Vorsorgekapital: Clevere kümmern sich frühzeitig ums Ersparte
Rente oder einmalige Kapitalauszahlung? Erwerbstätige sollten rechtzeitig abklären, in welcher Form sie ihr Vorsorgekapital beziehen wollen. Profitieren Sie jetzt von der individuellen Vorsorgeberechnung des Beobachters.

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Eine lebenslange Rente beziehen oder sich das Kapital der beruflichen Vorsorge auf einmal auszahlen lassen? Diese Frage stellen sich viele Erwerbstätige vor der Pensionierung und entscheiden oft emotional, ohne die Steuern zu berücksichtigen. Eine heikle Sache, denn der Entscheid lässt sich nicht rückgängig machen. Ebenso wenig kann ein künftiger Pensionierter die Kapitalauszahlung verlangen, wenn er die Frist für den Antrag verpasst hat.
Die Entscheidungskriterien zwischen der Renten- und der Kapitallösung sind vielfältig. Beide haben Vor- und Nachteile. Es gibt deshalb auch keine allgemein gültige Antwort, welche Variante vorzuziehen ist. Ausschlaggebend sollten immer die persönlichen Bedürfnisse und Ziele sein.
Beim Rentenbezug besticht vor allem der Rentensatz von 7,2 Prozent. Zu diesem Prozentsatz wird das Alterskapital verzinst. Bei einem Pensionskassenkapital von 900000 Franken beträgt die Altersrente also 64800 Franken.
Diese Verzinsung ist um einiges höher als die Rendite, die sich durch die Anlage von festverzinslichen Wertpapieren erzielen lässt. Bei der Rentenlösung ist der Pensionierte von der Verwaltung seines Vermögens entlastet, und die Rentenbeträge fliessen monatlich aufs Konto.
Der Nachteil einer Rentenlösung: Nach dem Ableben des Gatten erhält die Witwe nur noch 60 Prozent der Rente. Stirbt auch sie, bleibt das nicht ausbezahlte Kapital bei der Pensionskasse. Die Erben gehen also leer aus. Das Nachsehen beim Tod des Versicherten haben bei Rentenlösungen vielfach auch Witwer und Konkubinatspartner. Für sie sehen die meisten Pensionskassenreglemente keine Leistungen vor.
Diese Nachteile einer lebenslangen Rente sind vielen angehenden Pensionierten ein Dorn im Auge. Sie bevorzugen deshalb die Kapitalauszahlung. Dabei ist jedoch entscheidend, dass das Vorsorgekapital geschickt angelegt wird.
Doch aufgepasst: Längst nicht alle Pensionskassen gestatten in ihren Reglementen den Kapitalbezug. Dieser ist auch nicht mehr möglich, wenn der Arbeitnehmer vor der ordentlichen Pensionierung schon Leistungsbezüger war zum Beispiel wegen Erwerbsunfähigkeit.
Für viele Arbeitnehmer sind nicht die Nachteile der Rentenlösung für den Bezug des Freizügigkeitskapitals ausschlaggebend. Sie beziehen ihr Kapital bei der Pensionierung vor allem deshalb, weil sie die Zukunft der Firma in Frage stellen oder an der Sicherheit ihrer Pensionskasse zweifeln. Diese Bedenken sind unbegründet. Geht eine Firma Konkurs, ist die Pensionskasse nicht davon betroffen. Auch wenn die Vorsorgeeinrichtung Konkurs anmelden muss, kommen die Rentner nicht zu Schaden. In diesem Fall springt die BVG-Auffangeinrichtung ein und zahlt die gesetzlichen Renten aus.
Informieren Sie sich rechtzeitig
Im Alter von 55 Jahren sollte jedes Pensionskassenmitglied die Bezugsfrage abklären. Dabei ist vor allem die Besteuerung der Renten zu beachten. Ab dem 1. Januar 2002 werden Renten aus BVG-Vorsorgeeinrichtungen in allen Kantonen zu 100 Prozent besteuert. Auch Vermögenserträge werden voll besteuert. Auf der anderen Seite fehlen spezielle Steuerabzugsmöglichkeiten für Rentner weitgehend.
