Vertragsrücktritt

Inserat gebucht und bereut

Text:
  • Michael Krampf
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
15/10

Der Ausstieg aus einem Inseratevertrag ist zwar möglich, aber er kostet. Überlegen Sie sich schon vor Vertragsabschluss sehr gut, ob Sie die angebotene Werbung auch wirklich brauchen.

Verträge: Inserat gebucht und bereut

Wer ein Inserat in Auftrag gibt oder sich in einem Internet-Branchenregister eintragen lässt, schliesst mit dem Verleger der Zeitung oder dem Herausgeber des Registers einen Vertrag ab. Viele Geschäftsleute meinen, sie können einen solchen innert sieben Tagen ohne Folgen widerrufen. Irrtum: Das Haustürgesetz, das bei Überrumpelung eine Widerrufsfrist vorsieht, gilt nicht für Firmen.

Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist zwar möglich, solange das Inserat noch nicht erschienen ist, doch er hat seinen Preis. Neben den bereits aufgelaufenen Kosten muss man dem Anbieter den entgangenen Gewinn bezahlen. Und der kann sehr hoch sein. Viele Anbieter verlangen 50 bis 80 Prozent der gesamten Rechnungssumme, selbst wenn man bereits einen Tag nach der Unterzeichnung aus dem Vertrag aussteigen will.

Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie die Werbung tatsächlich brauchen. Unterschreiben Sie nie unter Zeitdruck. Lassen Sie sich den Vertrag zum Durchlesen geben. Und wenn der Anbieter keine Bedenkzeit gewährt, ist er unseriös.

Was Sie über Inserateverträge sonst noch wissen sollten, finden Sie unter www.helponline.ch

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© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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