Verkehr: Was Velofahrer dürfen und müssen

Text:
  • Barblina Töndury
Ausgabe:
15/98

Seit Anfang Juni dürfen Velofahrer beim Einspuren die ganze Spur benützen. Die Regeländerung soll die Velofahrer besser schützen. Alle aktuellen Vorschriften auf einen Blick.

Die Räder surren, der Fahrtwind pfeift um die Ohren. Gefühle von Freiheit und Unabhängigkeit steigen auf. Aber Achtung: Gefahren lauern überall. Der grosse Störenfried für ungetrübte Velofreuden ist und bleibt das Auto.

Deshalb das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. Juni dürfen Velofahrer, die nach links abbiegen wollen, prominent in der Mitte oder auf der linken Seite einer Spur fahren. Das gleiche gilt im Kreiselverkehr. So lassen sich gefährliche Kollisionen vermeiden.

Im übrigen bleibt es dabei: Müssen sich Velo und Auto die gleiche Fahrspur teilen, fährt das Velo ganz rechts, das Auto links. An einer Autokolonne rechts vorbeizufahren ist erlaubt, aber nur wenn genügend Platz vorhanden ist.

Sobald dem Velofahrer ein Radweg (blaue Tafel) oder ein Radstreifen (gelbe, unterbrochene oder durchgezogene Linie am Rand der Fahrbahn) vor die Räder kommt, muss er diese benützen. Das gilt auch für Rennvelofahrer, selbst wenn sie lieber auf der regulären Strasse weiterflitzen möchten.

Zu zweit Velo fahren
Das Nebeneinanderfahren ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt: Bei dichtem Fahrrad- und Motorfahrradverkehr dürfen Velos zu zweit nebeneinander fahren. Auch wer in einer geschlossenen Gruppe von mehr als zehn Fahrrädern oder auf Radwegen und signalisierten Rad-Wanderwegen unterwegs ist, darf nebeneinander fahren.

Velofahrer und das Trottoir - ein heikles Thema. Wer Velo fährt, ist Führer eines motorlosen Fahrzeugs. Und grundsätzlich gilt: Das Trottoir ist den Fussgängern vorbehalten. Immerhin ist seit dem 1. Juni 1998 ein neues Gesetz in Kraft. Steht am Beginn eines schwach begangenen Trottoirs neben der blauen Fusswegtafel die Zusatztafel «Velo gestattet», dürfen sich Radfahrer - als grosse Ausnahme - auf das «heilige» Trottoir wagen. Aber Achtung: Die Fussgänger haben stets Vortritt.

Immer wieder ärgern sich Fussgänger über die auf dem Trottoir parkierten Velos. Hier die Regel: Nur wenn für Fussgänger 1,5 Meter freier Raum bleibt, darf das Gefährt auf dem Trottoir abgestellt werden.

Regeln bis ins Detail
Slalomfahren, die Freundin auf dem Gepäckträger mitnehmen, sich an ein Auto oder Töffli anhängen, mit dem Regenschirm in der Hand, freihändig oder gar ohne Füsse auf den Pedalen fahren - das alles ist streng verboten!

Wer Velo fährt, braucht eine gültige Velovignette. Damit wird die obligatorische Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Die Vignette muss gut sichtbar am Fahrrad angebracht sein, ist aber auf andere Velos übertragbar. Wichtig: Die Rahmennummer notieren. Sie hilft der Polizei bei der Suche nach einem gestohlenen Velo.

Vorn und hinten benötigen Zweiräder zudem je einen Rückstrahler mit mindestens zehn Quadratzentimeter Leuchtfläche. Auch eine gut hörbare Glocke, zwei kräftige Bremsen vorn und hinten sowie Rückstrahler an den Pedalen gehören zur Pflichtausrüstung. Die Zeiten, als man unbeschwert mit den erstaunlichsten Velokonstruktionen herumfahren durfte, sind vorbei.

Sattel und Lenkstangen haben in der Höhe verstellbar zu sein. Nicht fehlen darf ein Veloschloss. Wer im Dunkeln fährt, muss sein Fahrrad vorn mit einem weissen, hinten mit einem roten Licht ausrüsten. Die Beleuchtung kann fest montiert oder abnehmbar sein. Halogenlampen sind erlaubt, dürfen aber nicht blenden.

Blinkende Diodenschlusslichter hingegen sind derzeit - trotz der zusätzlichen Sicherheit, die sie den Velofahrern bieten - noch nicht zugelassen.

Den gestrengen Vorschriften entschlüpfen nur extrem leichte Räder mit höchstens elf Kilo Gewicht. Und auch das nur in einem Punkt: Sie brauchen keine Glocke.

Kinder: Regeln und Pflichten

Für Kinder auf dem Velo gelten einige besondere Vorschriften.

Wer bereits 16 Jahre alt ist, darf ein Kind auf einem Kindersitz mitführen. Das Kind darf höchstens siebenjährig sein. Der Sitz muss besonders die Beine des Kindes schützen und soll den Radfahrer nicht behindern. Zwillinge brauchen einen Anhänger mit geschützten Sitzen.

Fahrräder sind Beförderungsmittel, Kinderräder hingegen gelten als Spielartikel. Sie sind für das Körpergewicht von Vorschulkindern gebaut und haben Kettenantrieb ohne oder mit nur einer kleinen Ubersetzung.

Kindervelos gehören nicht auf die Strasse. Die jungen Fahrer müssen sich mit Trottoir oder Quartierstrassen begnügen. Dafür brauchen sie sich nicht um Vignetten, Beleuchtung oder Bremsen zu kümmern.

«Richtig» radfahren darf erst, wer schulpflichtig ist und die Pedalen sitzend treten kann. Das Tragen eines Helms ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

© Beobachter Ausgabe 15 vom 28. Jun 1998 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh