• Konsumforum

    Hier geben sich kritische Konsumentinnen und Konsumenten gegenseitig Tipps und Ratschläge und tauschen Erfahrungen aus.


    zum Forum

  • Wissensspiel

    Woher hat der Bikini seinen Namen? Wo wird die gebrauchte Serviette nach dem Essen korrekterweise platziert?

    zum Spiel

  • BEOBACHTER ABO

    Alle 14 Tage wissenswerte Unterhaltung, Aufklärung und wichtige Informationen.

    mehr Infos

     

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Bewilligung entzogen
      Kein Vertrauen zu diesem Arzt
    3. Kreditkartenbetrug
      Dreiste Schurken am Apparat
    4. Fallpauschalen
      Mit Sonden und Fesseln
    5. Unternehmen
      Steuern hinterziehen leicht gemacht

Vreni Margreiter

Noch ein Bühnentier?

Text:
  • Gabriela Baumgartner
Ausgabe:
5/09

Schlagersängerin Vreni Margreiter will nach dem Tod ihres Bernhardiners mit einem neuen Hund auftreten. Sie sollte sich das gut überlegen.

Ist das ihr Neuer? Vreni Margreiter hat ein Auge auf Amigo geworfen. (Foto: Kurt Meier/«Glückspost»)

Liebe Frau Margreiter, herzliches Beileid. Vor wenigen Wochen ist Ihr Amadeus gestorben. Der ­zottelige Bernhardiner war viele Jahre Ihr treuer Begleiter. «Natürlich war es nur ein Hund», lassen Sie sich in der Boulevardpresse zitieren, «aber es tut weh.» Wer würde das nicht verstehen. Nun haben Sie sich entschlossen, sich einen neuen Bernhardiner zu besorgen, denn: «So ein Hund gehört zu mir auf die Bühne», ­sagen Sie.

Doch aufgepasst, Frau Margreiter: Wenn Sie Ihren neuen Freund beruflich nutzen möchten, brauchen Sie dazu eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts. Das Tierschutzgesetz schreibt das vor, damit Tiere bei Fernseh- und Werbeauftritten, Autogrammstunden oder Spendensammlungen nicht übermässig gestresst werden.

Vielleicht erinnern Sie sich ja, dass sich die SVP eine Straf­anzeige eingehandelt hat, weil sie den Geissbock «Zottel» von Veranstaltung zu Veranstaltung karrte, ohne dafür eine Bewilligung zu haben. Und auch Ex-Mister-Schweiz und Biobauer Renzo Blumenthal bekam Ärger, weil er sich ohne Bewilligung des Veterinäramts für einen Matratzenwerbespot mit einem jungen Schwein bewerfen liess.

Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sind übrigens sogenannte Offizialdelikte. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von sich aus aktiv wer­den müssen und nicht erst auf Anzeige hin.

Wenn Sie ohne Ihren Hund partout nicht singen mögen, ­liebe Frau Margreiter, dann bemühen Sie sich um eine entsprechende Bewilligung. Und wenn Sie Ihren Vierbeiner wirklich lieben, so ersparen Sie ihm diesen ganzen Klamauk im «Musikantenstadl». Zu Hause fühlt er sich wohler. Garantiert.

Beste Grüsse, Gabriela Baumgartner

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 5 vom 04. Mär 2009 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh