Versicherungen: Richtig wählen statt zahlen für die Katz

Text:
  • Hansruedi Berger
Ausgabe:
23/00

Wer sich richtig versichert, ist im Schadensfall vor bösen finanziellen Folgen geschützt. Doch nicht alle Versicherungen sind sinnvoll. Klären Sie deshalb genau ab, wo sich ein Versicherungsschutz lohnt und wo nicht.

Kaum hatte der 28-jährige Eric M. an der Hochschule promoviert, stürmten auch schon die Versicherungsagenten sein Haus. Wenig später unterschrieb er den Antrag für eine gemischte Lebensversicherung: Die Police verpflichtet ihn bis zum AHV-Alter. Zum Zug kam jene Gesellschaft, bei der schon seine Eltern versichert gewesen waren. Den Agenten kennt er seit seiner Kindheit.

Leider erst einige Jahre später kam Eric M. zur bitteren Erkenntnis, dass eine persönliche Beziehung zu einem Agenten noch lange kein Grund für den Abschluss einer Lebensversicherung sein muss. Die Police ist nämlich völlig überflüssig.

Bis zu seiner Heirat hatte M. überhaupt keine Verpflichtungen. Im Falle seines Todes wäre niemand in finanzielle Not geraten. Und weil seine Frau Kathrin immer noch erwerbstätig und über ihren Arbeitgeber gut versichert ist, hat sich auch seit der Heirat nichts an dieser Situation geändert. Kurz: Seit Jahren zahlt Eric M. Prämien für die Katz.

Hätte M. seinen Bedarf nach Risikoschutz vor dem Besuch des Agenten abgeklärt, wäre ihm das nicht passiert. Denn gute Vorbereitung ist der beste Schutz vor Überrumpelung. Und sie bewahrt auch vor der veralteten Meinung, dass man mit einer gemischten Lebensversicherung immer gut fährt. Das mag in jenen Zeiten richtig gewesen sein, als AHV und Pensionskasse noch nicht existierten und das Sparbuch in hohen Ehren stand.

Weil jetzt ein Kind unterwegs ist und Kathrin nach der Geburt ihren Job aufgeben will, verändert sich die Vorsorgesituation der M.s entscheidend.

Als Bauhandwerker gehört Eric M. einer Pensionskasse an, die bei Tod oder Invalidität nur minimale Leistungen erbringt. Und die Familie braucht zusätzlichen Versicherungsschutz, weil die von Eric abgeschlossene Lebensversicherungspolice den neuen Bedürfnissen nicht mehr entspricht: Die Todesfallsumme ist ungenügend, und das Invaliditätskapital ist nicht versichert. Ausserdem wird die Jahresprämie von 3540 Franken zum Problem, wenn Kathrin nicht mehr arbeitet. Höhere Versicherungskosten können sich die beiden nicht leisten.

Doch der Agent hat für die neue Situation der jungen Familie kein Gehör: Der Versicherungsschutz lasse sich nur über einen Rückkauf der bestehenden Police den Bedürfnissen anpassen, und das sei mit hohen Kosten verbunden.

Junge oft ungenügend versichert Die Vorsorgesituation des Ehepaars M. ist typisch für viele Leute in diesem Lebensabschnitt: Deckungslücken entstehen vor allem beim Invaliditätsschutz, wenn die Pensionskasse nur die vom Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgeschriebene Mindestdeckung versichert.

Solche Kassen beziehen sich bei der Berechnung einer Invalidenrente auf das bis zum Eintritt der Invalidität erworbene Altersguthaben, das auf der Basis des aktuell versicherten Verdienstes bis zum ordentlichen Pensionsalter hochgerechnet wird. Das kann zur Folge haben, dass die Monatsrente der Pensionskasse oft weit unter tausend Franken liegt. Selbst zusammen mit der AHV-Rente würde das nicht zum Leben reichen.

Noch gravierender ist das Problem für Studenten. Da sie keinen Arbeitgeber haben, würden sie nur gerade die Rente der Invalidenversicherung (IV) erhalten. Die minimale Rente bis zum 25. Altersjahr beträgt derzeit rund 17000 Franken.

Obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität in dieser Lebensphase vergleichsweise klein ist, sollte eine Invalidenrente bei einer privaten Lebensversicherung in Erwägung gezogen werden. Die Prämien sind in diesem Alter noch bescheiden im Vergleich zur lebenslänglichen finanziellen Misere, die sich aus einer Invalidität ergeben könnte. So kostet etwa die Versicherung einer Jahresrente von 18000 Franken einen 20-Jährigen jährlich 554 Franken (Frauen: 394 Franken). Bei einer Invalidität wegen Krankheit oder Unfall wird die Rente bis 65 ausbezahlt (Nichtrauchertarif Providentia).

Das Eigenheim birgt Risiken Der Haus- oder Wohnungskauf ist eine weitere Lebensstation, in der sich ein zusätzlicher Versicherungsschutz aufdrängt. Vor allem junge Familien verschulden sich in dieser Situation in der Regel hoch. Stirbt der Ernährer oder wird er invalid, geht das Einkommen stark zurück. Plötzlich ist der Hypothekarzins zu hoch, und das Eigenheim lässt sich nicht mehr halten.

Schliessen Sie die Vorsorgelücken!

Eine solche Vorsorgelücke lässt sich mit einer Kombination von Todesfallrisiko- und Erwerbsunfähigkeitspolice beheben. Stirbt der Versicherte, zahlt die Gesellschaft das vereinbarte Kapital aus. Wird er erwerbsunfähig und hat er kein Einkommen mehr, wird eine Rente fällig.

Die Todesfallrisikodeckung kann mit gleich bleibender oder abnehmender Summe gewählt werden. Die zweite, weit günstigere Variante ist dann empfehlenswert, wenn die Hypothekarschuld amortisiert wird.

Eine nützliche Funktion erfüllen die Lebensversicherungen auch im Pensionierungsalter. Wer nicht genügend Rente erhält und zu wenig auf der hohen Kante hat, um dieses Manko zu kompensieren, kann mit zunehmendem Alter in eine finanzielle Schieflage geraten. Dieses so genannte «Langlebigkeitsrisiko» lässt sich mit dem Kauf einer – lebenslänglich ausbezahlten – Leibrente zumindest teilweise aus der Welt schaffen.

Tod, Invalidität oder hohes Alter können finanzielle Krisensituationen heraufbeschwören, die aus eigener Kraft nicht mehr zu bewältigen sind. Deshalb lohnt es sich, ernsthaft über eine Versicherung nachzudenken. In anderen Bereichen hat der Staat den Bürgern die Initiative abgenommen und ein Obligatorium verfügt. Gegen die finanziellen Folgen von Krankheit etwa muss heute jedermann versichert sein. Bei den horrenden Kosten im Gesundheitswesen wäre der finanzielle Kollaps in vielen Fällen unvermeidlich. Ähnlich verhält es sich bei der Autohaftpflicht. Man stelle sich einmal vor, jemand wird unverschuldet Opfer eines Unfalls, invalid und gerät in finanzielle Not, nur weil der fehlbare Autofahrer nicht zahlen kann.

Dauerärgernis Schleudertrauma

Trotz obligatorischer Motorfahrzeughaftpflicht ist Schuldlosigkeit bei einem Verkehrsunfall jedoch noch kein Garant gegen ein finanzielles Debakel.

Diese Erfahrung machen jährlich Tausende von Schleudertraumapatienten. Da die gesundheitlichen Folgen eines Auffahrunfalls oft nicht stichhaltig nachweisbar sind, kommt es immer wieder zu Differenzen mit der Haftpflichtversicherung des fehlbaren Autofahrers. Streitpunkt ist meist der Grad der Arbeitsunfähigkeit des Verunfallten.

Viele Betroffene akzeptieren den Entscheid der Versicherungsgesellschaft, weil sie sich keinen Anwalt leisten können. Dabei stehen oft Hunderttausende von Franken auf dem Spiel. In solchen Situationen könnte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Wunder wirken. Kosten: etwa 150 Franken für eine Familie; Singles kommen billiger davon.

Es braucht freilich keinen Autounfall, um in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Das musste unlängst ein 23-jähriger Student in Zürich erfahren. Weil er nicht zu spät zum Examen kommen wollte, stiess er beim ungestümen Überqueren des Fussgängerstreifens im Gedränge eine betagte Frau um. Aus einem Beinbruch entwickelte sich eine dauernde Pflegebedürftigkeit. Zwar ist die Frau gegen Unfall versichert, und ihre Versicherung kommt auch anstandslos für die Kosten auf. Weil dem jungen Mann aber schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte, wird diese wohl Regress auf ihn nehmen. Für den Studenten ist das fatal: Er hat kein Vermögen. Aus diesem Grund wird sein späteres Einkommen für die Forderungen der Versicherung oder der Krankenkasse des Opfers herhalten müssen.

Deshalb lohnt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung gegen allfällige finanzielle Konsequenzen abzuschliessen. Im Fall des Zürcher Studenten würde eine Privathaftpflichtversicherung für die Heilungs- und die späteren Pflegekosten der betagten Fussgängerin aufkommen und zudem eventuelle Forderungen abwehren, die über die gesetzliche Haftung des Verursachers hinausgehen.

Privathaftpflicht ist ein Muss

Die Prämien für eine Privathaftpflichtversicherung stehen übrigens im umgekehrten Verhältnis zum Nutzen dieser Police. Je nach Leistung ist sie für eine Einzelperson für weniger als hundert Franken zu haben; Familien bezahlen einen Zuschlag.

In dieser Prämie inbegriffen ist auch der so genannte Mieterschaden. Wer in der Mietwohnung das Klosett oder das Lavabo beschädigt oder die Tapeten über Gebühr verschmutzt, darf die vom Vermieter gestellte Rechnung an die Versicherung weiterleiten.

© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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