Um die Steuerbelastung möglichst tief zu halten, sollte man die Auswirkungen bei der Renten- und der Kapitallösung genau kennen. Wie eine solche Analyse aussehen könnte, zeigt das folgende Beispiel. Bruno Brunner ist verheiratet, hat zwei Kinder, wohnt im Kanton Zürich, arbeitet als Logistikchef in einer Transportfirma und wird in drei Jahren im Alter 65 pensioniert.
Brunner rechnet auf sein Pensionsalter hin mit einem mutmasslichen Vermögen von 1853449 Franken nach Steuern. Darin inbegriffen sind sein Guthaben aus der Säule 3a, das BVG-Vorsorgekapital sowie eine absehbare Erbschaft. Brunner geht davon aus, dass er als Rentner zwei Drittel seines jetzigen Jahresgehalts von 150000 Franken benötigt, um seinen Lebensbedarf zu decken. Die Bedarfsberechnung ist ein entscheidender Punkt beim Erstellen eines Vorsorgekonzepts.
Nach eingehender Beratung bei einem Vorsorgespezialisten entscheidet sich Bruno Brunner schliesslich zum Kauf einer Einmaleinlage mit aufgeschobener Rentenzahlung auf zwei Leben. Diese beginnt, wenn er 75 Jahre alt ist.
Um das gewünschte Jahreseinkommen von 100000 Franken zu erreichen, muss das Rentnerpaar bis zu diesem Zeitpunkt von der maximalen AHV von jährlich 36178 Franken sowie 63822 Franken vom gesparten Vermögen leben.
Ab Alter 75 beziehen die Eheleute dann neben der AHV-Rente die bis dahin aufgeschobene Leibrente von 63822 Franken. Stirbt einer der beiden, wird die Leibrente zu 100 Prozent weiterbezahlt. Sind beide gestorben, wird den Erben das unverbrauchte Kapital zurückbezahlt. Stirbt das Ehepaar Brunner während der zehnjährigen Aufschubzeit, erhalten die Erben das ganze Kapital zurückvergütet.
Der Vergleich zwischen dem Renten- und dem Kapitalbezug mit Kauf einer aufgeschobenen Leibrente ergab im Fall von Bruno Brunner interessante steuerliche Unterschiede. Dabei wurde auch eine Verzinsung des restlichen Anlagekapitals mit zwei Prozent eingerechnet. Mit einer altersgerechten Anlage des Alterskapitals liesse sich mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eine höhere Rendite erzielen. Möglich wäre zum Beispiel der Kauf eines Portfoliofonds, der 20 bis 40 Prozent des Kapitals in Aktien in der Schweiz, den USA und Europa investiert und das restliche Kapital in internationalen Obligationen anlegt.
Bei der reinen Rentenlösung steht Brunner ein Jahreseinkommen nach Steuern von 97782 Franken zur Verfügung. Bei der Variante Kapitalbezug mit Leibrente und Vermögensverzehr hingegen 107107 Franken, also 9,6 Prozent mehr pro Jahr. Der Grund: Durch den Vermögensverzehr wird nicht nur das Vermögen sukzessive reduziert, sondern gleichzeitig auch die steuerliche Belastung aus der Vermögens- und der Ertragsbesteuerung gesenkt. Vorteilhaft wirkt sich auch die Besteuerung der Leibrente aus, da diese ab Januar 2001 nur zu 40 Prozent des Steuersatzes besteuert wird.
Je höher der Kapitalbezug und das Vermögen, desto mehr Steuereinsparungen sind möglich. Insgesamt spart Bruno Brunner in den nächsten zehn Jahren mit seiner Lösung rund 90000 Franken. «Da liegt eine schöne Weltreise drin», freut er sich.
© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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