Wohneigentum: Königreich auf einer Etage

Text:
  • Rainer Becker
  •  und Dani Winter
Ausgabe:
3/98

Viele träumen vom eigenen Heim, doch für ein Haus ist das Portemonnaie zu klein. Eine Alternative ist der Erwerb von Stockwerkeigentum. Der Beobachter zeigt, worauf Sie beim Kauf achten müssen.

Die Grundstücke sind zu teuer, die Baukosten zu hoch: Für viele Angehörige des Mittelstands bleibt ein eigenes Haus ein unerfüllbarer Wunsch. Das erkannte der Bundesrat schon vor 35 Jahren und schuf das Gesetz über das Stockwerkeigentum. Seit 1965 ist es in Kraft, und es hat sich bewährt.

Stockwerkeigentum ist heute aktueller denn je. Das Baugewerbe steckt in der Krise, und viele Handwerker sind gezwungen, beinahe zu Selbstkostenpreisen zu offerieren. Auch der Markt für bestehendes Wohneigentum spielt. Das grosse Angebot drückt die Preise. Davon profitieren die Käufer. Kostenberechnungen zeigen, dass Stockwerkeigentum eine echte Alternative zum Mietverhältnis sein kann.

Auch aus einem anderen Grund ist Stockwerkeigentum die Wohnform der Zukunft: «Verdichtetes Bauen» heisst das Losungswort angesichts der knapper werdenden Landreserven. Nur das Zusammenrücken verhindert, dass mehr und mehr Grünfläche überbaut wird. Nur bescheidene Wohnansprüche lassen Dörfer, deren Kirchtürme sich heute noch aus der Distanz grüssen, nicht verschmelzen. Nicht jedes Haus braucht einen Umschwung von acht oder zehn Aren. Das Zusammenleben in einer gut funktionierenden Gemeinschaft kann überdies eine Bereicherung im Alltag sein.

Stockwerkeigentümer haben viele Vorteile. Sie kommen in den Genuss vieler Privilegien von Alleineigentümern. Sie gewinnen Unabhängigkeit und die Kompetenz, über die eigene Wohneinheit (fast) nach Belieben zu verfügen.

Bei überlegtem Kauf ist Stockwerkeigentum auch eine gute Kapitalanlage und Altersvorsorge. Und es bringt oft auch steuerliche Vorteile, die je nach Kanton allerdings mehr oder weniger ins Gewicht fallen.

Die Medaille hat aber auch eine Kehrseite: Freiheit ist - wie überall - nicht grenzenlos, gerade auch beim Stockwerkeigentum. Auf die Interessen der Miteigentümer ist Rücksicht zu nehmen, und Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümerversammlung sind verbindlich, mögen sie dem einzelnen auch nicht immer in den Kram passen. Individualisten, die sich den Interessen einer Gemeinschaft nicht unterordnen können, sind hier fehl am Platz.

Eine weitere Last ist der Verwaltungs- und Administrativaufwand - sowohl für die eigenen Räume wie auch die gemeinschaftlichen Teile. Bei Renovationen oder periodisch fälligen Unterhaltsarbeiten gilt es, selbst aktiv zu werden und auch das nötige Geld zur Verfügung zu stellen. Was früher der Vermieter besorgte, ist jetzt zur eigenen Aufgabe geworden.

Wer sich für Stockwerkeigentum interessiert, sollte sich deshalb ein Basiswissen aneignen, und zwar vor dem Kauf. Die Probleme beginnen schon bei der Wahl eines geeigneten Objekts. Schlecht vermietbare oder unrentable Mietwohnungen, die der bisherige Besitzer versilbern will und als Stockwerkeigentum zum Kauf offeriert, sind nicht unbedingt zu empfehlen.

Auch über Finanzierungsmöglichkeiten sollte man sich ins Bild setzen, bevor man bei Banken und Versicherungen Offerten einholt. Geht es dann um den Abschluss eines Kaufvertrags, müssen allfällige Stolpersteine verschwinden, denn schliesslich mag niemand böse Uberraschungen. Sollte die Wohnung zudem sanierungsbedürftig sein, muss vor dem Umbau eine ganze Reihe von Rechtsfragen abgeklärt werden.

© Beobachter Ausgabe 3 vom 28. Jan 1998 - Alle Rechte vorbehalten

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