen hätten angepasst werden müssen. Dagegen opponierte die Autoindustrie jedoch heftig.
«Wir hatten keine Chance, dieses so genannte "passive" System verbindlich einzuführen», sagt Anton Stettler, Chef der Sektion Luftreinhaltung Industrie und Gewerbe beim Buwal. An den Tankstellen setzten sich stattdessen die technisch komplizierteren, «aktiven» Systeme durch, bei denen die austretenden Benzindämpfe abgesaugt werden. «Rund ein Viertel bis ein Drittel dieser Aktivsysteme funktioniert überhaupt nicht», kritisiert Stettler. Die Folge: Auch heute noch entweichen aus Schweizer Zapfsäulen jährlich Hunderte von Tonnen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), Stickoxide und krebserregende Benzoldämpfe.
Gewässerschutz:
Bis zum 1. November 1997 hätten die 26 Kantone dem Buwal mitteilen sollen, wie sie die Wasserentnahmen auf ihrem Gebiet sanieren wollen. Im Sommer 1999 lagen gerade einmal vier Sanierungspläne vor. Vier weitere Kantone hatten Teilpläne eingereicht, elf Kantone stellten dem Buwal die Berichte bis Ende 1999 in Aussicht. Und ein Kanton sei «nicht in der Lage, einen Sanierungsbericht zu erstellen», beantwortete der Bundesrat eine Interpellation im Nationalrat.
Lärmschutz:
Laut der Lärmschutzverordnung (LSV) aus dem Jahr 1987 sollten bis 2002 alle lärmverursachenden Anlagen (Strassen, Eisenbahnen, Industriebetriebe und Schiessanlagen) saniert sein. Das Ziel kann bis zum Ablauf der Frist höchstens bei den Industrieanlagen erreicht werden.
«Wir dachten eigentlich, dass 15 Jahre für eine umfassende Sanierung ausreichen», sagt Urs Jörg, Chef der Abteilung Lärmbekämpfung im Buwal. «Aber offenbar gibt es für die Lärmbekämpfung kaum eine Lobby.» Erst in den letzten Jahren sei der Druck auf die Behörden gewachsen, gegen Lärm und dessen Verursacher stärker vorzugehen.
Die Lärmsanierungen vorab bei lauten Strassen und entlang von Bahnlinien lassen weiter auf sich warten. Urs Jörg schätzt, dass das Strassennetz bis 2009 lärmsaniert sein wird. Noch länger dauert es bei den Bahnen: Bis 2009 soll leiseres Rollmaterial beschafft werden. Bis 2015 schliesslich sollen auch die Bahnstrecken saniert sein 28 Jahre nach Erlass der Lärmschutzverordnung.
Die Unlust der Kantone, Umweltschutzgesetze durchzusetzen, spiegelt sich oft auch in der personellen Unterbesetzung der zuständigen Verwaltungsstellen. Der Kanton Bern zum Beispiel, auf dessen Gebiet 29 Auen von nationaler Bedeutung liegen, stellt für den Vollzug der Auenverordnung nur 25 Stellenprozente zur Verfügung mit entsprechendem Resultat: Ende 1997 waren gerade mal zwei Revitalisierungsprojekte umgesetzt.
Die Zurückhaltung der Kantone hat einen Grund: Umweltschutz kann teuer zu stehen kommen. Vor allem beim Auen-, Moor- und Gewässerschutz spielen häufig alte Rechte wie landwirtschaftliche Nutzung, Tourismus sowie Wald- oder Kieskonzessionen eine Rolle. Sind die schützenswerten Grundstücke in Privatbesitz, sieht sich der Kanton unter Umständen mit Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe konfrontiert.
Tief in die Tasche greifen muss die öffentliche Hand auch bei Lärmsanierungen: Eine fünf Meter hohe und einen Kilometer lange Lärmschutzwand entlang der Autobahn kommt auf rund 1,2 Millionen Franken zu stehen. Je nach Finanzkraft müssen die Kantone bis zu 25 Prozent dieser Kosten selber tragen.
Astronomische Beträge kommen auch bei der Eisenbahn zusammen. Allein für neues Rollmaterial und Lärmsanierungen haben die eidgenössischen Räte im Dezember 1,85 Milliarden Franken genehmigt.
Dem Bund sind die Hände gebunden
Stellt sich ein Kanton beim Vollzug eines Gesetzes quer, sind dem Bund weitgehend die Hände gebunden: «Wir haben kaum Sanktionsmöglichkeiten», sagt der Luftreinhaltefachmann Anton Stettler. Häufig bleibt dem Bund nur eine Chance: den Kantonen mit finanziellen Anreizen Beine zu machen etwa mit höheren Beiträgen aus dem Treibstoffzollzuschlag. «Das ist schon etwas frustrierend», sagt Buwal-Lärmschutzexperte Urs Jörg.
Eine Möglichkeit zum Eingreifen hat der Bund immerhin beim Landschaftsschutz. Ist ein Gebiet von nationaler Bedeutung unmittelbar bedroht und unternimmt der Kanton nichts zu dessen Schutz, kann der Bund den Kanton kurzfristig enteignen und den Schutz selber an die Hand nehmen. Das Natur- und Heimatschutzgesetz, das diese Hintertür eröffnet, ist aber so restriktiv, dass man selbst bei den Umweltorganisationen nur von einer «sehr theoretischen Möglichkeit» spricht.
Die Bundesstellen würden die Kantone häufig mit Samthandschuhen anfassen, kritisiert Josef Rohrer von der Kontaktstelle Umwelt. «Früher wurde härter durchgegriffen.» Die Umweltorganisationen selber haben auf dem juristischen Weg kaum eine Möglichkeit, säumige Kantone zur Rechenschaft zu ziehen. «Unsere Aufsichtsbeschwerden», musste Josef Rohrer feststellen, «sind meist wirkungslos.»
© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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