US-Vorschriften

Die Post geht nicht ab

Ausgabe:
3/04

Wer Esswaren in die USA schicken will, scheitert wegen neuer US-Vorschriften meist schon am Postschalter.

Die Zürcherin Elsbeth Benninger wollte ihre Freundin in den USA mit einem Fresspaket zum Geburtstag überraschen. Stattdessen erlebte sie selbst eine dicke Überraschung: Die Post weigerte sich, ihr Paket anzunehmen. «Ich war völlig frustriert», sagt Elsbeth Benninger, die selbst einige Jahre in den USA gelebt hat. Dabei hatte sie den Inhalt wie immer minuziös auf dem grünen Aufkleber deklariert. Schliesslich schickte sie nicht zum ersten Mal Post an Freunde jenseits des Atlantiks.

Doch die USA haben auf 2004 die Einfuhrbestimmungen verschärft. Aus Angst vor Bioterrorismus verlangen sie, dass sich Absender von Esswaren im Internet registrieren lassen. Bei der Food and Drug Administration (FDA) müssen Privatpersonen dasselbe Verfahren durchlaufen wie Firmen, die grosse Mengen Lebensmittel exportieren. Die Registrierung ist so kompliziert, dass selbst Betriebe wie die Confiserie Schuh in Interlaken gescheitert sind und keine Süssigkeiten mehr in die USA schicken.

Wer das Verfahren meistert, dem teilt die FDA für eine einzige Sendung eine Nummer zu. Finden die US-Zollbehörden ein Paket mit Esswaren ohne diese Nummer, können sie die Waren vernichten. Deshalb weist die Schweizer Post Pakete mit Lebensmitteln ohne FDA-Nummer am Schalter zurück.

Statt Biberli und Schokolade schickt Elsbeth Benninger ihrer Freundin jetzt ein Küchentuch. Um das aufwändige Verfahren zu umgehen, hätte sie ihr auch einen Kuchen backen können – denn selbst gemachte Geschenke sind von der neuen Bestimmung ausgenommen.

© Beobachter Ausgabe 3 vom 05. Feb 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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