Versicherung: Mit Vaters Auto sicher an die Adria
Wer mit einem geliehenen Auto in die Ferien fährt, schliesst oft eine Ferienkaskoversicherung ab. Dabei geht es auch günstiger: Meist genügt eine Zusatzversicherung zur Privathaftpflicht.

Nebenartikel
Die kilometerlangen Staus an der Grenze beweisen es regelmässig: Die Schweizer fahren gern mit dem Auto in die Ferien – und wer keines hat, leiht sich einen Wagen von Eltern, Bekannten oder Verwandten aus. Die Versicherungen bieten für solche Fälle Ferienkaskopolicen an, die nicht gerade billig sind.
So kostet zum Beispiel eine zweiwöchige Versicherung für einen Mittelklassewagen rund 300 Franken.
Es gibt eine weit günstigere Variante. Voraussetzung ist eine Zusatzdeckung zu einer Privathaftpflichtpolice, die in der Regel in jedem Haushalt vorhanden ist.
Mit dieser Zusatzdeckung sind selbstverschuldete Schäden am ausgeliehenen Auto grundsätzlich versichert. Beim billigsten Anbieter ist man bereits mit 36 Franken dabei.
Ausnahme: Miet- und Firmenautos
Zu beachten sind allerdings ein paar Einschränkungen: Für Schäden an Mietwagen und Fahrzeugen des Arbeitgebers zahlt die Versicherung nicht. Auch darf der Besitzer des Fahrzeugs nicht im gleichen Haushalt wohnen. Und: Die Gesellschaft gewährt bei einem Unfall nur Deckung, wenn das Fahrzeug vor der Ferienfahrt nicht regelmässig gefahren wurde. «Gelegentliche Nutzung» heisst das im Versicherungsjargon. Dieser Begriff ist schwammig und wird von den Gesellschaften bei einem Schadensfall unterschiedlich ausgelegt, was in schöner Regelmässigkeit zu Gerichtsverfahren führt. Vor Bundesgericht musste die Branche wegen dieser diffusen Formulierung sogar eine Rüge einstecken.
Immerhin – bei neun von zehn Gesellschaften, die der Beobachter anschrieb, herrscht Einigkeit: Eine einmalige Ferienfahrt ist gedeckt. Keinen Konsens gibt es hingegen über die maximale Dauer. Während einige Firmen (Berner, Winterthur, Zürich) nur bis zu maximal drei Tagen mit sich reden lassen, sind Helvetia, Patria und Mobiliar mit drei Wochen eher generös. Als einzige Gesellschaft deckt die Basler auch Fahrten, die länger als drei Wochen dauern. Im Abseits steht die Coop Tele, die keine Ferienfahrten versichern will.
Diese Angaben wurden dem Beobachter schriftlich gemacht. Es kann deshalb angenommen werden, dass die einzelnen Gesellschaften im Ernstfall dazu stehen werden. Eine Handhabe kann der Kunde daraus aber nur ableiten, wenn er den Wagen vor den Ferien überhaupt nie oder doch nur äusserst selten benutzt hat, was jede Regelmässigkeit ausschliesst. Besser noch: Er lasse sich die Deckungsbereitschaft vor der Abfahrt durch die Agentur schriftlich bestätigen. Vorsicht, die Agenten sind angewiesen, in solchen Fällen auf den Abschluss einer regulären Ferienkaskoversicherung zu drängen. Man sollte sich also bereits im Voraus gegen allfällige Uberredungsversuche wappnen.
Der Versicherte muss freilich für die günstige Deckung auch einen Nachteil in Kauf nehmen. Bei einem Unfall ist nur der Zeitwert des Autos versichert – also der Restwert nach Abschreibungen. Ist ein beschädigtes Fahrzeug bereits in die Jahre gekommen, können die Reparaturkosten den Restwert schnell übersteigen. Der Versicherte muss dann die Differenz aus der eigenen Tasche begleichen.
© Beobachter Ausgabe 13 vom 26. Jun 2000 - Alle Rechte vorbehalten









Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist unter Druck – und letztes Auffangnetz: Betroffene erzählen